Seiteneinstieg in den Schuldienst

Sie haben einen universitären Hochschulabschluss auf Master-Niveau und interessieren sich dafür, Lehrerin bzw. Lehrer in Rheinland-Pfalz zu werden? 

Mit dem Quereinstieg in ein Lehramt und dem Seiteneinstieg in den Schuldienst bietet Ihnen Rheinland-Pfalz attraktive Möglichkeiten, auch ohne voriges lehramtsbezogenes Studium, Lehrerin bzw. Lehrer zu werden. Denn nach erfolgreichem Absolvieren des Quer- oder Seiteneinstiegs haben Sie die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten wie die Lehrkräfte, die zuvor ein lehramtsbezogenes Studium abgeschlossen haben.

Rheinland-Pfalz bietet Ihnen im Rahmen des Seiteneinstiegs in bestimmten Bedarfsfächern den direkten Einstieg in den Schuldienst an. Dieser Einstieg in den Schuldienst ist eng mit Ihrer pädagogischen Zusatzausbildung verzahnt.
 

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten -vereinfacht gesagt- für den Seiteneinstieg in ein Lehramt?

Für einen Seiteneinstieg in ein Lehramt wird der Nachweis eines universitären Studienabschlusses wie ein konsekutiver Bachelor/ Master einer Hochschule mit mindestens 300 Leistungspunkten (bzw. ECTS) in einem Bedarfsfach  als fachwissenschaftliche Einstiegsvoraussetzung vorausgesetzt. Des Weiteren kann ein universitäres Diplom oder ein Magister (im Hauptfach) in einem entsprechendem Bedarfsfach akzeptiert werden.

Weiterhin müssen sich aus Ihrem Studium fachwissenschaftliche Leistungen für das sogenannte „Zweitfach“ ableiten lassen. Ihr Zweitfach muss kein Bedarfsfach, allerdings ein Unterrichtsfach der Zielschulart sein. Anerkannt werden in der Regel ein Vordiplom, eine Zwischenprüfung, ein Magister im Nebenfach oder ein Bachelor-Abschluss. 

Alternativ müssen Sie vergleichbare studienimmanente Leistungen nachweisen (Beispiel: Psychologie im Rahmen des universitären Studiums/Abschlusses in Sozialpädagogik). Hierunter verstehen wir Studienleistungen im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten (bzw. ECTS), die eine ausreichende fachliche Breite dokumentieren.

Für die Fächer Bildende Kunst und Musik ist für die Lehrämter an Realschulen plus und Gymnasien grundsätzlich kein zweites Fach nachzuweisen.

Auch Personen mit Erster Staatsprüfung für ein Lehramt an allgemeinbildenden Schulen können sich nach absolvierter Berufstätigkeit im pädagogischen oder fachlichen Bereich (Mindestdauer 2 Jahre) oder mindestens zweijähriger Kindererziehungszeit für den Seiteneinstieg bewerben. Dabei muss eines Ihrer studierten Fächer ein Bedarfsfach sein.

Welche Fächer sind aktuell als Bedarfsfächer für den Seiteneinstieg in ein Lehramt ausgeschrieben?

An allgemeinbildenden Schulen:

An allgemeinbildenden Schulen werden zum 1. Schulhalbjahr des Schuljahres 2025/2026 nachfolgende Bedarfsfächer ausgeschrieben.
Bewerbungen sind über unser Online-Bewerbungsportal grundsätzlich bis zum 15.01.2025 möglich.

RegionFächerLehramt an
Schulaufsichtsbezirk Koblenz
  • Französisch mit beliebigem RS+-Zweitfach
  • Englisch mit beliebigem RS+-Zweitfach
  • Musik mit oder ohne Beifach
Realschulen plus
Stadt Frankenthal
  • Musik mit oder ohne Beifach
Realschulen plus
Stadt Mainz
  • Chemie in Kombination mit Physik
Realschulen plus
Kreis Vulkaneifel
  • Bildende Kunst mit oder ohne Beifach
Realschulen plus
Landkreis Birkenfeld
  • Musik mit oder ohne Beifach
Realschulen plus

RegionFächerLehramt an
Kreis Mayen-Koblenz, Stadt Koblenz, Rhein-Lahn-Kreis, Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Westerwaldkeis, Landkreis Ahrweiler, Landkreis Neuwied
  • Physik mit beliebigem Zweitfach
  • Chemie mit beliebigem Zweitfach
  • Informatik mit beliebigem Zweitfach
  • Bildende Kunst mit oder ohne Beifach
  • Musik mit oder ohne Beifach
  • Evangelische Religion mit beliebigem Zweitfach
Gymnasien

 

RegionFächerLehramt an
Kreis Mayen-Koblenz, Stadt Koblenz, Rhein-Lahn-Kreis, Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Westerwaldkeis, Landkreis Ahrweiler, Landkreis Neuwied
  • Physik mit beliebigem Zweitfach
  • Chemie mit beliebigem Zweitfach
  • Informatik mit beliebigem Zweitfach
  • Bildende Kunst mit oder ohne Beifach
  • Musik mit oder ohne Beifach
  • Evangelische Religion mit beliebigem Zweitfach
Gymnasien
Stadt Frankenthal
  • Mathematik in Kombination mit Informatik
Gymnasien
Landkreis Traben-Trarbach
  • Bildende Kunst mit oder ohne Beifach
Gymnasien

Für Einstellungen im Wege des Seiteneinsteigerprogramms zum 01.05.2025 werden an berufsbildenden Schulen nachfolgende Bedarfsfächer ausgeschrieben. Bewerbungen sind über unser Online-Bewerbungsportal grundsätzlich bis zum 28.02.2025 möglich.

RegionFächerADD
Schulaufsichtsbezirk
Koblenz
  • Elektrotechnik mit beliebigem Zweitfach
  • Informationstechnik mit beliebigem Zweitfach
  • Pädagogik in Verbindung mit Psychologie
Koblenz
Landkreis Bad Kreuznach
  • Gesundheitslehre in Verbindung mit Biologie, Physik oder Chemie
Koblenz
Stadt Koblenz
  • Farbtechnik/Raumgestaltung mit beliebigem Zweitfach
Koblenz
Landkreis Neuwied
  • Metalltechnik (in der Fachrichtung Fahrzeugtechnik) mit beliebigem Zweitfach
  • Metalltechnik (in der Fachrichtung Verfahrenstechnik/Versorgungstechnik) mit beliebigem Zweitfach
Koblenz
Westerwaldkreis
  • Metalltechnik (in der Fachrichtung Fahrzeugtechnik) mit beliebigem Zweitfach
Koblenz
Schulaufsichtsbezirk Neustadt
  • Elektrotechnik mit beliebigem Zweitfach
  • Informationstechnik / Informatik mit beliebigem Zweitfach
Neustadt
BBS Kaiserslautern II Wirtschaft und Soziales
  • Wirtschaft in Kombination mit Mathematik (Bewerbungsschluss 6. Dezember 2024)
Neustadt
Schulaufsichtsbezirk Trier
  • Elektrotechnik mit beliebigem Zweitfach
  • Metalltechnik mit beliebigem Zweitfach
  • Informatik mit beliebigem Zweitfach
  • Informationstechnik, Schwerpunkt Informatik mit beliebigem Zweitfach
Trier
BBS Cochem
  • Metalltechnik mit Schwerpunkt Luft- und Raumfahrttechnik mit beliebigem Zweitfach
Trier
BBS Bitburg
  • Farbtechnik/Raumgestaltung mit beliebigem Zweitfach
Trier
BBS Idar-Oberstein
  • Ernährung mit beliebigem Zweitfach
Trier

Wie ist die pädagogische Zusatzausbildung im Rahmen des Seiteneinstiegs in den Schuldienst gestaltet?

Die Ausbildungszeit beträgt insgesamt 24 Monate (davon 6 Monate Probezeit). Sie werden an Ihrer Einsatzschule durch eine Lehrkraft (Mentorin oder Mentor) unterstützt und durch Fachleiterinnen und Fachleiter des Studienseminars für das jeweilige Lehramt ausgebildet. Hierunter fallen unter anderem regelmäßige Seminarveranstaltungen in Ihren beiden Fächern und im "Berufspraktischen Seminar", Unterrichtsbesuche mit anschließender Beratung und Beratungsgespräche mit allen an der Ausbildung Beteiligten.

Im Laufe Ihrer pädagogischen Zusatzausbildung steigt die Unterrichtsverpflichtung und der Anteil Ihres eigenverantwortlichen Unterrichts schrittweise an:

  • Im Seiteneinstieg in das Lehramt an berufsbildenden Schulen und in das Lehramt an Gymnasien beträgt die Unterrichtsverpflichtung im ersten Ausbildungsjahr 12 Lehrerwochenstunden. Im zweiten Ausbildungsjahr beträgt die Unterrichtsverpflichtung 18 Lehrerwochenstunden.
  • Im Seiteneinstieg in das Lehramt an Realschulen plus beträgt die Unterrichtsverpflichtung im ersten Ausbildungsjahr 13 Lehrerwochenstunden, im zweiten Ausbildungshalbjahr beträgt die Unterrichtsverpflichtung 18 Lehrerwochenstunden.

Kann ich vor Einstellung an einer Schule hospitieren?

Die Hospitation an einer Schule ist vor Einstellung möglich und zu empfehlen.

Wie gestaltet sich das Auswahlverfahren?

Vor der Einstellung in den Seiteneinstieg findet ein Eignungs- und Auswahlgespräch statt. Hinweise zu diesem Gespräch können Sie dem pdf-Dokument entnehmen.

Falls Ihre Nachweise zu den fachwissenschaftlichen Voraussetzungen älter als fünf Jahre sind, findet hierzu ein Kolloquium statt.

Welches Gehalt erhalte ich während meiner pädagogischen Zusatzausbildung?

Als Lehrerin bzw. Lehrer im Seiteneinstieg werden Sie während Ihrer pädagogischen Zusatzausbildung in der Regel nach TV-L E12 eingruppiert.

Welche Prüfungen sind mit dem Seiteneinstieg verbunden?

Am Ende des ersten Ausbildungsjahres legen Sie eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer zu den bildungswissenschaftlichen Grundlagen ab.

Am Ende Ihrer Ausbildungszeit werden Sie durch Ihre Fachleitungen sowie Seminar- und Schulleitung beurteilt.

Im letzten Halbjahr Ihrer pädagogischen Zusatzausbildung legen Sie die abschließende Prüfung ab. Diese Prüfung besteht aus je einem Prüfungsunterricht in Ihren beiden Ausbildungsfächern sowie einer halbstündigen mündlichen Prüfung pro Fach und in „Pädagogik sowie Allgemeiner Didaktik und Methodik“.

Welche Einstellungsperspektiven bestehen nach erfolgreichem Abschluss?

Bei Bestehen der abschließenden Prüfung erfolgt in der Regel eine unbefristete Übernahme in den Schuldienst. In Rheinland-Pfalz sind Sie damit einer Lehrkraft mit Zweiter Staatsprüfung gleichgestellt.

Das heißt: In der Regel verbleiben Sie an Ihrer Ihnen bekannten Einsatzschule und werden auch dort verbeamtet.

Wo kann ich mich für den Seiteneinstieg in den Schuldienst bewerben?

Sie können Ihre Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal für den Seiteneinstieg einreichen.

Bitte bachten Sie, dass wir Bewerbungen, die sich nicht auf die jeweils ausgeschriebenen Bedarfsfächer oder Fächerkombinationen und die konkret angegebenen Regionen beziehen, nicht berücksichtigen können.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Individuelle Beratung

Bei Fragen zu den fachwissenschaftlichen Zulassungsvoraussetzungen informieren und beraten wir Sie gerne individuell und persönlich.

Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an: qu-se(at)bm.rlp.de

Für telefonische Anfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Herr Tobias Hampl
qu-se(at)bm.rlp.de

Tel: (06131) 16-5603

(Sprechzeiten: dienstags, mittwochs am Vormittag, donnerstags am Nachmittag und freitags)

Herr Christian Traub
qu-se(at)bm.rlp.de

Tel: (06131) 16-5603

(Sprechzeiten: montags, donnerstags am Vormittag)

 

 

An welche Ansprechpartner kann ich mich bezüglich Hospitation, Bewerbungsverfahren und individueller Einstellungsmöglichkeiten wenden?

Eine Liste der Ansprechpartner aus der Region von Rheinland-Pfalz, in der Sie sich eine Lehrertätigkeit vorstellen könnten, können Sie hier herunterladen.

Schulaufsichtsbezirke in Rheinland-Pfalz