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Neue Schulordnungen stärken inklusive Bildung in Rheinland-Pfalz. Ministerin Dr. Stefanie Hubig: „Mehr gemeinsames Lernen gibt allen Kindern mehr Chancen auf die bestmögliche Bildungslaufbahn.“

Lange und intensiv wurde in Rheinland-Pfalz über die neue Schulordnung für den inklusiven Unterricht und eine modernisierte Schulordnung für Förderschulen beraten. Beide Regelwerke werden nach der Zustimmung des Ministerrats am 1. August 2024 stufenweise in Kraft treten.

„Mit der neuen Inklusions- und der neuen Förderschulordnung stärken wir die Inklusion an unseren Schulen – durch mehr gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung sowie durch eine noch engere Verzahnung des bewährten Systems von Regel- und Schwerpunkt- sowie Förderschulen“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. „Alle Kinder sollen gute Chancen auf den für sie bestmöglichen Bildungsabschluss bekommen – das ist das Ziel der neuen Schulordnungen. Weil das Land diese mit umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen flankiert, wird am Ende die gesamte Schullandschaft davon profitieren.“

Weil es immer mehr Kinder mit Förderbedarf insbesondere im Förderschwerpunkt Lernen gibt, setzt das Land künftig auf mehr und längere gemeinsame Lernzeit aller Kinder und Jugendlichen. „Wir ändern nicht das System, aber wir machen es durchlässiger und damit für alle besser. Das Menschenrecht auf Inklusion in der Schulpraxis zu verwirklichen, bedeutet für uns konkret: Kinder mit Behinderungen sollen so viel Normalität wir möglich erleben, statt frühzeitig auf einen gesonderten Weg geschickt zu werden“, betonte Hubig. „Ziel muss es sein, dass auch Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können und gute Bildungschancen haben. Wir wollen so viel gemeinsames Lernen wie möglich bei zugleich nur so wenig Sonderregelungen wie notwendig.“

Deshalb werden alle Kinder künftig grundsätzlich an der Grundschule vor Ort angemeldet. Ein konkreter Förderschwerpunkt Lernen wird nicht schon zum Beginn des ersten Schuljahres festgestellt, sondern erst zu Beginn des zweiten Schuljahres, damit Kinder zunächst in der Grundschule ankommen können. Eine sofortige Einschulung an einer Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen ist nur in einzelnen begründeten Ausnahmen vorgesehen. „Der Förderbedarf wird weiter festgestellt, aber die Schuleingangsphase wird inklusiver“, sagte Hubig.

Längere Übergangsfrist für freiwilliges zehntes Schuljahr

Ebenfalls im Interesse des gemeinsamen Lernens wird das freiwillige zehnte Schuljahr an den Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen perspektivisch auslaufen. Diese Schülerinnen und Schüler können das zehnte Schuljahr künftig an einer Regel- oder Schwerpunktschule absolvieren. „Hier haben wir im Laufe des Anhörungsverfahrens die Übergangsfrist noch einmal deutlich verlängert“, berichtete Ministerin Hubig. „So haben alle davon betroffenen Eltern Planungssicherheit, wenn sie jetzt ihre Kinder an dieser Schulart anmelden.“

Mit Blick auf das Anhörungsverfahren betonte die Ministerin: „Es ist gut und wichtig, dass alle Beteiligten so leidenschaftlich über inklusive Bildung diskutieren – denn das zeigt: Sie liegt uns allen – den Eltern, den Lehrkräften, den Interessenvertretungen der Betroffenen, dem Ministerium und der Schulaufsicht – sehr am Herzen. Die neuen Schulordnungen schreiben nicht nur inklusive Bildung mit großer Klarheit und Verbindlichkeit fest.“ So erhalten Schulen aller Schularten den Auftrag, ihre pädagogischen Konzepte inklusiv auszurichten. Regelungen zum Nachteilsausgleich werden fest verankert, zudem die Elternrechte und -beteiligung gestärkt und die Fort- und Weiterbildung im Bereich inklusive Bildung intensiviert.

250 weitere Planstellen, viele Bewerbungen am Studienseminar Kaiserslautern

„Die neuen Schulordnungen bedeuten Veränderungen, deshalb werden wir alle Beteiligten mitnehmen und die Schulen intensiv unterstützen“, ergänzte Hubig. Im Mittelpunkt der begleitenden Maßnahmen steht zusätzliches Personal: 250 zusätzliche Planstellen für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und weiteres Personal werden geschaffen. Dadurch werden vor allem die Förder- und Beratungszentren (FBZ) für ihre künftig noch wichtigere Aufgabe ausgestattet.

Damit diese Stellen auch mit qualifizierten Kräften besetzt werden können, bildet Rheinland-Pfalz stärker aus. An der Universität in Koblenz wird zum Wintersemester 2024/2025 der Studiengang Förderschullehramt eingerichtet, zudem wurde am Studienseminar Wallertheim ein weiterer Ausbildungsstandort geschaffen. Schon jetzt zeigen sich erste positive Tendenzen: Das Studienseminar Kaiserslautern verzeichnet zum 1. August 2024 die sehr hohe Anzahl von rund 165 Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst.

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