Lehrkräfte-Wechselprüfung II

Vom Lehramt an Gymnasien bzw. berufsbildenden Schulen zum Lehramt an Realschulen plus

Zulassungsvoraussetzungen

Zu dieser Wechselprüfung II können rheinland-pfälzische Lehrkräfte zugelassen werden, die

  • die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen in zwei Fächern besitzen, die Studienfächer für das Lehramt an Realschulen plus sind oder als diesen gleichwertig gelten,
  • nach bestandener Zweiter Staatsprüfung oder Erwerb der Lehrbefähigung mindestens ein Jahr und sechs Monate hauptberuflich an einer Realschule plus oder einer Integrierten Gesamtschule tätig gewesen sind und
  • ein Gutachten über die Eignung für das Lehramt an Realschulen plus, das mindestens mit der Note „ausreichend“ abschließt, vorlegen können.

Ansprechpartner
Dr. Marcel Schmengler
06131 / 16-5474
marcel.schmengler(at)bm.rlp.de

FAQ

Wechselprüfung II für Lehramt an Realschulen plus
(Befähigung Gymnasium bzw. berufsbildende Schule)


Prüfungsvorbereitung

Die Art der Vorbereitung auf die Wechselprüfung II ist freigestellt.


Prüfungsinhalte

Die Wechselprüfung II für das Lehramt an Realschulen plus erstreckt sich über zwei Fächer, die für dieses Lehramt in der Ausbildung zugelassen sind, und umfasst eine praktische und eine mündliche Prüfung.

Die praktische Prüfung besteht aus einem Prüfungsunterricht je Fach, der in der Regel in der Lehrkraft aus ihrem Unterricht bekannten Lerngruppen und in unterschiedlichen Jahrgangsstufen stattfindet.

Die mündliche Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen zu je 30 Minuten:

  1. Einer Teilprüfung über lehramtsspezifische Fragen zur praktischen Umsetzung bildungswissenschaftlicher Aspekte sowie zum Schulrecht.
  2. Einer Teilprüfung in einem der beiden Prüfungsfächer mit einer Präsentation eines eigenen fachbezogenen Unterrichtsvorhabens auf der Basis einer eigenen unterrichtspraktischen Erprobung sowie der Didaktik und Methodik des Prüfungsfaches.
  3. Einer Teilprüfung im anderen Prüfungsfach über lehramtsspezifische Fragen zur Didaktik und Methodik dieses Prüfungsfaches.

Für das Gesamtergebnis der Prüfung werden die Punktzahl des Gutachtens doppelt gewichtet, die Punktzahlen der Noten der beiden Prüfungsunterrichte jeweils einfach gewichtet und die durchschnittliche Punktzahl aus den drei mündlichen Prüfungen doppelt gewichtet.