Lehrerin oder Lehrer werden ohne Lehramtsstudium durch einen Quereinstieg oder Seiteneinstieg

Lehrer spricht vor einer Gruppe von Lehramtstudenten

Rheinland-Pfalz stellt jedes Jahr Lehrerinnen und Lehrer für alle Lehrämter ein. Dabei bieten auch der Quereinstieg und der Seiteneinstieg sehr gute Einstellungschancen in den Schuldienst, in der Regel ins Beamtenverhältnis.

Ansprechpartner/Beratung

Wir beraten Sie gerne zum Quer- und Seiteneinstieg und zu Ihren individuellen Zulassungsvoraussetzungen:

Herr Tobias Hampl 

Dienstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
qu-se(at)bm.rlp.de

(06131) 16-5603 

 

Herr Christian Traub

Montag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

qu-se(at)bm.rlp.de

(06131) 16-5603
 

 

 

 

 

Der Quereinstieg und der Seiteneinstieg in ein Lehramt sind Sondermaßnahmen, um den Bedarf an Lehrkräften in bestimmten Fächern zu decken. Beide Maßnahmen ermöglichen Ihnen als Hochschulabsolventin oder -absolvent ohne lehramtsbezogenes Studium neue und attraktive Perspektiven in den Schuldienst. Denn nach erfolgreichem Absolvieren des Quer- oder Seiteneinstiegs haben Sie die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten wie die Lehrkräfte, die zuvor ein lehramtsbezogenes Studium abgeschlossen haben.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem Quereinstieg und dem Seiteneinstieg auf einen Blick

 QuereinstiegSeiteneinstieg
Voraussetzungen

Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach (300 ECTS) und Zweitfach (40 SWS oder 60 ECTS)

Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach (300 ECTS) und Zweitfach (40 SWS oder 60 ECTS) oder

Erste Staatsprüfung für ein Lehramt (eines der beiden Fächer muss Bedarfsfach sein) i.V. mit einer danach absolvierten mindestens zweijährigen Berufstätigkeit im pädagogischen oder fachlichen Bereich oder einer mindestens zweijährigen Kindererziehungszeit

Besonderheit in den Fächern Bildende Kunst und Musiksiehe oben (keine Sonderregelung, d. h. Zweitfach ist erforderlich)In den Fächern Bildende Kunst und Musik ist kein zweites Fach nachzuweisen.
Dauer der Ausbildung24 Monate Vorbereitungsdienst24 Monate pädagog. Zusatzausbildung
Unterrichtsverpflichtung / Ausbildung an Schule12 Lehrerwochenstunden an der Einsatzschule (Realschule plus oder IGS), davon i.d.R. in den ersten sechs Monaten 4 Stunden, danach 7 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht. 

1. Ausbildungshalbjahr: 13 Lehrerwochenstunden an Einsatzschule (Realschule plus oder IGS);

ab 2. Ausbildungshj.: 20 Lehrerwochenstunden an Einsatzschule

Seminarausbildung

Verpflichtende Teilnahme an 100 Veranstaltungen à 90 min des Studienseminars,

mdl. Überprüfung der bildungswissenschaftlichen Grundlagen nach erstem Ausbildungsjahr (30 min)

mind. 2 Beratungsgespräche, mind. 5 Unterrichtsbesuche je Fach an Ausbildungsschule

Verpflichtende Teilnahme an 40 Veranstaltungen à 90 min des Studienseminars,

mdl. Überprüfung der bildungswissenschaftlichen Grundlagen nach erstem Ausbildungsjahr (30 min)

mind. 2 Beratungsgespräche, mind. 5 Unterrichtsbesuche je Fach an Einsatzschule

Vergütung

Anwärterbezüge A13 entspricht Vorbereitungsdienst

Arbeitsverhältnis: Beamtin/Beamter auf Widerruf

Eingruppierung nach TV-L i.d.R. E12

Arbeitsverhältnis: Beschäftigungsverhältnis

 

Prüfungsteileje ein Prüfungsunterricht in den beiden Ausbildungsfächern, 3 mündliche Teilprüfungenje ein Prüfungsunterricht in den beiden Ausbildungsfächern, 3 mündliche Teilprüfungen
Abschluss

2. Staatsexamen

damit Befähigung für das Lehramt an Realschulen plus

Zeugnis über die Prüfung von Lehrkräften im Seiteneinstieg für das Lehramt an Realschulen plus => Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Realschulen plus in zwei Fächern
nach erfolgreichem AbschlussBewerbung auf Planstellen (Verbeamtung)i.d.R. Verbeamtung an Einsatzschule

 QuereinstiegSeiteneinstieg
VoraussetzungenHochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach (300 ECTS) und Zweitfach (40 SWS oder 60 ECTS)Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach (300 ECTS) und Zweitfach (40 SWS oder 60 ECTS) oder
 Erste Staatsprüfung für ein Lehramt (eines der beiden Fächer muss Bedarfsfach sein) in Verbindung mit einer danach absolvierten mindestens zweijährigen Berufstätigkeit im pädagogischen oder fachlichen Bereich oder einer mindestens zweijährigen Kindererziehungszeit
Besonderheit in den Fächern Bildende Kunst und MusikIn den Fächern Bildende Kunst und Musik ist kein zweites Fach nachzuweisen.
Dauer der Ausbildung24 Monate
Vorbereitungsdienst
24 Monate
pädagogische Zusatzausbildung
Unterrichtsverpflichtung/
Ausbildung an Schule
12 Lehrerwochenstunden an der Einsatzschule (Gymnasium oder IGS), davon i.d.R. in den ersten sechs Monaten 4 Stunden, danach 7 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht.
  • 1. Ausbildungsjahr: 12 Lehrerwochenstunden an Einsatzschule (Gymnasium oder IGS);
  • ab 2. Ausbildungsjahr: 18 Lehrerwochenstunden an der Einsatzschule
Seminarausbildung
  • Verpflichtende Teilnahme an 100 Veranstaltungen à 90 min des Studienseminars
  • mdl. Überprüfung der bildungswissenschaftlichen Grundlagen nach erstem Ausbildungsjahr (30 min)
  • mind. 2 Beratungsgespräche
  • mind. 5 Unterrichtsbesuche je Fach an Ausbildungsschule
  • Verpflichtende Teilnahme an 40 Veranstaltungen à 90 min des Studienseminars
  • mdl. Überprüfung der bildungswissenschaftlichen Grundlagen nach erstem Ausbildungsjahr (30 min)
  • mind. 2 Beratungsgespräche
  • mind. 5 Unterrichtsbesuche je Fach an Einsatzschule
VergütungAnwärterbezüge A13
entspricht Vorbereitungsdienst
Eingruppierung nach TV-L i.d.R. E12
entspricht Besoldung als Lehrkraft
ArbeitsverhältnisBeamtin/ Beamter auf WiderrufBeschäftigungsverhältnis
Prüfungsteile
  • je ein Prüfungsunterricht in den beiden Ausbildungsfächern
  • 3 mündliche Teilprüfungen
  • je ein Prüfungsunterricht in den beiden Ausbildungsfächern
  • 3 mündliche Teilprüfungen
Abschluss2. Staatsexamen

→ Befähigung für das Lehramt an Gymnasien

Zeugnis über die Prüfung von Lehrkräften im Seiteneinstieg für das
Lehramt an Gymnasien

→ Erwerb der Befähigung für das
Lehramt an Gymnasien in zwei Fächern

nach erfolgreichem
Abschluss
Bewerbung auf Planstellen (Verbeamtung)i.d.R. Verbeamtung an Einsatzschule

 QuereinstiegSeiteneinstieg
VoraussetzungHochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach (300 ECTS) und Zweitfach (40 SWS oder 60 ECTS)Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach (300 ECTS) und Zweitfach (40 SWS oder 60 ECTS)
notwendige Berufspraxis (nachzuweisen bei beruflichen Fächern)1 Jahr (je Stelle mindestens 1 Monat Dauer und mindestens ½ Stelle einer Vollzeitkraft)600 Stunden
Dauer der Ausbildung24 Monate Vorbereitungsdienst24 Monate pädagogische Zusatzausbildung
Unterrichtsverpflichtung / Ausbildung an Schule

12 Lehrerwochenstunden an Einsatzschule, davon i.d.R. 7 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht und 5 Lehrerwochenstunden Hospitation

Zu Beginn dreimonatige Intensivausbildung ohne Unterrichtsverpflichtung, gefolgt von einer Steigerung bis zu 18 Lehrerwochenstunden an der Einsatzschule (entspricht ¾ einer Vollzeitstelle)

Seminarausbildung

Verpflichtende Teilnahme an 100 Veranstaltungen (je 90 Minuten) des Studienseminars,

mdl. Überprüfung der bildungswissenschaftlichen Grundlagen nach erstem Ausbildungsjahr (30 min),

mind. 2 Beratungsgespräche,

mind. 5 Unterrichtsbesuche je Fach an Ausbildungsschule

Verpflichtende Teilnahme an 40 Veranstaltungen (je 90 Minuten)des Studienseminars,

mdl. Überprüfung der bildungswissenschaftlichen Grundlagen nach erstem Ausbildungsjahr (30 min),

mind. 2 Beratungsgespräche,

mind. 5 Unterrichtsbesuche je Fach an Einsatzschule

VergütungAnwärterbezüge A13 entspricht VorbereitungsdienstEingruppierung nach TV-L i.d.R. E12 entspricht Besoldung als Lehrkraft
ArbeitsverhältnisBeamtin/Beamter auf WiderrufBeschäftigungsverhältnis
Abschluss

2. Staatsexamen

damit Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen

nach erfolgreichem Abschluss: Bewerbung auf Planstellen (Verbeamtung)

Zeugnis über die Prüfung von Lehrkräften im Seiteneinstieg für das Lehramt an berufsbildenden Schulen => Erwerb der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in zwei Fächern

nach erfolgreichem Abschluss: i.d.R. Verbeamtung an Einsatzschule

 

Welche Möglichkeiten bestehen, neben dem Quer- und Seiteneinstieg, um im Schuldienst tätig zu werden?

Neben dem Quer- und Seiteneinstieg gibt es weitere Möglichkeiten, im rheinland-pfälzischen Schuldienst tätig zu sein. Hierfür ist kein universitärer Abschluss auf Master-Niveau in einem Bedarfsfach erforderlich.