Lehrkräfte-Wechselprüfung II

Vom Lehramt an Grund- und Hauptschulen zum Lehramt an Realschulen plus

Zulassungsvoraussetzungen

Zu dieser Wechselprüfung II können rheinland-pfälzische Lehrkräfte zugelassen werden, die die Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen besitzen und

  1. a) diese in zwei Fächern der Fächergruppe gemäß § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter oder in diesen gleichwertigen Fächern (Prüfungsfächer) erworben haben, wenn vom Landesprüfungsamt die Gleichwertigkeit festgestellt wurde,
    oder
    b) in den Fächern gemäß Buchstabe a) schwerpunktmäßig eingesetzt sind,

  2. nach dem Erwerb der Lehramtsbefähigung mindestens drei Jahre an einer Realschule plus oder in einer entsprechenden Tätigkeit an einer Integrierten Gesamtschule eingesetzt gewesen sind und

  3. ein Gutachten über die Eignung für das Lehramt an Realschulen plus, das mindestens mit der Note „ausreichend“ abschließt, vorlegen können.

FAQ

Wechselprüfung II für das Lehramt an Realschulen plus
(mit Befähigung Grund- und Hauptschule)


Prüfungsinhalte

  • Praktische Prüfung mit je einem Prüfungsunterricht zu 45 Minuten in zwei Fächern, die für das Lehramt an Realschulen plus zugelassen sind.
  • Mündliche Prüfung mit zwei 30-minütigen Teilprüfungen zur Didaktik und Methodik der Fächer, die praktisch geprüft werden.
  • Ein benotetes Gutachten der Schulleiterin oder des Schulleiters, das mindestens die Note „ausreichend“ feststellt.

Die Ergebnisse der praktischen und der mündlichen Prüfung sowie die Note des Gutachtens werden jeweils zu einem Drittel für die Ermittlung der Gesamtnote gewichtet.

Die praktische Prüfung besteht aus je einer Teilprüfung in einem Prüfungsfach. Prüfungsfächer können nur Fächer sein, die in § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter aufgeführt oder diesen gleichwertig sind. Diese entsprechen in aller Regel den regulären Unterrichtsfächern der Realschule plus.

Die praktische Prüfung findet in der Regel in Ihnen durch Unterricht bekannten Klassen oder Lerngruppen unterschiedlicher Jahrgangsstufen statt. Ihre Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ergibt sich aus dem aktuellen unterrichtlichen Einsatz keine Möglichkeit für einen Prüfungsunterricht in einer eigenen Lerngruppe, kann auf andere Lerngruppen der Schule ausgewichen werden. Deshalb schlagen Sie zunächst die beiden Lerngruppen für Ihren Prüfungsunterricht vor. Die Festsetzung trifft die Seminarleiterin oder der Seminarleiter des mit der Prüfung beauftragten Studienseminars im Einvernehmen mit Ihrer Schulleiterin oder Ihrem Schulleiter.

Thematisch erfolgt die Festlegung des Themas durch die Fachleiterin oder den Fachleiter im jeweiligen Unterausschuss, dem Sie Ihre thematischen Wünsche zuvor vorgetragen haben. Das Thema wird Ihnen am fünften Werktag vor dem Prüfungsunterricht bekannt gegeben. Findet in beiden Prüfungsfächern der Prüfungsunterricht an demselben Tag statt, was in aller Regel so sein wird, werden Ihnen die beiden Themen am zehnten Werktag vor diesem Tag bekannt gegeben.

Sie legen dann in Papierform dem Prüfungsausschuss einen schriftlichen Entwurf vor. Bei der Abfassung sind Sie an keine Formatvorlagen der Studienseminare für Anwärterinnen und Anwärter gebunden. Zu gegebener Zeit werden wir Ihnen an dieser Stelle Informationen einstellen, sofern Sie für die Abfassung des Entwurfs an Orientierungshilfen und Anregungen interessiert sind.

Nach dem Prüfungsunterricht erhalten Sie Gelegenheit zu einer Stellungnahme, ehe der Unterausschuss über die Note berät. An mindestens einem Prüfungsunterricht nimmt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teil. Die oder der Vorsitzende bzw. die Leiterin oder der Leiter des Unterausschusses geben Ihnen am Prüfungstag dann das Ergebnis der Notenfestsetzung mit Begründung bekannt.

Die mündliche Prüfung besteht aus je einer Teilprüfung in einem Prüfungsfach. Prüfungsfächer können nur Fächer sein, die in § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter aufgeführt oder diesen gleichwertig sind. Diese entsprechen in aller Regel den regulären Unterrichtsfächern der Realschule plus.

Eine der Teilprüfungen beginnt mit einer Präsentation zu einem fachbezogenen Unterrichtsvorhaben auf der Basis einer eigenen unterrichtspraktischen Erprobung. Die Präsentation des eigenen fachbezogenen Unterrichtsvorhabens soll Ihnen Gelegenheit geben zu zeigen, wie über die Einzelstunde hinaus Unterricht geplant und diese Planung unterrichtspraktisch umgesetzt werden kann. Sie wählen also zunächst das Fach aus, in dem Sie Ihre Präsentation halten möchten. Dann schlagen Sie 30 Tage vor Beginn der Prüfung in Abstimmung mit der Fachleiterin oder dem Fachleiter des Prüfungsfachs das Thema für Ihre Präsentation vor, bei dem Sie Ihre eigenen unterrichtspraktischen Erfahrungen einbringen. 20 Tage vor der Prüfung erhalten Sie dann die Mitteilung über das festgesetzte Thema.

In den ersten zehn Minuten tragen Sie dem Unterausschuss Überlegungen und Ergebnisse zu dem gestellten Thema vor, worauf sich – ausgehend von Ihren Ausführungen – ein Kolloquium zur Didaktik und Methodik des Fachs anschließt.

In dem anderen Fach wird zur Didaktik und Methodik des Fachs geprüft werden. Da in 30 Minuten Prüfungszeit nicht von einer Abdeckung aller Themengebiete ausgegangen werden kann, werden natürlich Absprachen zu Eingrenzungen und Vertiefungsgebieten mit den Prüfenden zu treffen sein. Hierzu werden wir Ihnen zu gegebener Zeit weitere Konkretisierungen an dieser Stelle mitteilen.

Dem zu bildenden Unterausschuss gehören mindestens zwei Mitglieder an, wovon eines die Leitung wahrnimmt. Nimmt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teil, leitet er den Unterausschuss. Über die mündliche Prüfung wird durch einen Prüfenden eine Niederschrift gefertigt, die zur Prüfungsakte genommen wird.

Zuordnung von Fächern des Lehramtes an Grund- und Hauptschulen für die Prüfung für das Lehramt an Realschulen plus:

  • WAL/Technik/Technisches Werken: Wirtschaft und Arbeit - Schwerpunkt Technikwissenschaften und Bildung
  • WAL/Haushalt: Wirtschaft und Arbeit - Schwerpunkt Ernährungs- und Verbraucherbildung

Anmeldung zur Wechselprüfung II

Die Art der Vorbereitung auf die Wechselprüfung II ist freigestellt.

Bitte reichen Sie Ihre Anmeldung/Antrag auf Wechselprüfung II auf dem Dienstweg (Dienststelle und Schulbehörde) ein beim: 

Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen
Ministerium für Bildung
Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz

Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Fotokopie Ihrer Zeugnisse über die Prüfungen (Erste Staatsprüfung, Zweite Staatsprüfung) sowie Zeugnisse über sonstige Lehrerprüfungen, aus denen Ihre Unterrichtsbefähigung hervorgeht.
  • Erklärung ob, wann und wo Sie bereits früher versucht haben, die Prüfung abzulegen.
  • eigenhändig unterschriebener Lebenslauf.