Lehrerin oder Lehrer werden ohne Lehramtsstudium durch einen Quereinstieg oder Seiteneinstieg
Rheinland-Pfalz stellt jedes Jahr Lehrerinnen und Lehrer für alle Lehrämter ein. Dabei bieten auch der Quereinstieg und der Seiteneinstieg sehr gute Einstellungschancen in den Schuldienst, in der Regel ins Beamtenverhältnis.
Sondermaßnahme Quereinstieg in das Lehramt an Förderschulen für (Sozial-)Pädagog/-innen
Die Sondermaßnahme Quereinstieg in das Lehramt an Förderschulen für (Sozial-)Pädagog/-innen startet ab 1.8.2025! Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Ansprechpartner/Beratung
Wir beraten Sie gerne zum Quer- und Seiteneinstieg und zu Ihren individuellen Zulassungsvoraussetzungen:
Herr Tobias Hampl
dienstags, mittwochs am Vormittag, donnerstags am Nachmittag, freitags
qu-se(at)bm.rlp.de
(06131) 16-5603
Herr Christian Traub
montags, donnerstags am Vormittag
qu-se(at)bm.rlp.de
(06131) 16-5603
Während der Weihnachtsferien findet eine telefonische Beratung ausschließlich an folgenden Tagen statt:
02.01.25 von 14.00-16.00 Uhr
06.01.25 von 10.00-12.00 Uhr
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Der Quereinstieg und der Seiteneinstieg in ein Lehramt sind Sondermaßnahmen, um den Bedarf an Lehrkräften in bestimmten Fächern zu decken. Beide Maßnahmen ermöglichen Ihnen als Hochschulabsolventin oder -absolvent ohne lehramtsbezogenes Studium neue und attraktive Perspektiven in den Schuldienst. Denn nach erfolgreichem Absolvieren des Quer- oder Seiteneinstiegs haben Sie die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten wie die Lehrkräfte, die zuvor ein lehramtsbezogenes Studium abgeschlossen haben.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem Quereinstieg und dem Seiteneinstieg auf einen Blick
Quereinstieg | Seiteneinstieg | |
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Voraussetzungen | Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach (300 ECTS) und Zweitfach (40 SWS oder 60 ECTS) | Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach (300 ECTS) und Zweitfach (40 SWS oder 60 ECTS) oder |
Erste Staatsprüfung für ein Lehramt (eines der beiden Fächer muss Bedarfsfach sein) i.V. mit einer danach absolvierten mindestens zweijährigen Berufstätigkeit im pädagogischen oder fachlichen Bereich oder einer mindestens zweijährigen Kindererziehungszeit | ||
Besonderheit in den Fächern Bildende Kunst und Musik | siehe oben (keine Sonderregelung, d. h. Zweitfach ist erforderlich) | In den Fächern Bildende Kunst und Musik ist kein zweites Fach nachzuweisen. |
Dauer der Ausbildung | 24 Monate Vorbereitungsdienst | 24 Monate pädagog. Zusatzausbildung |
Unterrichtsverpflichtung / Ausbildung an Schule | 12 Lehrerwochenstunden an der Einsatzschule (Realschule plus oder IGS), davon i.d.R. in den ersten sechs Monaten 4 Stunden, danach 7 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht. | 1. Ausbildungsjahr: 13 Lehrerwochenstunden an Einsatzschule (Realschule plus oder IGS); ab 2. Ausbildungsjahr: 20 Lehrerwochenstunden an Einsatzschule |
Seminarausbildung | Verpflichtende Teilnahme an 100 Veranstaltungen à 90 min des Studienseminars, mdl. Überprüfung der bildungswissenschaftlichen Grundlagen nach erstem Ausbildungsjahr (30 min) mind. 2 Beratungsgespräche, mind. 5 Unterrichtsbesuche je Fach an Ausbildungsschule | Verpflichtende Teilnahme an 40 Veranstaltungen à 90 min des Studienseminars, mdl. Überprüfung der bildungswissenschaftlichen Grundlagen nach erstem Ausbildungsjahr (30 min) mind. 2 Beratungsgespräche, mind. 5 Unterrichtsbesuche je Fach an Einsatzschule |
Vergütung | Anwärterbezüge A13 entspricht Vorbereitungsdienst Arbeitsverhältnis: Beamtin/Beamter auf Widerruf | Eingruppierung nach TV-L i.d.R. E12 Arbeitsverhältnis: Beschäftigungsverhältnis
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Prüfungsteile | je ein Prüfungsunterricht in den beiden Ausbildungsfächern, 3 mündliche Teilprüfungen | je ein Prüfungsunterricht in den beiden Ausbildungsfächern, 3 mündliche Teilprüfungen |
Abschluss | 2. Staatsexamen damit Befähigung für das Lehramt an Realschulen plus | Zeugnis über die Prüfung von Lehrkräften im Seiteneinstieg für das Lehramt an Realschulen plus => Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Realschulen plus in zwei Fächern |
nach erfolgreichem Abschluss | Bewerbung auf Planstellen (Verbeamtung) | i.d.R. Verbeamtung an Einsatzschule |
Quereinstieg | Seiteneinstieg | |
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Voraussetzungen | Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach (300 ECTS) und Zweitfach (40 SWS oder 60 ECTS) | Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach (300 ECTS) und Zweitfach (40 SWS oder 60 ECTS) oder |
Erste Staatsprüfung für ein Lehramt (eines der beiden Fächer muss Bedarfsfach sein) in Verbindung mit einer danach absolvierten mindestens zweijährigen Berufstätigkeit im pädagogischen oder fachlichen Bereich oder einer mindestens zweijährigen Kindererziehungszeit | ||
Besonderheit in den Fächern Bildende Kunst und Musik | In den Fächern Bildende Kunst und Musik ist kein zweites Fach nachzuweisen. | |
Dauer der Ausbildung | 24 Monate Vorbereitungsdienst | 24 Monate pädagogische Zusatzausbildung |
Unterrichtsverpflichtung/ Ausbildung an Schule | 12 Lehrerwochenstunden an der Einsatzschule (Gymnasium oder IGS), davon i.d.R. in den ersten sechs Monaten 4 Stunden, danach 7 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht. |
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Seminarausbildung |
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Vergütung | Anwärterbezüge A13 entspricht Vorbereitungsdienst | Eingruppierung nach TV-L i.d.R. E12 entspricht Besoldung als Lehrkraft |
Arbeitsverhältnis | Beamtin/ Beamter auf Widerruf | Beschäftigungsverhältnis |
Prüfungsteile |
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Abschluss | 2. Staatsexamen → Befähigung für das Lehramt an Gymnasien | Zeugnis über die Prüfung von Lehrkräften im Seiteneinstieg für das → Erwerb der Befähigung für das |
nach erfolgreichem Abschluss | Bewerbung auf Planstellen (Verbeamtung) | i.d.R. Verbeamtung an Einsatzschule |
Quereinstieg | Seiteneinstieg | |
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Voraussetzung | Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach (300 ECTS) und Zweitfach (40 SWS oder 60 ECTS) | Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach (300 ECTS) und Zweitfach (40 SWS oder 60 ECTS) |
notwendige Berufspraxis (nachzuweisen bei beruflichen Fächern) | 1 Jahr (je Stelle mindestens 1 Monat Dauer und mindestens ½ Stelle einer Vollzeitkraft) | 600 Stunden |
Dauer der Ausbildung | 24 Monate Vorbereitungsdienst | 24 Monate pädagogische Zusatzausbildung |
Unterrichtsverpflichtung / Ausbildung an Schule | 12 Lehrerwochenstunden an Einsatzschule, davon i.d.R. 7 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht und 5 Lehrerwochenstunden Hospitation | Zu Beginn dreimonatige Intensivausbildung ohne Unterrichtsverpflichtung, gefolgt von einer Steigerung bis zu 18 Lehrerwochenstunden an der Einsatzschule (entspricht ¾ einer Vollzeitstelle) |
Seminarausbildung | Verpflichtende Teilnahme an 100 Veranstaltungen (je 90 Minuten) des Studienseminars, mdl. Überprüfung der bildungswissenschaftlichen Grundlagen nach erstem Ausbildungsjahr (30 min), mind. 2 Beratungsgespräche, mind. 5 Unterrichtsbesuche je Fach an Ausbildungsschule | Verpflichtende Teilnahme an 40 Veranstaltungen (je 90 Minuten)des Studienseminars, mdl. Überprüfung der bildungswissenschaftlichen Grundlagen nach erstem Ausbildungsjahr (30 min), mind. 2 Beratungsgespräche, mind. 5 Unterrichtsbesuche je Fach an Einsatzschule |
Vergütung | Anwärterbezüge A13 entspricht Vorbereitungsdienst | Eingruppierung nach TV-L i.d.R. E12 entspricht Besoldung als Lehrkraft |
Arbeitsverhältnis | Beamtin/Beamter auf Widerruf | Beschäftigungsverhältnis |
Abschluss | 2. Staatsexamen damit Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach erfolgreichem Abschluss: Bewerbung auf Planstellen (Verbeamtung) | Zeugnis über die Prüfung von Lehrkräften im Seiteneinstieg für das Lehramt an berufsbildenden Schulen => Erwerb der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in zwei Fächern nach erfolgreichem Abschluss: i.d.R. Verbeamtung an Einsatzschule |
Welche Möglichkeiten bestehen, neben dem Quer- und Seiteneinstieg, um im Schuldienst tätig zu werden?
Neben dem Quer- und Seiteneinstieg gibt es weitere Möglichkeiten, im rheinland-pfälzischen Schuldienst tätig zu sein. Hierfür ist kein universitärer Abschluss auf Master-Niveau in einem Bedarfsfach erforderlich.