Die Rahmenverträge zur Beschaffung von digitalen Endgeräten, wie Tablets und Notebooks, sowie der WLAN-Ausstattung von Schulen werden auch im Jahr 2024 weitergeführt. Sie ermöglicht es staatlichen, kommunalen, kirchlichen und freien Schulträgern, weiterhin zügig und problemlos Tablets und Notebooks für Schülerinnen und Schüler anzuschaffen. „Damit werden die Träger von aufwändigen und bürokratischen Verfahren entlastet“, betont Hubig. „Der Abschluss auf Grundlage des Rahmenvertrags funktioniert im großen Umfang ohne aufwändige und komplizierte Vergaberichtlinien.“ Bereits jetzt haben ein Viertel der Schulträger das Angebot wahrgenommen und sich bei der Endgerätebeschaffung auf den Rahmenvertrag gestützt.
Wie bisher bleiben alle Schulträger in Rheinland-Pfalz sowie das Pädagogische Landesinstitut (PL) und das Ministerium für Bildung bezugsberechtigt. So werden auch die attraktiven Konditionen für beide Rahmenvertragspartner fortgeschrieben. „Gute und leicht handhabbare Bedingungen für die Beschaffung von digitalen Endgeräten und WLAN in Schule sind die Grundlage dafür, dass digitale Bildung an unseren Schulen zügig ausgebaut wird. Rheinland-Pfalz kann den Schulträgern jetzt auch Planungssicherheit für das kommende Jahr geben. Sie können jetzt planen und die Digitalisierungsvorhaben vor Ort voranbringen. Der stetige Ausbau der Digitalisierung wird damit auch 2024 weiterhin gut gelingen“, sagt die Ministerin abschließend. Zudem hofft sie darauf, dass die Länder und der Bund in den Verhandlungen zum DigitalPakt II schnell zu einem Abschluss kommen.