Berufsvorbereitungsjahr

In den berufsbildenden Schulen werden junge Menschen auf ihr Berufsleben vorbereitet. Das Berufsvorbereitungsjahr hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler, die keinen Abschluss der Berufsreife erlangt haben, auf den Eintritt in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vorzubereiten. Dabei lernen sie unterschiedliche berufliche Schwerpunkte kennen.

Der Übergang von einer Realschule plus oder einer Integrierten Gesamtschule an die BBS stellt eine bedeutende Schnittstelle im Leben eines jungen Menschen dar. Gerade vor dem Hintergrund der Kürze des Bildungsgangs des Berufsvorbereitungsjahrs, der in lediglich einem Jahr zur Berufsreife führt, können sowohl abgebende als auch aufnehmende Schulen durch Austausch aller notwendigen Informationen über betroffene Schülerinnen und Schülern zum Gelingen des Übergangs wesentlich beitragen.

Zu diesen Informationen zählen alle bildungsbiographisch relevanten Fakten, die für die optimale Gestaltung des weiteren schulischen Werdegangs der Schülerinnen und Schüler notwendig sind,  z. B. auch Ergebnisse der Kompetenzanalyse Profil AC oder des Analyseinstruments "2P" für neu Zugewanderte.

Sofern besondere Umstände  es erfordern, ist auch die Übersendung einer gesamten Schülerakte zulässig. Dies ist im Einzelfall von der abgebenden Schule zu prüfen. 

Übergabegespräche

Ergänzend können auch Übergabegespräche vor den Sommerferien zwischen abgebender und aufnehmender Schule (letztere lädt dazu ein) sinnvoll sein. Finden Übergabegespräche statt, nehmen die Klassenleitungen der abgebenden und der aufnehmenden Schulen teil, um ein ganzheitliches Bild der Schülerinnen und Schüler und ihres Lebensumfeldes zu erhalten. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie Mitglieder der Schulleitung können an den Gesprächen teilnehmen, um eine kontinuierliche pädagogische Arbeit zum Wohle eines jungen Menschen zu ermöglichen.

Zu Beachten
Für die Übermittlung weiterer schulischer oder bildungsbiographischer Daten bei der Aufnahme in das Berufsvorbereitungsjahr ist ein formloser Antrag der aufnehmenden berufsbildenden Schule mit BVJ erforderlich.

Mit Schreiben des Ministeriums für Bildung vom 15.05.2018 (EPOS vom 28.05.2018) wurden alle Realschulen Plus, Integrierten Gesamtschulen und berufsbildenden Schulen mit BVJ über die besondere Bedeutung von Übergabegesprächen unmittelbar unterrichtet.

Wie erfolgt die Aufnahme?

Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist eine mindestens neunjährige Schulzeit und

  • ein Abgangszeugnis der Realschule plus oder
  • ein Abgangs- oder Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder
  • ein gleichwertiger Abschluss

Welches pädagogische Angebot gibt es?

Das Berufsvorbereitungsjahr wird in der Regel im Vollzeitunterricht geführt, ist nach Berufsfeldern gegliedert und dauert ein Schuljahr.

Es bereitet Jugendliche ohne Berufsreifeabschluss auf den Eintritt in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vor, wenn sie aus unterschiedlichen Gründen weder in ein Ausbildungsverhältnis eintreten noch ein Arbeitsverhältnis aufnehmen können und nicht an einer Fördermaßnahme der Arbeitsagentur teilnehmen.  

Welche Abschlüsse können erreicht werden?

Das BVJ kann mit dem nachträglichen Erwerb der Qualifikation der Berufsreife (Hauptschulabschluss) abgeschlossen werden.<o:p></o:p>

Welche Übergänge sind möglich?

Im Anschluss an das Berufsvorbereitungsjahr ist zum Beispiel der Eintritt in eine Berufsausbildung, der Übergang in die Berufsfachschule I oder der Eintritt in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit.

Welche besonderen Angebote gibt es?

Im Berufsvorbereitungsjahr mit inklusivem Unterricht (BVJ-I) wird ein inklusiver, zieldifferenter Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung angeboten.

Neu zugewanderte Jugendliche ohne Schulabschluss, die zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, werden an den berufsbildenden Schulen im Berufsvorbereitungsjahr Sprachförderung (BVJ-S) aufgenommen. Im Vordergrund des BVJ-S steht, die deutsche Sprache bis zum Niveau B1 (GER) zu erlernen und die neue Kultur kennen zu lernen.

Berufsvorbereitungsjahr mit inklusivem Unterricht (BVJ-I)

In den berufsbildenden Schulen werden junge Menschen auf ihr Berufsleben vorbereitet. Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler auf den Eintritt in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vorzubereiten. Dabei lernen sie unterschiedliche berufliche Schwerpunkte kennen.

Für Jugendliche, die die Klassenstufe 9 an einer Schwerpunktschule oder Förderschule besucht haben und für die ein sonderpädagogisches Gutachten mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung vorliegt, wird im Berufsvorbereitungsjahr mit inklusivem Unterricht (BVJ-I) ein inklusiver und zieldifferenter Unterricht angeboten.

Grundsätzliches Ziel ist es, jungen Menschen mit umfangreichen Behinderungen möglichst die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine angepasste Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Im BVJ-I soll die individuelle Förderung der Schwerpunkt- bzw. Förderschule vorrangig im gemeinsamen Unterricht fortgesetzt werden. Der Bildungsgang bietet diesen jungen Menschen die Möglichkeit, ihre schulische Bildung stärker unter dem Aspekt der beruflichen Bildung zu gestalten und stellt somit eine mögliche Option für den Übergang und Anschluss von Schwerpunkt- bzw. Förderschulen dar.

Im Rahmen dieses inklusiven Unterrichtsangebots können Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung verschiedene berufsbezogene Schwerpunkte kennen lernen. Die Berufsschulen gestalten für den Bildungsgang mindestens zwei berufliche Schwerpunkte mit dem Ziel, den Jugendlichen unterschiedliche Zugänge zur Arbeitswelt zu ermöglichen und deren Anschlussfähigkeit zu erhöhen.

In den folgenden Schuljahren wird das inklusive und zieldifferente Unterrichtsangebot im Berufsvorbereitungsjahr sukzessiv ausgeweitet.

Im Eckpunktepapier (Materialien für Lehrkräfte im BVJ-I) sind die pädagogischen und organisatorischen Leitlinien zur Gestaltung des gemeinsamen Unterrichts im Berufsvorbereitungsjahr für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung beschrieben.

Wie erfolgt die Aufnahme?

Schülerinnen und Schüler, die die Klassenstufe 9 an einer Schwerpunktschule oder Förderschule besucht haben und für die ein sonderpädagogisches Gutachten mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung vorliegt, können auf Antrag der Eltern, der bei einer öffentlichen berufsbildenden Berufsschule zu stellen ist, wohnortnah in dem Bildungsgang BVJ-I beschult werden.

Welches pädagogisches Angebot gibt es?

Das BVJ-I wird im Vollzeitunterricht geführt. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung können den Bildungsgang BVJ-I mit einer Dauer von bis zu drei Jahren besuchen. Die berufsbildenden Schulen gestalten im Rahmen der BVJLVO das BVJ-I nach ihren pädagogisch-didaktischen Konzepten – dabei sind regionale, betriebliche und schulische Begebenheiten zu berücksichtigen.

Die Form und Dauer des Betriebspraktikums, welches im BVJ sechs Wochen andauert, wird auf die Bedürfnisse, Fähigkeiten und Interessen der einzelnen BVJ-I-Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung angepasst. Wie im BVJ findet im BVJ-I eine schülerbezogene Lernberatung und Praktikumsbegleitung statt.

Welche Abschlüsse können erreicht werden?

Schülerinnen und Schüler des BVJ-I erhalten Halbjahreszeugnisse und Jahreszeugnisse sowie am Ende des Bildungsgangs ein Abschlusszeugnis. In den Zeugnissen werden ihre kognitive, soziale, motorische und psychische Entwicklung sowie besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten, ihr Arbeitsverhalten, ihr emotionales und soziales Verhalten sowie ihre Belastbarkeit auf der Grundlage der individuellen Lernziele dargestellt. 

Welche Übergänge sind möglich?

Im Anschluss an das BVJ-I sind z. B. folgende Übergänge möglich:

  • Eintritt in eine Tätigkeit in Werkstätten für Menschen mit Behinderung;
  • Eintritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt;
  • Beginn einer Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz oder § 42r Handwerksordnung.

Welche besondere Angebote gibt es?

BBS Schulberatung

In Rheinland-Pfalz steht den Schulen und Lehrkräften ein umfangreiches Unterstützung- und Beratungsangebot zur Verfügung. Mit der „BBS Schulberatung“ wurde ein Beratungs- und Unterstützungskonzept etabliert, das speziell auf die Bedarfe der berufsbildenden Schulen zugeschnitten ist. Im Bereich BVJ-I berät die „BBS Schulberatung“ die Schulen zu Fragen zum Unterricht im BVJ-I. Kontakt schulberatungbbs(at)beratung.bildung-rp.de

Beraterinnen und Berater für Inklusion (BfI)

Die zertifizierten Beratungskräfte des Pädagogischen Beratungssystems in Rheinland-Pfalz stehen schulischen Gruppen und Schul-Netzwerken aller Schularten auf Nachfrage zur Verfügung. Die Beraterinnen und Berater für Inklusion beraten Lehrkräfte, Schulleitungen, Steuergruppen, Teams von Schulen und Schulnetzwerken im Kontext Inklusion zielorientiert, unterstützen und begleiten inklusive Unterrichts- und Schulentwicklungsprozesse. Zudem organisieren, konzipieren, leiten und evaluieren sie regionale Arbeitsgemeinschaften sowie Fortbildungen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Leitung der BfI heike.koerblein-Bauer(at)pl.rlp.de

 

Berufsvorbereitungsjahr Sprachförderung (BVJ-S)

Neu zugewanderte Jugendliche ohne Schulabschluss, die zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, werden an den berufsbildenden Schulen im Berufsvorbereitungsjahr Sprachförderung (BVJ-S) aufgenommen.

Das BVJ-S ist ein einjähriger Bildungsgang, der unter bestimmten Voraussetzungen wiederholt werden kann. Die Schülerinnen und Schüler werden ganzjährig in das BVJ-S aufgenommen.

Im Vordergrund des BVJ-S steht, die deutsche Sprache bis zum Niveau B1 (GER) zu erlernen und die neue Kultur kennen zu lernen. Daher ist der Sprachunterricht mit 15 bis 20 Unterrichtsstunden pro Woche ein fester Bestandteil des BVJ-S.

Über den Deutsch-Intensivkurs hinaus ist die Stundentafel grundsätzlich flexibel. Die Schülerinnen und Schüler erhalten zu dem intensiven Sprachunterricht allgemeinbildenden Unterricht – etwa Mathematik, Englisch oder Sozialkunde – und berufsorientierenden und -vorbereitenden Unterricht. Das Angebot richtet sich nach dem Bedarf der Lernenden und den Möglichkeiten der Schulen. Je nach Möglichkeit der Schulen und Anzahl der Schülerinnen und Schüler kann eine äußere Differenzierung in Lerngruppen sinnvoll sein.

Ziel des BVJ-S ist es, Voraussetzungen für den Erwerb der Berufsreife zu erlangen, um in einem Wahlschulbildungsgang zu wechseln oder den Übergang in eine Einstiegsqualifikation oder duale Ausbildung zu ermöglichen.

Um die Berufsreife zu erlangen, ist ein Übergang in das reguläre Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) möglich. Wenn die individuellen Voraussetzungen vorliegen, besteht für die Lernenden zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit in andere Bildungsgänge oder in eine Berufsausbildung zu wechseln.