Grundschule

Die Grundschule gehört zur ersten Stufe des Schulsystems, der sogenannten Primarstufe. Sie umfasst die Klassenstufen 1 bis 4. An der Grundschule gibt es verlässliche feste Öffnungszeiten. Der Unterricht beginnt in der Regel um 8:00 Uhr morgens und endet für die Klassenstufen 1 und 2 um 12:00 Uhr, für die Klassen 3 und 4 um 13:00 Uhr. In einer Grundschulklasse werden bis zu 24 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Grundschule führt Kinder in schulisches Lernen ein und legt die Grundlage für ihre weitere schulische Bildung.

Eine Grundschülerin hebt ihre Hand im Unterricht

Wie erfolgt die Aufnahme?

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 31. August im Einschulungsjahr sechs Jahre alt sind. Jüngere Kinder, sogenannte „Kann-Kinder“, können die Schule besuchen, müssen dies aber nicht. Die Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger erfolgt in der Regel im September des Jahres vor der Einschulung. Hierzu erhalten die Eltern durch den Schulträger eine Aufforderung zur Anmeldung. Die für den Wohnort zuständige Grundschule teilt den Anmeldetermin mit.

Welches pädagogische Angebot gibt es?

Die Grundschule führt die Kinder in das schulische Lernen ein. Sie befähigt sie zum selbstständigen und gemeinsamen Lernen und Handeln, bietet den Schülerinnen und Schülern Hilfen und Orientierung und fördert ihre individuelle Entwicklung. Dabei geht die Grundschule in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit vom jeweiligen Entwicklungsstand eines Kindes aus.

Der Unterricht erfolgt in den Lernbereichen Mathematik, Deutsch, Sachunterricht, Integrierte Fremdsprachenarbeit, Religion/Ethik, Musik, Sport und Bildende Kunst/Textiles Gestalten/Werken.

Die Grundschule beteiligt die Schülerinnen und Schüler an der Planung und Gestaltung des Unterrichts und des Schullebens. Um den Übergang in die Schule zu erleichtern, arbeitet die Grundschule mit dem Kindergarten konzeptionell zusammen. Sie fördert das Schulleben durch vielfältige Vorhaben. Die Grundschule befähigt die Schülerinnen und Schüler zum Übergang in die weiterführenden Schulen.

Welche Abschlüsse können erreicht werden?

Die Grundschule wird mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 4 abgeschlossen. Zum Halbjahr des vierten Schuljahres erfolgt eine Empfehlung der Schule über den weiteren Schulbesuch des Kindes. Diese Empfehlung besitzt beratenden Charakter und wird mit den Eltern besprochen. Die Entscheidung, welche Schule ihr Kind nach der Grundschule besucht, treffen die Eltern.

Welche Übergänge sind möglich?

Der erfolgreiche Abschluss der Grundschule berechtigt grundsätzlich zum Besuch jeder Schulart der Sekundarstufe I. Dazu gehören die Gymnasien, die Integrierten Gesamtschulen und die Realschulen plus. Die Eltern entscheiden auf der Grundlage der Empfehlung der Grundschule, welche Schulart ihr Kind besuchen soll. Die Grundschule und die aufnehmende Schule beraten die Eltern vor ihrer Entscheidung.

Welche besonderen Angebote gibt es?

Rheinland-Pfalz hat für alle Grundschulen die Integrierte Fremdsprachenarbeit in der Stundentafel verankert. Ab dem 1. Schuljahr lernen die Kinder Englisch oder Französisch. Die Integrierte Fremdsprachenarbeit erfolgt nicht als Fachunterricht, sondern wird die ganze Woche über in kleinen Einheiten unterrichtet, vorzugsweise vom Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin. An einzelnen Grundschulen gibt es bilingualen Unterricht oder Zusatzangebote für besonders begabte Schülerinnen und Schüler (Entdeckertagsschule).