Quereinstieg in ein Lehramt
Sie haben einen Hochschulabschluss auf Master-Niveau und interessieren sich dafür, Lehrerin bzw. Lehrer in Rheinland-Pfalz zu werden?
Mit dem Seiteneinstieg in den Schuldienst und dem Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst bietet Ihnen Rheinland-Pfalz zwei attraktive Möglichkeiten, auch ohne voriges lehramtsbezogenes Studium, Lehrerin bzw. Lehrer zu werden. Denn nach erfolgreichem Absolvieren des Quereinstiegs oder Seiteneinstiegs haben Sie die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten wie die Lehrkräfte, die zuvor ein lehramtsbezogenes Studium abgeschlossen haben.
Der Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst ist in bestimmten Bedarfsfächern möglich. Bedarfsfächer sind die Unterrichtsfächer, in denen temporär nicht ausreichend Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stehen.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten -vereinfacht gesagt- für den Quereinstieg in ein Lehramt?
Für einen Quereinstieg in ein Lehramt wird –wie für den Seiteneinstieg auch- der Nachweis eines Hochschulabschlusses auf Master-Niveau (z.B. Master-Abschluss, universitäres Diplom oder Magister mit mindestens 270 ECTS für das Lehramt an Realschulen plus sowie für das Lehramt an Förderschulen und mindestens 300 ECTS für das Lehramt an Gymnasien sowie berufsbildenden Schulen) mit Bezug auf ein Bedarfsfach vorausgesetzt.
Für das Bedarfsfach gilt: Hier müssen die Inhalte und Umfang Ihres nicht-lehramtsbezogenen Studiums im Wesentlichen den Inhalten des lehramtsbezogenen Fachstudiums entsprechen.
Weiterhin müssen sich aus Ihrem Studium fachwissenschaftliche Leistungen für das sogenannte „Zweitfach“ ableiten lassen. Ihr Zweitfach muss kein Bedarfsfach, allerdings ein Unterrichtsfach der Zielschulart sein.
Für das Zweitfach gilt: Hier müssen die Inhalte und der Umfang des nicht-lehramtsbezogenen Studiums überwiegend den Inhalten des lehramtsbezogenen Fachstudiums entsprechen. Für das Zweitfach können studienimmanente Leistungen anerkannt werden (zum Beispiel: Mathematik im Rahmen des Hochschulstudiums in Physik oder Psychologie im Rahmen des Studiums in Sozialpädagogik). Anerkannt werden in der Regel auch ein Vordiplom, eine Zwischenprüfung, ein Magister im Nebenfach oder ein Bachelor-Abschluss.
Wie werden Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ausgebildet?
Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger werden gemeinsam mit Absolventinnen und Absolventen des lehramtsbezogenen Studiums in den Vorbereitungsdienst für das entsprechende Lehramt eingestellt. Der Vorbereitungsdienst für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ist um zusätzliche Ausbildungseinheiten und Unterrichtsbesuche angereichert und mit einer Gesamtdauer von 24 Monaten sechs Monate länger als der Vorbereitungsdienst der Anwärterinnen und Anwärter, die vorher ein Lehramtsstudium absolviert haben. In dieser Zeit sind Sie Beamtin/Beamter auf Widerruf.
Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst fußt auf zwei miteinander verzahnten Säulen:
Studienseminar: Fachleiterinnen und Fachleiter des Studienseminars für Ihr Lehramt bilden Sie in Ihren Fächern (bzw. in Ihren sonderpädagogischen Schwerpunkten) und in der Berufspraxis auf theoretischer Grundlage schulpraktisch aus. Hierfür besuchen Sie insgesamt 100 Seminare à 90 Minuten. Zur Beratung und Begutachtung besuchen Ihre Fachleiterinnen und Fachleiter Sie pro Fach mindestens fünf Mal in Ihrem Unterricht. Nach diesen Unterrichtsbesuchen erhalten Sie jeweils eine kompetenz- und kriterienorientierte Rückmeldung zu Ihrem Unterricht.
Ausbildungsschule: Ihre schulpraktische Ausbildung erfolgt an einer Ausbildungsschule in Ihren beiden Fächern (bzw. in Ihren sonderpädagogischen Schwerpunkten). Der Ausbildungsunterricht hat einen Umfang von 12 Lehrerwochenstunden und umfasst nach einer Einführungsphase am Studienseminar Hospitationen, angeleiteten Unterricht sowie eigenverantwortlich zu erteilenden Unterricht. Weiterhin erhalten Sie umfassende Einblicke in die vielfältigen Aufgabengebiete des schulischen Alltags. Eine Lehrkraft der Ausbildungsschule steht Ihnen in der Funktion als Mentorin/Mentor oder Ausbildungsleitung beratend zur Seite und unterstützt Sie in Ihrer Professionalisierung vor Ort.
Der Vorbereitungsdienst schließt im vierten Ausbildungshalbjahr mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Nach erfolgreichem Abschluss haben Sie sehr gute Einstellungsaussichten in den Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz (in der Regel im Beamtenverhältnis), da Sie als Lehrkraft mit der Befähigung für Ihr Lehramt mindestens ein Bedarfsfach abdecken.
Welche Fächer sind aktuell als Bedarfsfächer für den Quereinstieg in ein Lehramt ausgeschrieben?
Ein Quereinstieg in das Lehramt an Grundschulen ist nicht möglich.
Mit einem universitären Abschluss (Master oder Diplom) mit sonderpädagogischer Schwerpunktsetzung ist ein Quereinstieg in das Lehramt an Förderschulen mit allen Förderschwerpunkten möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Mit einem universitären Abschluss (Master oder Diplom) in Pädagogik oder Sozialpädagogik (ohne sonderpädagogische Schwerpunktsetzung) besteht für Sie im Rahmen einer Sondermaßnahme die Möglichkeit des Quereinstiegs in das Lehramt an Förderschulen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Es ist davon auszugehen, dass in Rheinland-Pfalz der Quereinstieg in das Lehramt an Förderschulen voraussichtlich auch in den nächsten 5 Jahren möglich sein wird. (Stand Frühling 2025)
– Bewerbungsportal geöffnet vom 1. August bis 15. September
für Einstellungstermin 15. Januar
– Bewerbungsportal geöffnet vom 1. Februar bis 15. März
für Einstellungstermin 1. August
Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Französisch, Geografie, Geschichte, Informatik, Mathematik, Musik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Sozialkunde, Sport, Wirtschaft & Arbeit mit Schwerpunkt Ernährungs- und Verbraucherbildung (HuS), Wirtschaft & Arbeit mit Schwerpunkt Technikwissenschaften und Bildung (TuN), Wirtschaft & Arbeit mit Schwerpunkt mit Schwerpunkt Wirtschaftslehre (WuV).
Es ist davon auszugehen, dass in Rheinland-Pfalz der Quereinstieg in das Lehramt an Realschulen plus voraussichtlich auch in den nächsten 5 Jahren möglich sein wird. (Stand Frühling 2025)
– Bewerbungsportal geöffnet vom 1. August bis 15. September
für Einstellungstermin 15. Januar
– Bewerbungsportal geöffnet vom 1. Februar bis 15. März
für Einstellungstermin 1. August
Bildende Kunst, Informatik, Musik, Physik.
Es ist davon auszugehen, dass in Rheinland-Pfalz der Quereinstieg in das Lehramt an Gymnasien voraussichtlich auch in den nächsten 5 Jahren möglich sein wird. (Stand Frühling 2025)
– Bewerbungsportal geöffnet vom 1. August bis 15. September
für Einstellungstermin 15. Januar
– Bewerbungsportal geöffnet vom 1. Februar bis 15. März
für Einstellungstermin 1. August
Für den Zulassungstermin 01.11.2026 finden für den Quereinstieg ausschließlich
folgende Fachrichtungen Berücksichtigung:
Landesweit (in den Aufsichtsbezirken Koblenz, Neustadt und Trier):
- Elektrotechnik
- Informationstechnik/Informatik oder Informatik
- Metalltechnik
- Pädagogik in Kombination mit Psychologie
- Sozialpädagogik (nicht in Kombination mit Pädagogik, Sonderpädagogik und Soziologie)
- Wirtschaft (nicht in Kombination mit Erdkunde)
Zusätzlich im Aufsichtsbezirk Koblenz:
- Ernährung/Lebensmitteltechnik
- Gesundheit
Zusätzlich im Aufsichtsbezirk Neustadt:
- Chemietechnik (nicht in Kombination mit Chemie)
- Pflege
Zusätzlich im Aufsichtsbezirk Trier:
- Ernährung/Lebensmitteltechnik
- Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik
- Pflege
– Bewerbungsportal geöffnet vom 1. Dezember bis 1. Januar
für Einstellungstermin 1. Mai
– Bewerbungsportal geöffnet vom 15. Mai bis 15. Juni
für Einstellungstermin 1. November
Wie sind die Einstellungschancen im Quereinstieg?
Die Einstellungschancen im Quereinstieg sind grundsätzlich sehr gut. Dies gilt für den Vorbereitungsdienst im Quereinstieg und für die anschließende Einstellung in den Schuldienst nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdiensts.
Einstellung in den Vorbereitungsdienst:
Im Quereinstieg werden Sie gemeinsam mit den Absolventinnen und Absolventen des lehramtsbezogenen Studiums in den Vorbereitungsdienst eingestellt (Dauer 24 Monate).
Aktuell bestehen keine Zulassungsbeschränkungen für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Förderschulen und an Realschulen plus. Das heißt: Sie werden in der Regel in den Vorbereitungsdienst des entsprechenden Lehramts eingestellt, wenn Sie die fachwissenschaftlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und sich korrekt bewerben.
Gleiches gilt auch für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen und an Gymnasien. Bei Vorliegen aller Bewerbungsvoraussetzungen werden Sie auch hier in der Regel in den Vorbereitungsdienst des entsprechenden Lehramts eingestellt, wenn Sie kein zulassungsbeschränktes Zweitfach belegen.
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt zentral durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Bewerbungen sind für die oben aufgeführten Bedarfsfächer im Quereinstieg über das Bewerbungsportal der ADD möglich.
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt zentral durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Bewerbungen sind für die oben aufgeführten Bedarfsfächer im Quereinstieg über das Bewerbungsportal der ADD möglich.
Einstellung in den Schuldienst:
Mit erfolgreichem Ablegen der Zweiten Staatsprüfung erwerben Sie die Befähigung des entsprechenden Lehramts und die Lehrbefähigung für Ihre beiden Unterrichtsfächer. Sie sind damit Lehrkräften, die zuvor ein lehramtsbezogenes Studium absolviert haben, gleichgestellt. Da Sie im Vorbereitungsdienst im Quereinstieg in mindestens einem Bedarfsfach ausgebildet wurden, haben Sie sehr gute Einstellungschancen in den rheinland-pfälzischen Schuldienst (in der Regel im Beamtenverhältnis).
Individuelle Beratung
Bei weiteren Fragen (zum Beispiel zu Ihren individuellen Zulassungsvoraussetzungen) informieren und beraten wir Sie gerne individuell und persönlich.
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an: qu-se(at)bm.rlp.de
Fügen Sie Ihrer E-Mail bitte Ihre Studiennachweise bei (Transcript of Records und Zeugnis des Bachelor- und Master-Studiums bzw. Studienbuch in PdF).
Telefonische Beratung
Wir beraten Sie gerne zum Quer- und Seiteneinstieg und zu Ihren individuellen Zulassungsvoraussetzungen.
Unsere Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag (jeweils ganztägig)
Donnerstagvormittag
Tel.: (06131) 16-5603