Quereinstieg in ein Lehramt

Sie haben einen universitären Hochschulabschluss auf Master-Niveau und interessieren sich dafür, Lehrerin bzw. Lehrer in Rheinland-Pfalz zu werden? 

Mit dem Seiteneinstieg in den Schuldienst und dem Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst bietet Ihnen Rheinland-Pfalz attraktive Möglichkeiten, auch ohne voriges lehramtsbezogenes Studium, Lehrerin bzw. Lehrer zu werden. Denn nach erfolgreichem Absolvieren des Quereinstiegs oder Seiteneinstiegs haben Sie die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten wie die Lehrkräfte, die zuvor ein lehramtsbezogenes Studium abgeschlossen haben.

Der Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst ist in bestimmten Bedarfsfächern möglich.

Im Vorbereitungsdienst werden Sie an einem Studienseminar Ihres Lehramts durch Fachleitungen und an einer Ausbildungsschule ausgebildet. Ihr Vorbereitungsdienst im Quereinstieg ist um zusätzliche Ausbildungseinheiten angereichert und dauert insgesamt 24 Monate. In dieser Zeit sind Sie Beamtin/Beamter auf Widerruf. 

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten -vereinfacht gesagt- für den Quereinstieg in ein Lehramt?

Für einen Quereinstieg in ein Lehramt wird der Nachweis eines universitären Studienabschlusses wie ein konsekutiver Bachelor/ Master einer Hochschule mit mindestens 300 Leistungspunkten (bzw. ECTS) in einem Bedarfsfach als fachwissenschaftliche Einstiegsvoraussetzung vorausgesetzt. Des Weiteren kann ein universitäres Diplom oder ein Magister (im Hauptfach) in einem entsprechendem Bedarfsfach akzeptiert werden.

Weiterhin müssen sich aus Ihrem Studium fachwissenschaftliche Leistungen für das sogenannte „Zweitfach“ ableiten lassen. Ihr Zweitfach muss kein Bedarfsfach, allerdings ein Unterrichtsfach der Zielschulart sein. Anerkannt werden in der Regel ein Vordiplom, eine Zwischenprüfung, ein Magister im Nebenfach oder ein Bachelor-Abschluss. Alternativ müssen Sie vergleichbare, studienimmanente Leistungen nachweisen (Beispiel: Mathematik im Rahmen des universitären Studiums/Abschlusses in Physik). Hierunter verstehen wir Studienleistungen im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten (bzw. ECTS), die eine ausreichende fachliche Breite dokumentieren.


Welche Fächer sind aktuell als Bedarfsfächer für den Quereinstieg in ein Lehramt ausgeschrieben?

Ein Quereinstieg in das Lehramt an Grundschulen ist nicht möglich.

Ein Quereinstieg in das Lehramt an Förderschulen ist mit allen Förderschwerpunkten möglich.

Es ist davon auszugehen, dass in Rheinland-Pfalz der Quereinstieg in das Lehramt an Förderschulen voraussichtlich auch in den nächsten 5 Jahren möglich sein wird. (Stand Sommer 2024)

Bewerbungsfrist 1. April für Einstellungstermin 1. August

Bewerbungsfrist 1. Oktober für Einstellungstermin 15. Januar

 

Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Englisch, Französisch, Musik, Wirtschaft & Arbeit mit Schwerpunkt Ernährungs- und Verbraucherbildung (HuS), Wirtschaft & Arbeit mit Schwerpunkt Technikwissenschaften und Bildung (TuN), Wirtschaft & Arbeit mit Schwerpunkt mit Schwerpunkt Wirtschaftslehre (WuV).

Es ist davon auszugehen, dass in Rheinland-Pfalz der Quereinstieg in das Lehramt an Realschulen plus voraussichtlich auch in den nächsten 5 Jahren möglich sein wird. (Stand Sommer 2024)

Bewerbungsfrist 1. April für Einstellungstermin 1. August

Bewerbungsfrist 1. Oktober für Einstellungstermin 15. Januar

Bildende Kunst, Informatik, Musik, Physik.

Es ist davon auszugehen, dass in Rheinland-Pfalz der Quereinstieg in das Lehramt an Gymnasien voraussichtlich auch in den nächsten 5 Jahren möglich sein wird. (Stand Sommer 2024)

Bewerbungsfrist 1. April für Einstellungstermin 1. August

Bewerbungsfrist 1. Oktober für Einstellungstermin 15. Januar

landesweit (in den Aufsichtsbezirken Koblenz, Neustadt und Trier):

  • Elektrotechnik
  • Pädagogik in Kombination mit Psychologie
  • Sozialpädagogik (nicht in Kombination mit Pädagogik, Sonderpädagogik und Soziologie)
  • Pflege

Zusätzlich im Aufsichtsbezirk Koblenz:

  • Ernährung
  • Gesundheitslehre
  • Wirtschaft in Kombination mit Informatik oder Sozialkunde oder Mathematik oder Religion oder Ethik

Zusätzlich im Aufsichtsbezirk Neustadt:

  • Informatik
  • Informationstechnik

Zusätzlich im Aufsichtsbezirk Trier:

  • Ernährung
  • Informatik
  • Informationstechnik
  • Metalltechnik
  • Wirtschaft in Kombination mit Informatik oder Sozialkunde oder Religion oder Ethik oder Mathematik

Bewerbungsfrist 1. Juli 2024 für Einstellungstermin 1. November 2024.

Wie werden Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ausgebildet?

Beim Quereinstieg werden Sie gemeinsam mit den Absolventinnen und Absolventen der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in den Vorbereitungsdienst eingestellt (Dauer 24 Monate).

Nach Ablegen der Zweiten Staatsprüfung haben Sie sehr gute Einstellungsaussichten in den Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz (in der Regel im Beamtenverhältnis).

Bewerbungen sind für die oben aufgeführten Bedarfsfächer im Quereinstieg über das Bewerbungsportal der ADD möglich.

Individuelle Beratung

Bei weiteren Fragen (zum Beispiel zu Ihren individuellen Zulassungsvoraussetzungen) informieren und beraten wir Sie gerne individuell und persönlich.

Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an: qu-se(at)bm.rlp.de

 

Für telefonische Anfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

 

Herr Tobias Hampl
Tel: (06131) 16-5603
(Sprechzeiten: dienstags, mittwochvormittags, donnerstagnachmittags und freitags)

Herr Christian Traub
Tel: (06131) 16-5603
(Sprechzeiten: montags, donnerstagvormittags)