Wichtige Dokumente sowie Fragen und Antworten für Kursleitungen

Lächelnde junge Frau erklärt kleinem Kind anhand eines Modells die Planeten

Die Volkshochschulen stellen für die Durchführung von LiF das erforderliche geeignete und qualifizierte Personal.

Hier finden Kursleitungen wichtige Dokumente sowie Antworten auf allgemeine Fragen rund um LiF - Lernen in Ferien.

Wichtige Dokumente:

Kompendium LiF – Lernen in Ferien (Stand 30.07.2024)

LiF-Flyer deutsch (Hier finden Sie den Flyer in weiteren Sprachen.)

Aufruf zur Übernahme einer Kursleitung für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter

Aufruf zur Übernahme einer Kursleitung für Studierende

Begleitbogen

Übersicht Kontaktdaten der an LiF teilnehmenden Schülerinnen und Schüler

Anleitung zur Evaluation für Kursleitungen

Ja, LiF - Lernen in Ferien wird seit Sommer 2022 in Kooperation mit dem Verband der Volkshochschulen umgesetzt. Volkshochschulen planen auch in diesem Jahr gemeinsam mit Schulen bedarfsgerechte Angebote für die Sommerferien, gegebenenfalls auch für die Herbstferien.

 

LiF richtet sich in der Regel an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 an Grundschulen sowie der Klassenstufen 5 bis 10 an allen öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien und an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Auch Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 der Fachoberschulen sowie der Mainzer Studienstufe an den Integrierten Gesamtschulen, G8- und G9-Gymnasien können die Angebote wahrnehmen. Gleiches gilt entsprechend für die Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen und Schulen in privater Trägerschaft.

Um die unterschiedlichen Bedarfe der genannten Zielgruppen bedienen zu können, sind entsprechende personelle und strukturelle Ressourcen erforderlich. Auf dieser Basis entscheiden die Akteure vor Ort über das Zustandekommen der Angebote.

 

LiF findet vornehmlich in den Sommerferien statt. Über den konkreten Zeitraum innerhalb der Sommerferien entscheiden die Volkshochschulen in Absprache mit den Schulen und den Kommunen.
Die Herbstferien können ebenfalls für LiF genutzt werden, insbesondere dann, wenn z.B. aufgrund von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen an Schulen keine LiF-Angebote während der Sommerferien stattfinden können.

Der zeitliche Umfang eines LiF-Kurses für eine Gruppe soll in der Regel einwöchig sein.
Die Angebote sollen

  • mindestens drei Tage,
  • pro Woche zwischen 15 und 20 Unterrichtseinheiten und
  • täglich drei bis maximal fünf Unterrichtseinheiten umfassen.

Bei Kursen, die länger als eine Woche dauern, können die Unterrichtseinheiten im Bewilligungszeitraum flexibel durchgeführt werden.

Die Volkshochschulen führen LiF mit ihrem vorhandenen und bewährten Personal durch. Zusätzlich können, basierend auf den Erfahrungen der letztjährigen Ferienangebote, weitere Personen mit einem engen Bezug zum schulischen Lernen als Kursleitung eingesetzt werden. Dies können z. B. Referendarinnen und Referendare, Ganztagskräfte und Kräfte der betreuenden Grundschule, Lehramtsstudierende sein, die ihren Einsatz vertraglich mit der Volkshochschule vor Ort regeln. Abiturientinnen und Abiturienten sowie Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler können ausschließlich als Tandempartnerin bzw. Tandempartner für Kursleitungen eingesetzt werden.

Studierende sollen nach Möglichkeit an einem Standort grundsätzlich nicht alleine eingesetzt werden. Sofern nicht zwei oder mehr Angebote an einem Standort stattfinden, soll auf Grundlage der Absprachen vor Ort gewährleistet sein, dass eine weitere Person erreichbar ist, die z. B. bei Notfällen unterstützen kann. Eine telefonische Erreichbarkeit kann hierfür ausreichend sein.

Lehramtsstudierende können sich den Einsatz als Kursleitung bei Vorliegen bestimmter zeitlicher Kriterien (mind. 2 Wochen mit mind. 30 Unterrichtseinheiten) als Orientierendes Praktikum anerkennen lassen. Am Ende des LiF-Angebots erhalten sie von der Volkshochschule eine Bescheinigung, dass sie einen Kurs geleitet haben. Diese legen sie dem Zentrum für Lehrerbildung vor. 

Abiturientinnen und Abiturienten sowie Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler können ausschließlich als Tandempartnerin bzw. Tandempartner für Kursleitungen eingesetzt werden.

Der für eine Kursleitung in Betracht kommende Personenkreis (z.B. Personal der vhs, Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, Studierende) wurden durch entsprechende Schreiben zur Übernahme einer Kursleitung aufgerufen.

Am Ende des LiF-Angebots erhalten Sie von der Volkshochschule eine Bescheinigung, dass Sie einen Kurs geleitet haben. Diese legen Sie Ihrem Zentrum für Lehrerbildung vor. Der Einsatz als Kursleitung kann bei Vorliegen entsprechender zeitlicher Kriterien (mind. 2 Wochen mit mind. 30 Unterrichtseinheiten) als Orientierendes Praktikum anerkannt werden. 

Die Volkshochschule stellt das für die Durchführung der LiF-Angebote erforderliche geeignete und qualifizierte Personal. Interessierte Personen können sich zwecks näherer Informationen an die Volkshochschule vor Ort wenden. Hier findet man eine Übersicht über die Kreisvolkshochschulen und  Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz.

Auf der Internetseite des Verbands der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V. gibt es eine Übersicht über alle Kreisvolkshochschulen und Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz. 

LiF kann überall dort, wo es Bedarf gibt und die personellen wie räumlichen Ressourcen dafür vorhanden sind, umgesetzt werden. Die Organisation vor Ort übernehmen die Volkshochschulen gemeinsam mit den Schulen. Sie legen in Absprache mit den Kommunen fest, ob und wo LiF in einer Region stattfindet. Ziel ist es, dass es LiF möglichst flächendeckend gibt.

Das Land stellt dem Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V. eine pauschale Zuwendung je Unterrichtseinheit zur Verfügung, mit der u.a. die Personalkosten für LiF gedeckt werden können. Die Höhe der Vergütung wird vertraglich zwischen Kursleitung und Volkshochschulen festgelegt.

Die Volkshochschulen stellen sicher, dass ein Ansprechpartner für die Kursleitungen erreichbar ist.

Die Volkshochschulen bieten in eigener Verantwortung insbesondere für Kursleitungen, die über keine abgeschlossene pädagogische Berufsausbildung bzw. keine langjährige Berufserfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Altersgruppe verfügen, geeignete Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an.

Das Pädagogische Landesinstitut unterstützt die Durchführung von LiFdurch entsprechende Fortbildungsmodule, die optional und bedarfsbezogen in Anspruch genommen werden können. Die Module richten sich vornehmlich an als Kursleitung vorgesehene Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie an Studierende. Hier finden Sie eine Übersicht über die Fortbildungsangebote des Pädagogischen Landesinstituts für Kursleitungen.

Für die Kursleitungen ist der Versicherungsschutz vom Status zu den Volkshochschulen abhängig. Stehen sie zur Volkshochschule in einem Beschäftigungsverhältnis, besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, bei Selbstständigen (insbesondere Honorarkräften) jedoch nicht.

Ja ,während der Teilnahme an LiF sind alle Kinder und Jugendlichen über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz unfallversichert.

Um den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können, ist eine Unfallanzeige an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) zu stellen. Die Kursleitung informiert im Falle eines Unfalls die Ansprechperson der Volkshochschule. Die Ansprechperson der Volkshochschule informiert die Schule über den Unfall. Dies kann möglicherweise erst nach den Ferien erfolgen. Die Schule nimmt mit der entsprechenden Person bzw. deren Eltern Kontakt auf, klärt den Unfallhergang und veranlasst dann alles Weitere.

Die Teilnahme an LiF ist freiwillig. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die für die Teilnahme mit Zustimmung der Eltern angemeldet sind, ist die Teilnahme am Angebot grundsätzlich verpflichtend.

LiF-Angebote sind ein schulisches Angebot, für das die Eltern ihre Kinder auf freiwilliger Basis anmelden können. Die Teilnahme ist für angemeldete Schülerinnen und Schüler verpflichtend und wird durch die Kursleitung überprüft.

Auch mit weniger als acht Teilnehmenden soll das geplante Angebot nach Möglichkeit durchgeführt werden.

Die Volkshochschule kann prüfen, ob ggf. zwei Kurse am gleichen Standort mit jeweils geringerer Teilnehmendenzahl zusammengeführt werden können.

Inhaltliche Schwerpunkte können bei Bedarf während der Durchführung variiert werden. Durch den Verwendungsnachweis wird das tatsächlich durchgeführte Angebot auch inhaltlich nachgewiesen.