Fragen und Antworten für Schulen
Lehrkräfte greifen im Unterricht auf fachliche und soziale Basiskompetenzen ihrer Schülerinnen und Schüler zurück und bauen auf diesen weiter auf. Diese Kompetenzen sind aus unterschiedlichen Gründen, wie z.B. nach längerer Krankheit, nicht immer und nicht bei allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen in dem zu erwartenden Umfang vorhanden. LiF bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, außerhalb der Unterrichtszeit und durch das Personal der Volkshochschulen unterstützt, fachliche und soziale Kompetenzen zu üben, zu wiederholen und zu vertiefen. Durch den Austausch zwischen Schule bzw. schulischen Lehrkräften und Kursleitungen über mögliche inhaltliche Schwerpunkte kann LiF dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler gut vorbereitet in die folgenden Schulwochen starten.
Konkrete Möglichkeiten, LiF während der Sommerferien (und gegebenenfalls in den Herbstferien) an der eigenen Schule durch die Volkshochschulen umzusetzen, stimmen sich die Schulen mit den Volkshochschulen vor Ort ab.
Ja, LiF - Lernen in Ferien wird seit Sommer 2022 in Kooperation mit dem Verband der Volkshochschulen umgesetzt. Volkshochschulen planen auch in diesem Jahr gemeinsam mit Schulen bedarfsgerechte Angebote für die Sommerferien, gegebenenfalls auch für die Herbstferien.
LiF richtet sich in der Regel an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 an Grundschulen sowie der Klassenstufen 5 bis 10 an allen öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien und an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Auch Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 der Fachoberschulen sowie der Mainzer Studienstufe an den Integrierten Gesamtschulen, G8- und G9-Gymnasien können die Angebote wahrnehmen. Gleiches gilt entsprechend für die Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen und Schulen in privater Trägerschaft.
Um die unterschiedlichen Bedarfe der genannten Zielgruppen bedienen zu können, sind entsprechende personelle und strukturelle Ressourcen erforderlich. Auf dieser Basis entscheiden die Akteure vor Ort über das Zustandekommen der Angebote.
Eine Übersicht zu den unterschiedlichen vhs-Angeboten an Schulen im Vergleich zu LiF finden sie hier.
Die Teilnahme an LiF ist freiwillig. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die für die Teilnahme mit Zustimmung der Eltern angemeldet sind, ist die Teilnahme am Angebot grundsätzlich verpflichtend.
Die Teilnahme ist kostenlos. Es ist möglich, dass im Anschluss an das Angebot zusätzlich eine Ferienbetreuung angeboten wird, die kostenpflichtig sein kann. LiF selbst ist aber auch dann kostenlos.
LiF findet vornehmlich in den Sommerferien statt. Über den konkreten Zeitraum innerhalb der Sommerferien entscheiden die Volkshochschulen in Absprache mit den Schulen und den Kommunen.
Die Herbstferien können ebenfalls für LiF genutzt werden, insbesondere dann, wenn z.B. aufgrund von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen an Schulen keine LiF-Angebote während der Sommerferien stattfinden können.
Der zeitliche Umfang eines LiF-Kurses für eine Gruppe soll in der Regel einwöchig sein. Nach individueller Absprache ist auch eine zweiwöchige Teilnahme von Kindern und Jugendlichen möglich.
Über die konkrete Kursdauer entscheiden die Volkshochschulen in enger Absprache mit den Schulen und den Schulträgern vor Ort. Die Angebote sollen
- mindestens drei Tage,
- pro Woche zwischen 15 und 20 Unterrichtseinheiten und
- täglich drei bis maximal fünf Unterrichtseinheiten umfassen.
Bei Kursen, die länger als eine Woche dauern, können die Unterrichtseinheiten im Bewilligungszeitraum flexibel durchgeführt werden.
Ziel ist es, LiF möglichst wohnortnah und flächendeckend anbieten zu können. Sofern der Nutzung keine wichtigen Gründe wie z. B. umfangreiche Baumaßnahmen entgegenstehen, sollen die LiF-Angebote in enger Absprache mit den Kommunen vorrangig in schulischen Räumlichkeiten stattfinden. LiF kann auch in anderen Räumen, z. B. denen der Volkshochschule oder anderen zentralen kommunalen Räumlichkeiten, durchgeführt werden.
LiF kann überall dort, wo es Bedarf gibt und die personellen wie räumlichen Ressourcen dafür vorhanden sind, umgesetzt werden. Die Organisation vor Ort übernehmen die Volkshochschulen gemeinsam mit den Schulen. Sie legen in Absprache mit den Kommunen fest, ob und wo LiF in einer Region stattfindet. Ziel ist es, dass es LiF möglichst flächendeckend gibt.
Auf der Internetseite des Verbands der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V. gibt es eine Übersicht über alle Kreisvolkshochschulen und Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz.
Die Organisation vor Ort übernehmen die Volkshochschulen gemeinsam mit den Schulen. Sie legen in enger Absprache mit den Kommunen fest, ob und wo LiF angeboten wird. Dabei soll LiF nach Möglichkeit in schulischen Räumen oder gegebenenfalls in anderen zentral gelegenen Räumlichkeiten stattfinden.
Interessierte Eltern oder Schülerinnen und Schüler können sich an ihre Klassenleitung oder die Volkshochschule vor Ort wenden und sich über die Angebote zu LiF informieren.
Volkshochschulen können Ferienlernangebote beim Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V. mit einem dafür vorgesehenen Antragsformular beantragen. Hier finden Sie das Formular.
Folgende Stichtage müssen von Volkshochschulen für die Beantragung von LiF-Angeboten beim Verband der Volkshochschulenbeachtet werden:
- 21.06.2024 für die Sommerferien 2024
- 27.09.2024 für die Herbstferien 2024
Die Schulen und die Volkshochschulen stimmen sich in enger Absprache mit den Eltern über die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler ab. Mit dem Bogen zur Interessensbekundung können die Schulen unverbindlich die Bedarfe für LiF-Kurse bei Eltern abfragen. Zur verbindlichen Anmeldung kann der Begleitbogen genutzt werden.
Die Volkshochschulen führen LiF mit ihrem vorhandenen und bewährten Personal durch. Zusätzlich können, basierend auf den Erfahrungen der letztjährigen Ferienangebote, weitere Personen mit einem engen Bezug zum schulischen Lernen als Kursleitung eingesetzt werden. Dies können z. B. Referendarinnen und Referendare, Ganztagskräfte und Kräfte der betreuenden Grundschule, Lehramtsstudierende sein, die ihren Einsatz vertraglich mit der Volkshochschule vor Ort regeln. Abiturientinnen und Abiturienten sowie Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler können ausschließlich als Tandempartnerin bzw. Tandempartner für Kursleitungen eingesetzt werden.
Das Land stellt dem Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V. eine pauschale Zuwendung je Unterrichtseinheit zur Verfügung, mit der u.a. die Personalkosten für LiF gedeckt werden können. Die Höhe der Vergütung wird vertraglich zwischen Kursleitung und Volkshochschulen festgelegt.
Die Volkshochschulen bieten in eigener Verantwortung insbesondere für Kursleitungen, die über keine abgeschlossene pädagogische Berufsausbildung bzw. keine langjährige Berufserfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Altersgruppe verfügen, geeignete Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an.
Das Pädagogische Landesinstitut unterstützt die Durchführung von LiF durch entsprechende Fortbildungsmodule, die optional und bedarfsbezogen in Anspruch genommen werden können. Die Module richten sich vornehmlich an als Kursleitung vorgesehene Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie an Studierende. Hier finden Sie eine Übersicht über die Fortbildungsangebote des Pädagogischen Landesinstituts.
Der für eine Kursleitung in Betracht kommende Personenkreis (z.B. Personal der vhs, Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, Studierende) wurden durch entsprechende Schreiben zur Übernahme einer Kursleitung aufgerufen.
Die Volkshochschule stellt das für die Durchführung der LiF-Angebote erforderliche geeignete und qualifizierte Personal. Interessierte Personen können sich zwecks näherer Informationen an die Volkshochschule vor Ort wenden. Hier ist eine Übersicht über die Kreisvolkshochschulen und Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz zu finden.
Die Volkshochschulen stellen sicher, dass ein Ansprechpartner für die Kursleitungen erreichbar ist.
Ziel ist es, dass LiF flächendeckend und wohnortnah angeboten wird, sodass die Wege für die Kinder und Jugendlichen nicht zu weit sind. Da in den Ferien kein Schulbus fährt, müssen die Eltern selbst das Hinkommen und Abholen organisieren. Vielerorts kann zudem der öffentliche Nahverkehr eine Alternative sein.
Auch mit weniger als acht Teilnehmenden soll das geplante Angebot nach Möglichkeit durchgeführt werden.
Die Volkshochschule kann prüfen, ob ggf. zwei Kurse am gleichen Standort mit jeweils geringerer Teilnehmendenzahl zusammengeführt werden können.
Inhaltliche Schwerpunkte können bei Bedarf während der Durchführung variiert werden. Durch den Verwendungsnachweis wird das tatsächlich durchgeführte Angebot auch inhaltlich nachgewiesen.
LiF ist eine schulische Veranstaltung. Während der Teilnahme an LiF sind alle Kinder und Jugendliche über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz unfallversichert.
Um den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können, ist eine Unfallanzeige an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) zu stellen. Die Ansprechperson der Volkshochschule informiert die Schule über den Unfall. Dies kann möglicherweise erst nach den Ferien erfolgen. Die Schule nimmt mit der entsprechenden Person bzw. deren Eltern Kontakt auf, klärt den Unfallhergang und veranlasst dann alles Weitere.
Es ist möglich, dass Kommunen LiF mit einem Ferienbetreuungsangebot verbinden, aber nicht zwingend. Eltern fragen daher am besten bei Ihrer Gemeinde, Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis nach, wie die Ferienbetreuung insgesamt geplant ist.
LiF selbst ist ein Halbtagsangebot ohne Mittagessen. Die Kinder und Jugendlichen sollen aber während der drei bis fünf Unterrichtseinheiten die Möglichkeit haben, Pause zu machen und ein mitgebrachtes Frühstück oder einen Snack zu essen. Falls die Städte und Gemeinden LiF in ihr Ferienbetreuungsangebot integrieren, wäre es aber auch denkbar, dass es ein Mittagessen gibt. Das hängt von der Organisation vor Ort ab. Eltern fragen am besten bei Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihrem Landkreis nach.