Wechsel in das Lehramt an Förderschulen

Sie haben Interesse, auch (künftig) als Lehrerin oder Lehrer an einer Förderschule oder in der sonderpädagogischen Förderung im inklusiven Unterricht (zum Beispiel an einer Schwerpunktschule) tätig zu sein?
Sie können sich vorstellen, - zusätzlich zu Ihrem Lehramtsabschluss - die Befähigung für das Lehramt an Förderschulen zu erwerben? Dann kommt für Sie die Wechselprüfung IV für das Lehramt an Förderschulen in Frage.

Glücklicher Lehrer, der seinen Grundschülern Testergebnisse in einer Klasse im Klassenzimmer gibt.

Qualifizierungsmaßnahme für die Wechselprüfung IV

Zur Vorbereitung auf die Wechselprüfung in das Lehramt an Förderschulen bietet das Land Rheinland-Pfalz die berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme „Erwerb sonderpädagogischer Kompetenzen für Lehrkräfte“ an.

Diese Qualifizierungsmaßnahme findet an den Studienseminaren für das Lehramt an Förderschulen statt. Sie richtet sich unter anderem an Lehrkräfte, die sich für die Wechselprüfung IV interessieren oder diese perspektivisch ablegen möchten.

Mit der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme ist die geforderte Voraussetzung einer hinreichenden Vorbereitung für die Anmeldung zur Wechselprüfung IV grundsätzlich erfüllt.

Die Qualifizierungsmaßnahme richtet sich an die Lehrkräfte, die im Ausbildungsbezirk des jeweiligen Studienseminars tätig/abgeordnet sind und startet zu folgenden Terminen: 

Termin               Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen in:
01.08.2024       Kaiserslautern / Wallertheim
15.01.2025 Neuwied
01.08.2025Trier
15.01.2026Kaiserslautern / Wallertheim
01.08.2026Neuwied

 


Wer kann die Prüfung ablegen?

1) Lehrerinnen und Lehrer mit mindestens einjähriger Berufspraxis als Förderschullehrkraft

Sie besitzen die Befähigung für das Lehramt an:

  • Grundschulen,
  • an Grund- und Hauptschulen,
  • an Realschulen,
  • an Realschulen plus,
  • an Gymnasien oder
  • an berufsbildenden Schulen in zwei Fächern, die Studienfächer für das Lehramt an Förderschulen sind oder als gleichwertig gelten oder in einem der o.g. Fächer in Verbindung mit dem Fach Grundschulbildung bzw. -pädagogik.

Zudem sind Sie mindestens ein Jahr mit mindestens der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit im rheinland-pfälzischen Förderschuldienst oder in einer entsprechenden Tätigkeit an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule in Rheinland-Pfalz tätig. 

Download - einjährige Berufspraxis

FAQ

2) Lehrerinnen und Lehrer mit mindestens dreijähriger Berufspraxis im rheinland-pfälzischen Schuldienst

Sie besitzen die Befähigung für das Lehramt an:

  • Grundschulen,
  • an Grund- und Hauptschulen,
  • an Realschulen,
  • an Realschulen plus in zwei Fächern, die Studienfächer für das Lehramt an Förderschulen sind oder als gleichwertig gelten.

Zudem sind Sie mindestens drei Jahre im Schuldienst in Rheinland-Pfalz tätig. 

Beachten Sie: Bei dreijähriger Schulpraxis im rheinland-pfälzischen Schuldienst müssen vor Anmeldung zur Wechselprüfung - neben dem Besuch der Qualifizierungsmaßnahme „Erwerb sonderpädagogischer Kompetenzen für Lehrkräfte“- mindestens 2 Module der gewählten Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung (=Förderschwerpunkte) an einer Universität (zum Beispiel die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Campus Landau) belegt worden sein.

Download - dreijährige Berufspraxis

FAQ