Lehrkräfte-Wechselprüfung I

Vom Lehramt Grund- oder Förderschule / Lehramt Grund- und Hauptschule (ohne Einsatz an einer RS plus oder IGS im vorgeschriebenem Umfang) zum Lehramt an Realschulen plus

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Wechselprüfung I mit dem Ziel Lehramt an Realschulen plus können rheinlandpfälzische Lehrkräfte zugelassen werden, die

  • die Befähigung für das Lehramt an Förderschulen, an Grundschulen, an Grund- und Hauptschulen in zwei Fächern besitzen, die Studienfächer für das angestrebte Lehramt sind oder als diesen gleichwertig gelten,
  • nach bestandener Zweiter Staatsprüfung oder Erwerb der Lehrbefähigung mindestens drei Jahre hauptberuflich im Schuldienst tätig gewesen sind und
  • eine Beamtenstelle im Landesdienst von Rheinland-Pfalz haben (Lehrkräfte, die sich in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zum Land Rheinland-Pfalz befinden, können zu einer vergleichbaren Prüfung zugelassen werden.)
  • je nach Fach ggfs. die Teilnahme an praktischen Ausbildungsveranstaltungen im Umfang von 120 Stunden (entspricht etwa 8 Semesterwochenstunden) nachweisen.
  • in Bildender Kunst und Musik ein Beratungsgespräch zur Wechselprüfung I für das Lehramt an Realschulen plus nachweisen.

Ansprechpartner
Dr. Marcel Schmengler
06131 / 16-5474
marcel.schmengler(at)bm.rlp.de

FAQ

Wechselprüfung I für das Lehramt an Realschulen plus


Prüfungsvorbereitung

Die Art der Vorbereitung auf die Wechselprüfung I (Erwerb der erforderlichen wissenschaftlichen oder künstlerischen Vorbildung) ist weitgehend freigestellt. Sie ist neben dem Dienst durchzuführen und kann durch Teilnahme an Lehrveranstaltungen einer wissenschaftlichen Hochschule, an Kursen oder Arbeitsgemeinschaften anderer Bildungseinrichtungen und in einem gewissen Umfang auch durch Selbststudium erfolgen.

Wer in den Fächern Biologie, Chemie, Physik, Bildende Kunst, Musik oder Sport die Wechselprüfung I für das Lehramt an Realschulen plus ablegen will, muss vor Zulassung zusätzlich den Nachweis erbringen, an mindestens 120 Stunden praktischen Ausbildungsveranstaltungen mit Relevanz für das angestrebte Lehramt mit Erfolg teilgenommen zu haben. In der Regel handelt es sich dabei um Praktika an den Universitäten oder Lehrerfortbildungen mit experimentellem, praktischem oder künstlerisch-praktischem Schwerpunkt. Dies entspricht Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 8 Semesterwochenstunden. Über die Anrechnung von Leistungen aus Ihrem bisherigen Studiengang entscheidet das Landesprüfungsamt im Einzelfall.

In den Fächern Bildende Kunst und Musik ist vor Aufnahme von ergänzenden Studien ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit einer Vertreterin oder einem Vertreter des betreffenden Instituts zu führen. Im Fach Bildende Kunst sind dazu aktuelle Arbeiten mitzubringen; im Fach Musik ggf. Fähigkeiten des schulpraktischen Klavierspiels zu zeigen.


Prüfungsinhalte

Die Wechselprüfung I für das Lehramt an Realschulen plus erstreckt sich über zwei Fächer, die für dieses Lehramt in der Ausbildung zugelassen sind.

Die Prüfungselemente sind in dieser Reihenfolge:

  • eine Hausarbeit oder im Fach Bildende Kunst eine künstlerische Prüfungsarbeit (Bearbeitungszeit vier Monate)
  • je ein Prüfungsunterricht pro Fach - je eine mündliche Prüfung (Dauer 60 Minuten) in den gewählten Fächern. Dieses Prüfungselement besteht aus einem fachwissenschaftlichen Teil (40 Minuten) und einem fachdidaktischen Teil (20 Minuten). Der fachwissenschaftliche Teil wird von einer Hochschullehrkraft abgenommen, der fachdidaktische i.d.R. von einem Vertreter des Studienseminars.
  • In den Fächern Bildende Kunst und Musik findet vor allen anderen Prüfungsteilen eine zusätzliche Künstlerische Prüfung statt.

Das Hausarbeitsthema oder das Thema für die künstlerische Prüfungsarbeit ist mit einer Hochschullehrkraft zu vereinbaren, wobei das Thema fachwissenschaftlich, fachdidaktisch oder künstlerisch mit Blick auf die Erfordernisse des Faches an einer Realschule plus oder der Sekundarstufe I an einer Integrierten Gesamtschule auszurichten ist. Ebenso sind in der mündlichen Prüfung fachwissenschaftliche und fachdidaktische Themen auf aktuellem Stand für das Lehramt an Realschulen plus Prüfungsgegenstände. Diese Prüfung sichert in Breite und Tiefe die fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenz der Kandidatin oder des Kandidaten.


Anerkennung anderer Prüfungsleistungen

Als Ersatz für die Hausarbeit kann auf Antrag der Lehrkraft eine mit mindestens „gut“ bewertete wissenschaftliche Prüfungsarbeit aus der 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen anerkannt werden, sofern die Arbeit nicht über ein bildungswissenschaftliches Thema geschrieben wurde und nicht älter als zehn Jahre ist. Die Note der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit wird dabei übernommen.

Ebenfalls kann als Ersatz auf Antrag der Lehrkraft eine von einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer Kunst- oder Musikhochschule angenommene Dissertation, eine Diplomprüfungsarbeit, eine Magisterarbeit, eine Masterarbeit oder eine andere schriftliche wissenschaftliche Arbeit anerkannt werden, sofern sie nach ihrem Gegenstand und ihrer Methode als Masterarbeit für das Lehramt an Realschulen plus angesehen werden kann und nicht älter als zehn Jahre ist.

Als Ersatz für die mündliche fachwissenschaftliche oder künstlerische Prüfung kann auf Antrag der Lehrkraft auch ein entsprechender Prüfungsteil aus einer Master-, Diplomoder Magisterprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung anerkannt werden, wenn dieser nicht älter als zehn Jahre ist.