Wichtige Dokumente sowie Fragen und Antworten zu LiF

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Als starker und flächendeckend zur Verfügung stehender Bildungspartner führen die Volkshochschulen unter anderem sehr erfolgreich bereits seit 2009 Feriensprachkurse und seit März 2021 ebenso erfolgreich additive Lernangebote in enger Kooperation mit Schulen durch. Basierend auf den bereits bestehenden sehr tragfähigen und bewährten Kooperationen setzen sich der Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e. V. und das Ministerium für Bildung gemeinsam dafür ein, dass den Schülerinnen und Schülern in den Ferien Lernangebote unterbreitet werden. Ziel ist es dabei, die Kinder und Jugendlichen zu motivieren sowie schulischen Lernstoff zu festigen, zu üben und zu vertiefen. Ein Fokus liegt auch auf der Förderung der sozialen Kompetenzen.
LiF – Lernen in Ferien leistet so nicht nur einen Beitrag zur Förderung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler und entlastet Familien, die Angebote tragen darüber hinaus auch zur Bildungsgerechtigkeit bei.

Hier finden Volkshochschulen wichtige Dokumente sowie Antworten auf allgemeine Fragen rund um LiF:

Wichtige Dokumente:

Kompendium LiF – Lernen in Ferien (Stand 30.07.2024)

LiF-Flyer deutsch (Hier finden Sie den Flyer in weiteren Sprachen.)

Antragsformular zur Einrichtung eines LiF-Angebotes

Verwendungsnachweis (stand 19.09.2024)

Aufruf zur Übernahme einer Kursleitung für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter

Aufruf zur Übernahme einer Kursleitung für Studierende

Interessensbekundung (pdf) (doc)

Begleitbogen (pdf) (doc)

Übersicht Kontaktdaten (pdf) (doc)

Übersicht Fortbildungsangebote des Pädagogischen Landesinstituts

Bescheinigung über Kursleitung (pdf mit Formularfeldern)

Kursevaluation - Allgemeine Informationen

Kursevaluation - Anleitung für Kursleitungen

Kursevaluation - Anleitung für vhs-interne Auswertung

Ja, LiF - Lernen in Ferien wird seit Sommer 2022 in Kooperation mit dem Verband der Volkshochschulen umgesetzt. Volkshochschulen planen auch in diesem Jahr gemeinsam mit Schulen bedarfsgerechte Angebote für die Sommerferien, gegebenenfalls auch für die Herbstferien.

 

LiF richtet sich in der Regel an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 an Grundschulen sowie der Klassenstufen 5 bis 10 an allen öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien und an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Auch Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 der Fachoberschulen sowie der Mainzer Studienstufe an den Integrierten Gesamtschulen, G8- und G9-Gymnasien können die Angebote wahrnehmen. Gleiches gilt entsprechend für die Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen und Schulen in privater Trägerschaft.

Um die unterschiedlichen Bedarfe der genannten Zielgruppen bedienen zu können, sind entsprechende personelle und strukturelle Ressourcen erforderlich. Auf dieser Basis entscheiden die Akteure vor Ort über das Zustandekommen der Angebote.

 

LiF findet vornehmlich in den Sommerferien statt. Über den konkreten Zeitraum innerhalb der Sommerferien entscheiden die Volkshochschulen in Absprache mit den Schulen und den Kommunen.
Die Herbstferien können ebenfalls für LiF genutzt werden, insbesondere dann, wenn z.B. aufgrund von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen an Schulen keine LiF-Angebote während der Sommerferien stattfinden können.

Der zeitliche Umfang eines LiF-Kurses für eine Gruppe soll in der Regel einwöchig sein. Nach individueller Absprache ist auch eine zweiwöchige Teilnahme von Kindern und Jugendlichen möglich.

Über die konkrete Kursdauer entscheiden die Volkshochschulen in enger Absprache mit den Schulen und den Schulträgern vor Ort. Die Angebote sollen

  • mindestens drei Tage,
  • pro Woche zwischen 15 und 20 Unterrichtseinheiten und
  • täglich drei bis maximal fünf Unterrichtseinheiten umfassen.

Bei Kursen, die länger als eine Woche dauern, können die Unterrichtseinheiten im Bewilligungszeitraum flexibel durchgeführt werden.

Folgende Stichtage müssen von Volkshochschulen für die Beantragung von LiF-Angeboten beim Verband der Volkshochschulenbeachtet werden:

  • 21.06.2024 für die Sommerferien 2024
  • 27.09.2024 für die Herbstferien 2024

Ziel ist es, LiF möglichst wohnortnah und flächendeckend anbieten zu können. Sofern der Nutzung keine wichtigen Gründe wie z. B. umfangreiche Baumaßnahmen entgegenstehen, sollen die LiF-Angebote in enger Absprache mit den Kommunen vorrangig in schulischen Räumlichkeiten stattfinden. LiF kann auch in anderen Räumen, z. B. denen der Volkshochschule oder anderen zentralen kommunalen Räumlichkeiten, durchgeführt werden.

LiF kann überall dort wo es Bedarf gibt und die personellen wie räumlichen Ressourcen dafür vorhanden sind, umgesetzt werden. Die Organisation vor Ort übernehmen die Volkshochschulen gemeinsam mit den Schulen. Sie legen in Absprache mit den Kommunen fest, ob und wo LiF in einer Region stattfindet. Ziel ist es, dass es LiF möglichst flächendeckend gibt.

Volkshochschulen können Ferienlernangebote beim Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V. mit einem dafür vorgesehenen Antragsformular beantragen. Hier finden Sie das Formular. 

Das ist möglich und zweifellos im Sinne der Familien.
Es ist möglich, dass Kommunen LiF mit einem Ferienbetreuungsangebot verbinden, aber nicht zwingend. Eltern fragen daher am besten bei ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihrem Landkreis nach, wie die Ferienbetreuung insgesamt geplant ist.

Nein, Kurse sollen grundsätzlich nur wie bewilligt durchgeführt werden, da die Anzahl der bewilligten Unterrichtseinheiten Auswirkung auf die Fördermittel haben, die das Land dem Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V. zur Verfügung stellt.
Reduktionen in Ausnahmefällen wie z.B. durch krankheitsbedingten Ausfall sind hiervon nicht betroffen und werden mit Hilfe des Verwendungsnachweises belegt.

Die Organisation vor Ort übernehmen die Volkshochschulen gemeinsam mit den Schulen. Sie legen in enger Absprache mit den Kommunen fest, ob und wo LiF angeboten wird. Dabei soll LiF nach Möglichkeit in schulischen Räumen oder gegebenenfalls in anderen zentral gelegenen Räumlichkeiten stattfinden.

Interessierte Eltern oder Schülerinnen und Schüler können sich an ihre Klassenleitung oder die Volkshochschule vor Ort wenden und sich über die Angebote zu LiF informieren.

Die Schulen und die Volkshochschulen stimmen sich in enger Absprache mit den Eltern über die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler ab. 
Die Anmeldung organisiert in der Regel die Schule (z.B. die Klassenleitungen) in Absprache mit der Volkshochschule. Für die Kooperationspartner besteht die Möglichkeit, mit dem Bogen zur Interessensbekundung die Bedarfe für LiF-Kurse bei Eltern abzufragen. Für die verbindliche Anmeldung und die weitere Organisation von LiF-Kursen kann der Begleitbogen verwendet werden. 

Die Volkshochschulen führen LiF mit ihrem vorhandenen und bewährten Personal durch. Zusätzlich können, basierend auf den Erfahrungen der letztjährigen Ferienangebote, weitere Personen mit einem engen Bezug zum schulischen Lernen als Kursleitung eingesetzt werden. Dies können z. B. Referendarinnen und Referendare, Ganztagskräfte und Kräfte der betreuenden Grundschule, Lehramtsstudierende sein, die ihren Einsatz vertraglich mit der Volkshochschule vor Ort regeln. Abiturientinnen und Abiturienten sowie Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler können ausschließlich als Tandempartnerin bzw. Tandempartner für Kursleitungen eingesetzt werden.

Studierende sollen nach Möglichkeit an einem Standort grundsätzlich nicht alleine eingesetzt werden. Sofern nicht zwei oder mehr Angebote an einem Standort stattfinden, soll auf Grundlage der Absprachen vor Ort gewährleistet sein, dass eine weitere Person erreichbar ist, die z. B. bei Notfällen unterstützen kann. Eine telefonische Erreichbarkeit kann hierfür ausreichend sein. 

Lehramtsstudierende können sich den Einsatz als Kursleitung bei Vorliegen bestimmter zeitlicher Kriterien (mind. 2 Wochen mit mind. 30 Unterrichtseinheiten) als Orientierendes Praktikum anerkennen lassen. Am Ende des LiF-Angebots erhalten sie von der Volkshochschule eine Bescheinigung, dass sie einen Kurs geleitet haben. Diese legen sie dem Zentrum für Lehrerbildung vor. 

Abiturientinnen und Abiturienten sowie Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler können ausschließlich als Tandempartnerin bzw. Tandempartner für Kursleitungen eingesetzt werden.

Der für eine Kursleitung in Betracht kommende Personenkreis (z.B. Personal der vhs, Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, Studierende) wurden durch entsprechende Schreiben zur Übernahme einer Kursleitung aufgerufen.

Die Volkshochschule stellt das für die Durchführung der LiF-Angebote erforderliche geeignete und qualifizierte Personal. Interessierte Personen können sich zwecks näherer Informationen an die Volkshochschule vor Ort wenden. 

Die Volkshochschulen bieten in eigener Verantwortung insbesondere für Kursleitungen, die über keine abgeschlossene pädagogische Berufsausbildung bzw. keine langjährige Berufserfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Altersgruppe verfügen, geeignete Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an.

Das Pädagogische Landesinstitut unterstützt die Durchführung von LiF durch entsprechende Fortbildungsmodule, die optional und bedarfsbezogen in Anspruch genommen werden können. Die Module richten sich vornehmlich an als Kursleitung vorgesehene Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie an Studierende. Hier finden Sie eine Übersicht über die Fortbildungsangebote des Pädagogischen Landesinstituts.

Für die Kursleitungen ist der Versicherungsschutz vom Status zu den Volkshochschulen abhängig. Stehen sie zur Volkshochschule in einem Beschäftigungsverhältnis, besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, bei Selbstständigen (insbesondere Honorarkräften) jedoch nicht.

Das Land stellt dem Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V. eine pauschale Zuwendung je Unterrichtseinheit zur Verfügung, mit der u.a. die Personalkosten für LiF gedeckt werden können. Die Höhe der Vergütung wird vertraglich zwischen Kursleitung und Volkshochschulen festgelegt.

Die Volkshochschulen stellen sicher, dass ein Ansprechpartner für die Kursleitungen erreichbar ist.

Nein, die Teilnahme ist für alle Kinder und Jugendlichen kostenlos. Es ist möglich, dass im Anschluss an das Angebot zusätzlich eine Ferienbetreuung durch die Kommune angeboten wird, die kostenpflichtig sein kann. LiF selbst ist aber auch dann kostenlos.

Die Teilnahme an LiF ist freiwillig. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die für die Teilnahme mit Zustimmung der Eltern angemeldet sind, ist die Teilnahme am Angebot grundsätzlich verpflichtend.

LiF-Angebote sind ein schulisches Angebot, für das die Eltern ihre Kinder auf freiwilliger Basis anmelden können. Die Teilnahme ist für angemeldete Schülerinnen und Schüler verpflichtend und wird durch die Kursleitung überprüft.

Auch mit weniger als acht Teilnehmenden soll das geplante Angebot nach Möglichkeit durchgeführt werden.
Die Volkshochschule kann prüfen, ob ggf. zwei Kurse am gleichen Standort mit jeweils geringerer Teilnehmendenzahl zusammengeführt werden können.

Inhaltliche Schwerpunkte können bei Bedarf während der Durchführung variiert werden. Durch den Verwendungsnachweis wird das tatsächlich durchgeführte Angebot auch inhaltlich nachgewiesen.

LiF ist eine schulische Veranstaltung. Während der Teilnahme an LiF sind alle Kinder und Jugendliche über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz unfallversichert.

Um den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können, ist eine Unfallanzeige an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) zu stellen. Die Ansprechperson der Volkshochschule informiert die Schule über den Unfall. Dies kann möglicherweise erst nach den Ferien erfolgen. Die Schule nimmt mit der entsprechenden Person bzw. deren Eltern Kontakt auf, klärt den Unfallhergang und veranlasst dann alles Weitere.

LiF selbst ist ein Halbtagsangebot ohne Mittagessen. Die Kinder und Jugendlichen sollen aber während des Ferienlernangebots die Möglichkeit haben, Pausen zu machen und ein mitgebrachtes Frühstück oder einen Snack zu essen. Es besteht die Möglichkeitn, dass die Städte und Gemeinden LiF in ihre Ferienbetreuungsangebot integrieren. In diesem Falle wäre es auch denkbar, dass es ein Mittagessen gibt. Das hängt von der Organisation vor Ort ab.