Wie meldet man sich für das berufliche Gymnasium an?

In die Jahrgangsstufe 11 eines beruflichen Gymnasiums können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die

  • den Qualifizierten Sekundarabschluss I (oder einen gleichwertigen Abschluss) z. B. an einer Realschule plus, Integrierten Gesamtschule oder einer Berufsfachschule II erworben haben. Dabei ist ein Notendurchschnitt der Pflicht- und Wahlpflichtfächer von mindestens 3,0 erforderlich und keines der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik darf schlechter als „ausreichend“ bewertet sein.
  • an einer Realschule plus oder Integrierten Gesamtschule die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe erworben haben.
  • an einem Gymnasium in die Jahrgangsstufe 11 versetzt sind (gilt auch für G8 Gymnasien).
  • den Qualifizierten Sekundarabschluss I in Verbindung mit einer Berufsausbildung erlangt haben.

In die Jahrgangsstufe 12 eines beruflichen Gymnasiums kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgenommen werden, wer in derselben Fachrichtung

  • bereits die Fachhochschulreife im Bereich der berufsbildenden Schulen erreicht hat oder
  • eine zweijährige höhere Berufsfachschule mit mindestens „befriedigenden“ Leistungen absolviert hat.

Besonderheiten bestehen hinsichtlich der zweiten Fremdsprache und der Naturwissenschaften. Näheres ist bei den aufnehmenden Schulen zu erfahren.

Die Bewerbung erfolgt schriftlich bei der jeweiligen Schule. Anmeldeschluss ist immer der 1. März eines Kalenderjahres. 

In der Regel ist neben dem Aufnahmeformular ein Lebenslauf und das Halbjahreszeugnis der 10. Klasse (bzw. falls vorhanden das Zeugnis über den Qualifizierten Sekundarabschluss I) einzureichen.

Über zusätzlich erforderliche Unterlagen informiert die aufnehmende Schule.

Häufig gibt es mehr Bewerberinnen und Bewerber als vorhandene Schulplätze. Einen Anspruch auf einen Schulplatz im beruflichen Gymnasium haben Bewerberinnen und Bewerber nicht, auch wenn sie die Aufnahmekriterien erfüllen. 

Im Vergabeverfahren ist in der Regel die Durchschnittsnote (arithmetisches Mittel aller Pflicht- und Wahlpflichtfächer) des Halbjahreszeugnisses der Klasse 10 das wichtigste Kriterium.

Daneben gibt es Bonuspunkte und Sonderregelungen insbesondere für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber, Voll- und Halbwaisen ohne eigenes Einkommen sowie bei geleisteten Diensten (Wehrdienst, FSJ, FÖJ, BFD, Entwicklungshelfer). Nachweise hierüber sind der Bewerbung beizulegen.

Bewerberinnen und Bewerber, die auf Grund ihres Halbjahreszeugnisses eine vorläufige Zusage erhalten, müssen die Zulassungskriterien mit dem Abschluss- bzw. Jahreszeugnis nachweisen.

Ein Schulwechsel ist möglich, wenn der gesamte Bildungsgang neu begonnen wird (ab der Jahrgangsstufe 11). Dabei darf die Höchstverweildauer in der gymnasialen Oberstufe (insgesamt vier Jahre) nicht überschritten werden. Bewerberinnen und Bewerber, die bereits die Jahrgangsstufe 12 besuchen, können nicht mehr aufgenommen werden.

Der Besuch eines beruflichen Gymnasiums ist kostenfrei. Es können jedoch Ausgaben für Lernmittel und Arbeitsmaterialien, Exkursionen und Klassenfahrten sowie Fahrtkosten anfallen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Fahrtkostenzuschüsse für die Fahrt zur Schule beantragt werden. In Rheinland-Pfalz ist die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich. Abhängig vom Einkommen der Eltern oder der volljährigen Schülerinnen und Schülern kann man Schulbücher auf Antrag kostenfrei oder gegen eine Gebühr ausleihen.

Schülerinnen und Schüler eines beruflichen Gymnasiums können auch BAföG beziehen. Die Höhe einer möglichen Förderung ist dabei von der individuellen Lebenssituation abhängig. 

Die Schullaufbahnberaterinnen und -berater der eigenen Schule sowie die Beraterinnen und Berater der Agentur für Arbeit bieten allgemeine Informationen zu den verschiedenen Fachrichtungen der beruflichen Gymnasien an.

Detailliertere Informationen zum beruflichen Gymnasium findet man vor allem auf den Homepages der berufsbildenden Schulen. Diese bieten auch meist Informationsveranstaltungen wie Tage der Offenen Tür oder Informationsabende an. Dabei ist eine persönliche Beratung durch die Oberstufenleitungen und Lehrkräfte möglich und oft können auch Schülerinnen und Schüler des beruflichen Gymnasiums zu ihren Erfahrungen in dieser Schulform befragt werden. Daneben sind die beruflichen Gymnasien häufig auf Bildungsmessen vertreten.