Förderschule
Förderschulen sind allgemeinbildende Schulen. Sie haben die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Möglichkeiten zum selbstständigen und gemeinsamen Leben, Lernen und Handeln zu befähigen.
In Rheinland-Pfalz gibt es Förderschulen in kommunaler und privater Trägerschaft. Die Bezeichnungen der Förderschulformen orientieren sich an sonderpädagogischen Förderschwerpunkten. Die Schulen für Sinnesbehinderte sind als drei Landesschulen und eine Schule des Bezirksverbandes Pfalz organisiert.
Förderschulen, die als Förder- und Beratungszentren beauftragt sind, unterstützen den inklusiven Unterricht mit ihrer sonderpädagogischen Fachkompetenz. Sie bieten den Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs Unterstützung in sonderpädagogischen oder behinderungsspezifischen Fragestellungen. Sie kooperieren mit weiteren Förderschulen und bilden so sonderpädagogische Beratungsnetzwerke.
Wie erfolgt die Aufnahme?
In Förderschulen lernen Schülerinnen und Schüler, bei denen die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat und deren Eltern diesen Lernort gewählt haben. Die Schulbehörde teilt den Eltern schriftlich mit, welches die zuständige Förderschule ist.
Welches pädagogische Angebot gibt es?
Förderschulen haben verschiedene sonderpädagogische Förderschwerpunkte: Lernen, ganzheitliche Entwicklung, Sprache, sozial-emotionale Entwicklung, motorische Entwicklung, Sehen und Hören. Sie können einen oder mehrere Förderschwerpunkte umfassen.
Förderschulen ermöglichen den Schülerinnen und Schülern schulische und berufliche Eingliederung, gesellschaftliche Teilhabe und selbstständige Lebensgestaltung. Der Unterricht berücksichtigt die individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und bietet sonderpädagogische Förderung durch Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte.
Im Förderschwerpunkt Lernen haben die meisten Schulen ein Ganztagsangebot. Die anderen Förderschulen sind Ganztagsschulen in verpflichtender Form. Seit dem Schuljahr 2015/2016 wird schrittweise im Bildungsgang Lernen Fremdsprachenlernen in Englisch eingeführt.
Welche Abschlüsse können erreicht werden?
Die Jugendlichen werden zu dem Schulabschluss geführt, der ihren individuellen Möglichkeiten entspricht. Der angestrebte Schulabschluss leitet sich aus dem jeweiligen Förderschwerpunkt bzw. Bildungsgang ab.
Je nach Förderschwerpunkt bzw. Bildungsgang kann der qualifizierte Sekundarabschluss I, die Berufsreife oder besondere Schulabschlüsse (besondere Form der Berufsreife, Abschluss im Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung) erreicht werden.
Welche Übergänge sind möglich?
Förderschulen überprüfen regelmäßig, ob ein Wechsel an eine Regelschule erfolgen und der sonderpädagogische Förderbedarf aufgehoben werden kann. Auch bei weiterbestehendem sonderpädagogischen Förderbedarf können Schülerinnen und Schüler nach Entscheidung der Eltern den Lernort wechseln und am inklusiven Unterricht in Schwerpunktschulen teilnehmen.
Mit dem Abschluss der besonderen Form der Berufsreife (Förderschwerpunkt Lernen) ist ein Übergang in eine Berufsausbildung oder ins Berufsvorbereitungsjahr möglich. Mit dem Abschluss der Berufsreife nach dem erfolgreichen Besuch des freiwilligen zehnten Schuljahres besteht die Möglichkeit zum Besuch der Berufsfachschule I.
An Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung findet der berufsorientierende und berufsbildende Unterricht in der Werkstufe der Förderschule statt. An ausgewählten Standorten wird modellhaft das inklusive Berufsvorbereitungsjahr erprobt, das auch Jugendlichen aus Förderschulen offen steht.
Welche besonderen Angebote gibt es?
Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bieten an ausgewählten Standorten ein freiwilliges zehntes Schuljahr an, das den Erwerb der Qualifikation der Berufsreife ermöglicht.