| Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz

Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig: Neues Gesetz eröffnet neue Wege – Altersgrenze stärkt Stellung der beruflichen Bildung

In Berlin hat der Bundesrat am Freitag des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) verabschiedet. Das Gesetz ermöglicht Menschen, die ohne formale Berufsqualifikation über einen längeren Zeitraum in einem bestimmten Beruf gearbeitet haben, mit einer Kammerprüfung einen Berufsabschluss zu erwerben. „Wir brauchen viele neue Fachkräfte, insofern ist diese Öffnung richtig und konsequent – zum Beispiel mit Blick auf Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die aus dem Ausland zu uns kommen“, sagte die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. „Zugleich war uns aber auch wichtig, den hohen Wert der dualen Ausbildung zu schützen und zu bewahren. Dies ist jetzt gelungen durch eine Altersuntergrenze von 25 Jahren, die auf Betreiben von Rheinland-Pfalz nachträglich eingezogen wurde. Wir stärken damit die Bedeutung der dualen Ausbildung. Sie ist und bleibt für Menschen unter 25 die reguläre Ausbildungsform.“

Konkret besagt das BVaDiG, dass Arbeitnehmer ohne duale Berufsausbildung, die mindestens viereinhalb Jahre in einem Beruf gearbeitet und die nötigen Fertigkeiten „on the job“ gelernt haben und dafür Arbeitszeugnisse besitzen, sich ohne weitere Voraussetzungen für eine so genannte Berufsvalidierungsprüfung anmelden können. Dies ist eine Kammerprüfung ohne berufsschulischen Anteil. „Wäre diese Regelung ohne Altersgrenze gekommen, dann hätte das die klassische und werthaltige duale Ausbildung und ihren schulischen Anteil entwertet und ausgehöhlt“, erläuterte Hubig. Indem dieser Weg nun erst ab einem Alter von 25 Jahren offensteht, bewahren wir die gute Absicht des Gesetzes, nämlich mehr Fachkräfte zu gewinnen und zu qualifizieren. Zum anderen machen wir aber auch deutlich: Die duale Berufsausbildung mit ihrem Partner Berufsschule ist der Weg, den junge Menschen gehen sollten. Weil der schulische Anteil wichtig und wertvoll ist.“

Hubig hob hervor, dass Rheinland-Pfalz ein großes Angebot geschaffen habe, um den Übergang von der Schule ins Berufsleben zu erleichtern und neue Möglichkeiten zu eröffnen. „Deutschland braucht Fachkräfte, sie sind unsere wichtigste Ressource, deshalb können wir es uns nicht leisten, beim Übergang von Schule zu Ausbildung und Beruf junge Menschen zu verlieren. Rheinland-Pfalz hat deshalb sein Angebot der Berufsorientierung und zum qualifizierten Schulabschluss massiv ausgebaut und breit aufgestellt. Projekte wie die Klassen ,Keiner ohne Abschluss‘ mit einer Übergangsquote von rund 85 Prozent, die Übergangscoaches, der Praxistag oder ganz neu die Praktikumswochen – all das vermittelt jungen Menschen frühzeitig Perspektiven ins Berufsleben. Zudem haben wir das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) vor knapp zwei Jahren reformiert. Erste Erfolge zeigen sich bereits in erhöhten Abschlussquoten. Wenn junge Menschen in die Ausbildung gehen, wird ihr Weg stets von einem starken schulischen Anteil in den Berufsbildenden Schulen begleitet – und das bleibt auch mit dem neuen Gesetz so.“

Zu den Praktikumswochen siehe http://bm.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/zu-land-und-zu-wasser-das-ziel-fest-im-visier-praktikumswochen-helfen-jungen-menschen-bei-der-berufswahl-bildungsministerin-dr-stefanie-hubig-besucht-schueler-bei-schifffahrtsbetrieb-in-bingen.

Zur Reform des Berufsvorbereitungsjahrs siehe https://bm.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/deutlich-mehr-berufsreife-abschluesse-in-rheinland-pfalz-bildungsministerin-dr-stefanie-hubig-schon-nach-einem-jahr-zahlt-sich-die-reform-des-berufsvorbereitungsjahres-aus.

Allgemeine Informationen zur beruflichen Bildung in Rheinland-Pfalz finden Sie unter https://bm.rlp.de/schule/bildungswege/berufsbildende-schule.

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