„Das bedeutet nicht nur einen Qualitätssprung für die tägliche Arbeit. Zugleich haben wir Vorkehrungen getroffen, damit sich unsere Grundschullehrkräfte bei ihrer anspruchsvollen Arbeit noch stärker auf ihre pädagogischen Aufgaben konzentrieren können und von unnötiger Verwaltungsarbeit befreit werden“, erläuterte Hubig. Damit kommen wir ihren Wünschen und denen ihrer Vertretungen entgegen. So profitieren von der neuen Grundschulordnung nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Lehrkräfte.“
Die neue Grundschulordnung wurde in nur einem Jahr finalisiert und tritt nach einer umfänglichen Beteiligung von Verbänden und Stakeholdern in Kraft. Zugleich werden damit die Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) in Rechtsvorschriften „gegossen“. In einem Schreiben an alle Lehrkräfte hat das Ministerium für Bildung in dieser Woche die wichtigsten Punkte erläutert:
- Weniger Klassenarbeiten, mehr gezielte Förderung: Die Zahl der Klassenarbeiten wird in Deutsch von 10 auf 8 und in Mathematik von 6 auf 4 reduziert. Damit wird mehr Zeit und Kapazitäten frei für den Einsatz der Diagnose- und Förderprogramme „Lesen macht stark“ und „Mathe macht stark“. Hubig: „Wir folgen mit dieser Maßnahme den Empfehlungen der Wissenschaft und entsprechen den Wünschen vieler Lehrkräfte, auch künftig genügend bewertungsfreie Lernzeit zum Üben und zum Erarbeiten zu haben.“
- Vereinfachte Zeugnisse: Ab dem neuen Schuljahr werden auch in den Klassenstufen 1 und 2 standardisierte „Könnensprofile“ eingesetzt, um die verbalen Beurteilungen in den Zeugnissen zu erstellen. Bisher war das nur in den Klassenstufen 3 und 4 möglich. Hubig: „Wir vereinheitlichen damit nicht nur die Grundschulzeugnisse. Zusammen mit dem Wegfall der verpflichtenden Portfolioarbeit bei den Fremdsprachen bedeutet dies eine enorme Entlastung der Lehrkräfte. Auch dies entspricht ihren oft geäußerten Vorstellungen.“
- Konzentrierter zur Fremdsprache: Die Fremdsprachenarbeit wird künftig in den Klassenstufen 3 und 4 konzentriert und zwar mit jeweils zwei Wochenstunden. Es gibt eine Übergangsregelung. Hubig: „Es gilt künftig: Erst Deutsch, dann Fremdsprache. Mit dieser Maßnahme kann der fachliche Charakter des Fremdsprachenunterrichts gestärkt und gleichzeitig der Deutschunterricht in der Eingangsstufe ausgebaut werden.“
- Mehr Deutsch: In der Klassenstufe 2 gibt es künftig 50 Minuten mehr Deutsch. Hubig: „Rheinland-Pfalz hat im IQB-Bildungstrend Grundschule zuletzt seine Ergebnisse stabil gehalten. Dennoch ist es unser Ziel, dass mehr Kinder die Mindest- und Regelstandards erreichen – und Lesen, Schreiben, Zuhören sind neben Mathematik die Grundlage von allem.“
- Frühere Sprachstandserhebung: Bei allen Kindern, die vor der Schule noch keine Kita besuchen, wird bis zum Beginn der Osterferien und damit anderthalb Jahre vor der Einschulung eine Sprachstandserhebung durchgeführt. Wird ein Förderbedarf festgestellt, nimmt das Kind an einer Sprachfördermaßnahme teil. Diese findet in einer Kita statt und umfasst 15 Stunden pro Woche. Hubig: „Indem wir die Sprachstandserhebung vorziehen, ermitteln wir schon anderthalb Jahre vor Schuleintritt, ob Kinder Unterstützungsbedarf haben, und können entsprechend früh nachsteuern. Damit wird der Übergang in die Grundschule erleichtert.“ In den nächsten zwei Jahren werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass diese vorgezogene Sprachstandserhebung für alle Schulneulinge gilt.
„In der ersten Klassenstufe werden die Grundlagen für die weitere Bildungslaufbahn gelegt, hier müssen wir besonders intensiv ansetzen, damit alle Kinder möglichst gleiche Startchancen auf ihrem Bildungsweg erhalten“, ergänzte Hubig. „Zusammen mit dem ebenfalls im Sommer anlaufenden Startchancen-Programm, bei dem 120 Grundschulen in herausfordernder Lage über zehn Jahre besonders gefördert werden, ist die neue Schulordnung ein Doppel-Wumms für unsere Grundschulen, der viel positive Wirkung zeigen wird.“
Weitere Details zum Neun-Punkte-Plan finden Sie unter https://bm.rlp.de/schule/neun-punkte-plan-fuer-grundschulen