LiF - Informationen und FAQs für Schülerinnen, Schüler, Eltern und Sorgeberechtigte

Lächelnde Schülerin beschriftet Postits

Ferienzeiten dienen Schülerinnen und Schülern in erster Linie dazu, sich vom schulischen Alltag zu erholen, Zeit mit Familie und Freunden zu verbringen, Hobbys nachzugehen oder zu verreisen. Darüber hinaus zeigt die Erfahrung, dass viele Kinder und Jugendliche durchaus das Bedürfnis haben, einen Teil ihrer freien Zeit zum Lernen zu nutzen, um sich beispielsweise auf die kommende Unterrichtsphase vorzubereiten oder Inhalte zu wiederholen.
LiF – Lernen in Ferien kann Kinder und Jugendliche dabei unterstützen und Eltern gleichzeitg entlasten. 

Über konkrete LiF-Angebote in der Nähe kann die Volkshochschule vor Ort oder auch die Schule Ihres Kindes Auskunft geben.

LiF-Flyer deutsch (Hier finden Sie den Flyer in weiteren Sprachen.)

Antworten auf allgemeine Fragen rund um LiF finden Schülerinnen und Schüler, Eltern und Sorgeberechtigte hier:

Ja, LiF - Lernen in Ferien wird seit Sommer 2022 in Kooperation mit dem Verband der Volkshochschulen umgesetzt. Volkshochschulen planen auch 2023 gemeinsam mit Schulen bedarfsgerechte Angebote für die Sommerferien, gegebenenfalls auch für die Herbstferien.

 

LiF richtet sich in der Regel an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 an Grundschulen sowie der Klassenstufen 5 bis 10 an allen öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien und an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Auch Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 der Fachoberschulen sowie der Mainzer Studienstufe an den Integrierten Gesamtschulen, G8- und G9-Gymnasien können die Angebote wahrnehmen. Gleiches gilt entsprechend für die Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen und Schulen in privater Trägerschaft.

Um die unterschiedlichen Bedarfe der genannten Zielgruppen bedienen zu können, sind entsprechende personelle und strukturelle Ressourcen erforderlich. Auf dieser Basis entscheiden die Akteure vor Ort über das Zustandekommen der Angebote.

 

Eine Übersicht zu den unterschiedlichen vhs-Angeboten an Schulen im Vergleich zu LiF finden sie hier.

LiF kann überall dort, wo es Bedarf gibt und die personellen wie räumlichen Ressourcen dafür vorhanden sind, umgesetzt werden. Die Organisation vor Ort übernehmen die Volkshochschulen gemeinsam mit den Schulen. Sie legen in Absprache mit den Kommunen fest, ob und wo LiF in einer Region stattfindet. Ziel ist es, dass es LiF möglichst flächendeckend gibt.

LiF findet vornehmlich in den Sommerferien statt. Über den konkreten Zeitraum innerhalb der Sommerferien entscheiden die Volkshochschulen in Absprache mit den Schulen und den Kommunen.
Die Herbstferien können ebenfalls für LiF genutzt werden, insbesondere dann, wenn z.B. aufgrund von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen an Schulen keine LiF-Angebote während der Sommerferien stattfinden können.

LiF richtet sich nach den Bedürfnissen vor Ort und kann daher auch von unterschiedlicher Dauer sein.

LiF findet in der Regel einwöchig statt. Das Angebot umfasst mindestens 15 Unterrichtseinheiten an 3 Tagen und erstreckt sich maximal auf 20 Unterrichtseinheiten an 5 Tagen. Nach individueller Absprache ist auch eine zweiwöchige Teilnahme von Kindern und Jugendlichen möglich.

Über den genauen Veranstaltungszeitraum können die Volkshochschulen und Schulen vor Ort Auskunft erteilen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Es ist möglich, dass im Anschluss an das Angebot zusätzlich eine Ferienbetreuung angeboten wird, die kostenpflichtig sein kann. LiF selbst ist aber auch dann kostenlos.

Die Organisation vor Ort übernehmen die Volkshochschulen gemeinsam mit den Schulen. Sie legen in enger Absprache mit den Kommunen fest, ob und wo LiF angeboten wird. Dabei soll LiF nach Möglichkeit in schulischen Räumen oder gegebenenfalls in anderen zentral gelegenen Räumlichkeiten stattfinden.

Interessierte Eltern oder Schülerinnen und Schüler können sich an ihre Klassenleitung oder die Volkshochschule vor Ort wenden und sich über die Angebote zu LiF informieren.

Auf der Internetseite des Verbands der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V. gibt es eine Übersicht über alle Kreisvolkshochschulen und Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz

Die Anmeldung organisieren in der Regel die Schulen (z.B. die Klassenleitungen) in Absprache mit den Volkshochschulen. Schulen können beispielsweise mit dem Bogen zur Interessensbekundung die Bedarfe für LiF-Kurse bei Eltern abfragen.
Außerdem haben die Kooperationspartner die Möglichkeit, für die verbindliche Anmeldung und die weitere Organisation von LiF-Kursen einen Begleitbogen zu verwenden. Der Begleitbogen steht hier zur Verfügung.

Die Teilnahme an LiF ist freiwillig. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die für die Teilnahme mit Zustimmung der Eltern angemeldet sind, ist die Teilnahme am Angebot grundsätzlich verpflichtend.

Die Volkshochschulen führen LiF mit ihrem vorhandenen und bewährten Personal durch. Zusätzlich können, basierend auf den Erfahrungen der letztjährigen Ferienangebote, weitere Personen mit einem engen Bezug zum schulischen Lernen als Kursleitung eingesetzt werden. Dies können z. B. Referendarinnen und Referendare, Ganztagskräfte und Kräfte der betreuenden Grundschule, Lehramtsstudierende sein. Abiturientinnen und Abiturienten sowie Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler können ausschließlich als Tandempartnerin bzw. Tandempartner für Kursleitungen eingesetzt werden.

Ziel ist es, dass LiF flächendeckend und wohnortnah angeboten wird, sodass die Wege für die Kinder und Jugendlichen nicht zu weit sind. Ein Schulbus fährt allerdings nicht in den Ferien. Sie müssen daher selbst das Hinkommen und Abholen organisieren. Vielerorts kann zudem der öffentliche Nahverkehr eine Alternative sein.

Ja, während der Teilnahme an LiF sind alle Kinder und Jugendlichen über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz unfallversichert.

Um den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können, ist eine Unfallanzeige an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) zu stellen. Die Ansprechperson der Volkshochschule informiert die Schule über den Unfall. Dies kann möglicherweise erst nach den Ferien erfolgen. Die Schule nimmt mit der entsprechenden Person bzw. deren Eltern Kontakt auf, klärt den Unfallhergang und veranlasst dann alles Weitere.

  • Das Mäppchen mit Stiften und Papier zum Schreiben, am besten einen großen karierten Block
  • Eigene Lernmaterialien, bspw. Aufgaben, die die Lehrerinnen und Lehrer für die Ferien zusammengestellt haben
  • Ausreichend zu trinken und ein Pausenbrot

LiF selbst ist ein Halbtagsangebot ohne Mittagessen. Die Kinder und Jugendlichen sollen aber während der drei bis fünf Unterrichtseinheiten die Möglichkeit haben, Pause zu machen und ein mitgebrachtes Frühstück oder einen Snack zu essen. Falls die Städte und Gemeinden LiF in ihr Ferienbetreuungsangebot integrieren, wäre es aber auch denkbar, dass es ein Mittagessen gibt. Das hängt von der Organisation vor Ort ab. Am besten fragen Sie bei Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihrem Landkreis nach.

Es ist möglich, dass Kommunen LiF mit einem Ferienbetreuungsangebot verbinden, aber nicht zwingend. Fragen Sie daher am besten bei Ihrer Gemeinde, Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis nach, wie die Ferienbetreuung insgesamt geplant ist.