Ansprechpartner
für Lehrkräfte
Maren Petersen
0261 / 287-1792 (Mo bis Mi: 9-15 Uhr / Do: 9-11 Uhr)
petersen(at)uni-koblenz.de
für Schulleiter/innen
Dr. Marcel Schmengler
06131 / 16-5474
marcel.schmengler(at)bm.rlp.de
Lehrkräfte-Wechselprüfung I
Vom Lehramt Grund- oder Förderschule / Lehramt Grund- und Hauptschule (ohne Einsatz an einer RS plus oder IGS) zum Lehramt an Realschulen plus
Wenn Sie die Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen besitzen, jedoch nicht an einer Realschule plus oder an einer IGS im vorgeschriebenen Umfang eingesetzt waren, können Sie die Wechselprüfung I für das Lehramt an Realschulen plus ablegen.
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Formblatt Beratungsgespräch
für die Zulassung im Fach Musik
Lehrkräfte-Wechselprüfung I
Vom Lehramt an Grund- oder Förderschulen (in zwei Fächern) / Lehramt Grund- und Hauptschule (ohne Einsatz an einer RS plus oder IGS) zum Lehramt an Realschulen plus
Wenn Sie die Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an Grundschulen in zwei Fächern besitzen, die Studienfächer für das angestrebte Lehramt sind oder als diesen gleichwertig gelten, dann können Sie die Wechselprüfung I für das Lehramt an Realschulen plus ablegen.
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Formblatt Beratungsgespräch
für die Zulassung im Fach Musik
Lehrkräfte-Wechselprüfung II
Vom Lehramt an Grund- und Hauptschulen zum Lehramt an Realschulen plus
Sie besitzen die Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen und sind nach dem Erwerb der Lehrbefähigung seit mindestens drei Jahren an einer Realschule plus oder in einer entsprechenden Tätigkeit an einer IGS eingesetzt. Dann können Sie die Wechselprüfung II für das Lehramt an Realschulen plus (GHS) ablegen.
Lehrkräfte-Wechselprüfung II
Vom Lehramt an Grundschulen zum Lehramt an Realschulen plus
Sie besitzen die Befähigung für das Lehramt an Grundschulen und sind nach dem Erwerb der Lehrbefähigung seit mindestens drei Jahren an einer Realschule plus oder in einer entsprechenden Tätigkeit an einer IGS eingesetzt. Dann können Sie die Wechselprüfung II für das Lehramt an Realschulen plus (GS) ablegen.
Lehrkräfte-Wechselprüfung II
Vom Lehramt der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Grund- und Hauptschulen zum Lehramt an Realschulen plus
Sie besitzen die Befähigung für das Lehramt der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Grund- und Hauptschulen und sind nach dem Erwerb der Lehrbefähigung seit mindestens fünf Jahren an einer Realschule plus oder in einer entsprechenden Tätigkeit an einer IGS eingesetzt.
Dann können Sie die Wechselprüfung II für das Lehramt an Realschulen plus (Fachlehrer GHS) ablegen.
Lehrkräfte-Wechselprüfung II
Vom Lehramt an Gymnasien bzw. berufsbildenden Schulen zum Lehramt an Realschulen plus
Sie besitzen die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen in zwei Fächern, die Studienfächer für das angestrebte Lehramt sind oder als diesen gleichwertig gelten. Dann können Sie die Wechselprüfung II für das Lehramt an Realschulen plus (BBS/Gym) ablegen.
*Bei den hier abrufbaren Landesverordnungen handelt es sich nicht um amtliche Fassungen der Rechtsvorschriften, sondern um Internet-Fassungen, die das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz über diese Homepage zur Verfügung stellt: Landesrecht online. Die amtlichen Fassungen finden sich vielmehr im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) für das Land Rheinland-Pfalz (Herausgeber und Verleger: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, PeterAltmeier-Allee 1, 55116 Mainz; Auslieferung von Einzelstücken durch das Landeshauptarchiv, Karmeliterstraße 1-3, 56068 Koblenz) oder aus der Sammlung des bereinigten Landesrechts Rheinland-Pfalz - BS -, die in Rheinland-Pfalz bei kommunalen und staatlichen Behörden eingesehen werden kann.