Seiteneinstieg in den Schuldienst
Sie haben einen universitären Hochschulabschluss auf Master-Niveau und interessieren sich dafür, Lehrerin bzw. Lehrer in Rheinland-Pfalz zu werden?
Mit dem Quereinstieg in ein Lehramt und dem Seiteneinstieg in den Schuldienst bietet Ihnen Rheinland-Pfalz attraktive Möglichkeiten, auch ohne voriges lehramtsbezogenes Studium, Lehrerin bzw. Lehrer zu werden. Denn nach erfolgreichem Absolvieren des Quer- oder Seiteneinstiegs haben Sie die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten wie die Lehrkräfte, die zuvor ein lehramtsbezogenes Studium abgeschlossen haben.
Rheinland-Pfalz bietet Ihnen im Rahmen des Seiteneinstiegs in bestimmten Bedarfsfächern den direkten Einstieg in den Schuldienst an. Dieser Einstieg in den Schuldienst ist eng mit Ihrer pädagogischen Zusatzausbildung verzahnt.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten -vereinfacht gesagt- für den Seiteneinstieg in ein Lehramt?
Für einen Seiteneinstieg in ein Lehramt wird der Nachweis eines universitären Studienabschlusses wie ein konsekutiver Bachelor/ Master einer Hochschule mit mindestens 300 Leistungspunkten (bzw. ECTS) in einem Bedarfsfach als fachwissenschaftliche Einstiegsvoraussetzung vorausgesetzt. Des Weiteren kann ein universitäres Diplom oder ein Magister (im Hauptfach) in einem entsprechendem Bedarfsfach akzeptiert werden.
Weiterhin müssen sich aus Ihrem Studium fachwissenschaftliche Leistungen für das sogenannte „Zweitfach“ ableiten lassen. Ihr Zweitfach muss kein Bedarfsfach, allerdings ein Unterrichtsfach der Zielschulart sein. Anerkannt werden in der Regel ein Vordiplom, eine Zwischenprüfung, ein Magister im Nebenfach oder ein Bachelor-Abschluss.
Alternativ müssen Sie vergleichbare studienimmanente Leistungen nachweisen (Beispiel: Psychologie im Rahmen des universitären Studiums/Abschlusses in Sozialpädagogik). Hierunter verstehen wir Studienleistungen im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten (bzw. ECTS), die eine ausreichende fachliche Breite dokumentieren.
Für die Fächer Bildende Kunst und Musik ist für die Lehrämter an Realschulen plus und Gymnasien grundsätzlich kein zweites Fach nachzuweisen.
Auch Personen mit Erster Staatsprüfung für ein Lehramt an allgemeinbildenden Schulen können sich nach absolvierter Berufstätigkeit im pädagogischen oder fachlichen Bereich (Mindestdauer 2 Jahre) oder mindestens zweijähriger Kindererziehungszeit für den Seiteneinstieg bewerben. Dabei muss eines Ihrer studierten Fächer ein Bedarfsfach sein.
Welche Fächer sind aktuell als Bedarfsfächer für den Seiteneinstieg in ein Lehramt ausgeschrieben?
An allgemeinbildenden Schulen:
Bedarfsfächer für Einstellungen im Wege des Seiteneinsteigerprogramms an allgemeinbildenden Schulen zum 1. Schulhalbjahr des Schuljahres 2025/2026 wurden bis zum 15.01.2025 ausgeschrieben. Für Einstellungen zum 2. Schulhalbjahr 2025/2026 werden die Bedarfsfächer Mitte Mai veröffentlicht.
An berufsbildenden Schulen:
Bedarfsfächer für Einstellungen im Wege des Seiteneinsteigerprogramms an berufsbildenden Schulen zum 01.05.2025 wurden bis zum 28.02.2025 ausgeschrieben. Für Einstellungen zum 01.11.2025 werden die Bedarfsfächer Mitte März hier veröffentlicht.
Wie ist die pädagogische Zusatzausbildung im Rahmen des Seiteneinstiegs in den Schuldienst gestaltet?
Die Ausbildungszeit beträgt insgesamt 24 Monate (davon 6 Monate Probezeit). Sie werden an Ihrer Einsatzschule durch eine Lehrkraft (Mentorin oder Mentor) unterstützt und durch Fachleiterinnen und Fachleiter des Studienseminars für das jeweilige Lehramt ausgebildet. Hierunter fallen unter anderem regelmäßige Seminarveranstaltungen in Ihren beiden Fächern und im "Berufspraktischen Seminar", Unterrichtsbesuche mit anschließender Beratung und Beratungsgespräche mit allen an der Ausbildung Beteiligten.
Im Laufe Ihrer pädagogischen Zusatzausbildung steigt die Unterrichtsverpflichtung und der Anteil Ihres eigenverantwortlichen Unterrichts schrittweise an:
- Im Seiteneinstieg in das Lehramt an berufsbildenden Schulen und in das Lehramt an Gymnasien beträgt die Unterrichtsverpflichtung im ersten Ausbildungsjahr 12 Lehrerwochenstunden. Im zweiten Ausbildungsjahr beträgt die Unterrichtsverpflichtung 18 Lehrerwochenstunden.
- Im Seiteneinstieg in das Lehramt an Realschulen plus beträgt die Unterrichtsverpflichtung im ersten Ausbildungsjahr 13 Lehrerwochenstunden, im zweiten Ausbildungshalbjahr beträgt die Unterrichtsverpflichtung 18 Lehrerwochenstunden.
Kann ich vor Einstellung an einer Schule hospitieren?
Die Hospitation an einer Schule ist vor Einstellung möglich und zu empfehlen.
Wie gestaltet sich das Auswahlverfahren?
Vor der Einstellung in den Seiteneinstieg findet ein Eignungs- und Auswahlgespräch statt. Hinweise zu diesem Gespräch können Sie dem pdf-Dokument entnehmen.
Falls Ihre Nachweise zu den fachwissenschaftlichen Voraussetzungen älter als fünf Jahre sind, findet hierzu ein Kolloquium statt.
Welches Gehalt erhalte ich während meiner pädagogischen Zusatzausbildung?
Als Lehrerin bzw. Lehrer im Seiteneinstieg werden Sie während Ihrer pädagogischen Zusatzausbildung in der Regel nach TV-L E12 eingruppiert.
Welche Prüfungen sind mit dem Seiteneinstieg verbunden?
Am Ende des ersten Ausbildungsjahres legen Sie eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer zu den bildungswissenschaftlichen Grundlagen ab.
Am Ende Ihrer Ausbildungszeit werden Sie durch Ihre Fachleitungen sowie Seminar- und Schulleitung beurteilt.
Im letzten Halbjahr Ihrer pädagogischen Zusatzausbildung legen Sie die abschließende Prüfung ab. Diese Prüfung besteht aus je einem Prüfungsunterricht in Ihren beiden Ausbildungsfächern sowie einer halbstündigen mündlichen Prüfung pro Fach und in „Pädagogik sowie Allgemeiner Didaktik und Methodik“.
Welche Einstellungsperspektiven bestehen nach erfolgreichem Abschluss?
Bei Bestehen der abschließenden Prüfung erfolgt in der Regel eine unbefristete Übernahme in den Schuldienst. In Rheinland-Pfalz sind Sie damit einer Lehrkraft mit Zweiter Staatsprüfung gleichgestellt.
Das heißt: In der Regel verbleiben Sie an Ihrer Ihnen bekannten Einsatzschule und werden auch dort verbeamtet.
Wo kann ich mich für den Seiteneinstieg in den Schuldienst bewerben?
Sie können Ihre Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal für den Seiteneinstieg einreichen.
Bitte bachten Sie, dass wir Bewerbungen, die sich nicht auf die jeweils ausgeschriebenen Bedarfsfächer oder Fächerkombinationen und die konkret angegebenen Regionen beziehen, nicht berücksichtigen können.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Individuelle Beratung
Bei Fragen zu den fachwissenschaftlichen Zulassungsvoraussetzungen informieren und beraten wir Sie gerne individuell und persönlich.
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an: qu-se(at)bm.rlp.de
Für telefonische Anfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Herr Tobias Hampl
qu-se(at)bm.rlp.de
Tel: (06131) 16-5603
(Sprechzeiten: dienstags, mittwochs am Vormittag, donnerstags am Nachmittag und freitags)
Herr Christian Traub
qu-se(at)bm.rlp.de
Tel: (06131) 16-5603
(Sprechzeiten: montags, donnerstags am Vormittag)
An welche Ansprechpartner kann ich mich bezüglich Hospitation, Bewerbungsverfahren und individueller Einstellungsmöglichkeiten wenden?
Auskünfte zu konkreten Einstellungsmöglichkeiten sowie zu den Möglichkeiten eines Praktikums erhalten Sie bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion:
für den Schulaufsichtsbezirk Koblenz
Realschulen plus
Eva Schüller
Tel.: (0261) 20546-13477
E-Mail: Eva.Schueller(at)add.rlp.de
Gymnasien und Integrierte Gesamtschulen
Andrea Becker
Tel.: (0261) 20546-13511
E-Mail: Andrea.Becker(at)add.rlp.de
Berufsbildende Schulen
Michael Devesa
Tel.: (0261) 20546-13502
E-Mail: Michael.Devesa(at)add.rlp.de
für den Schulaufsichtsbezirk Neustadt
Realschulen plus
Katja Kohlmeyer-Gehm
Tel.: (06321) 99-2345
E-Mail: Katja.Kohlmeyer-Gehm(at)addnw.rlp.de
Gymnasien und Integrierte Gesamtschulen
Janine Schneider
Tel.: (06321) 99-2368
E-Mail: Janine.Schneider(at)addnw.rlp.de
Berufsbildende Schulen
Andrea Faath-Becker
Tel.: (06321) 99-2353
E-Mail: Andrea.Faath-Becker(at)addnw.rlp.de
für den Schulaufsichtsbezirk Trier
Realschulen plus
Rudolf Funken
Tel.: (0651) 9494-198
E-Mail: Rudolf.Funken(at)add.rlp.de
Gymnasien und Integrierte Gesamtschulen
Martin Harz
Tel.: (0651) 9494-311
E-Mail: Martin.Harz(at)add.rlp.de
Berufsbildende Schulen
Ralf Britten
Tel.: (0651) 9494-307
E-Mail: Ralf.Britten(at)add.rlp.de
Zu Fragen im Hinblick auf das Bewerbungsverfahren und die Vergütung stehen Ihnen folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Referat 31 zur Verfügung:
Lehramt an Realschulen plus
Elisabeth Pütz
Tel: (0651) 9494-429
E-Mail: Elisabeth.Puetz(at)add.rlp.de
Sabine Ziwes-Klodt
Tel: (0651) 9494-523
E-Mail: Sabine.Ziwes-Klodt(at)add.rlp.de
Lehramt an Gymnasien
Thomas Werner
Tel.: (0651) 9494-341
E-Mail: seiteneinstieg.gym(at)add.rlp.de
Lehramt an berufsbildenden Schulen
Buchstabe A – K:
Claudia König
Tel.: (0651) 9494-656
E-Mail: Claudia.Koenig(at)add.rlp.de
Buchstabe L – Z:
Thomas Loch
Tel.: (0651) 9494-382
E-Mail: Thomas.Loch(at)add.rlp.de
Zu Fragen der fachwissenschaftlichen bzw. künstlerischen Voraussetzungen und der pädagogischen Zusatzausbildung wenden Sie sich bitte an das Landesprüfungsamt in Mainz:
Ministerium für Bildung - Landesprüfungsamt
Jan Wenzel
Tel.: (06131) 16-5477
E-Mail: Jan.Wenzel(at)bm.rlp.de
Schulaufsichtsbezirke in Rheinland-Pfalz
