Häufig gestellten Fragen / FAQ zur Wechselprüfung IV

Nach mindestens drei Jahren im rheinland-pfälzischen Schuldienst

Sonderpädagogik umfasst die erziehungswissenschaftlichen, bildungstheoretischen, didaktischen, psychologischen, soziologischen, sprachwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Grundlagen der Erziehungs- und Bildungsprozesse unter erschwerten Bedingungen und in der Zusammenarbeit mit benachteiligten, behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen. Somit beinhaltet die Arbeit als Förderschullehrkraft neben dem Umgang mit Heterogenität, Differenzierung und Individualisierung insbesondere Diagnostik, Fördermaßnahmen und Beratung.

Diese Kenntnisse und Qualifikationen sind von Ihnen bereits vor der Zulassung mit persönlichem Engagement und hohem zeitlichen Aufwand zu erwerben (z.B. für den Erwerb der erforderlichen fachwissenschaftlichen Grundlagen durch Selbststudium, Teilnahme an Hochschul- und Seminarveranstaltungen) und müssen neben der regulären Berufstätigkeit in Ihrer Freizeit erbracht werden. Es wird daher dringend empfohlen, vor einer endgültigen Entscheidung an Förderschulen (vorrangig Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und/oder sozial-emotionale Entwicklung) und Schwerpunktschulen mehrere Unterrichtsstunden zu hospitieren.

Um sich in einem persönlichen Telefongespräch beraten zu lassen, ist eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Landesprüfungsamt zu empfehlen. Ziel der Beratung ist es, Ihnen nähere Informationen über eine mögliche Tätigkeit als Förderschullehrkraft zu geben und mit Ihnen Chancen, Perspektiven und Möglichkeiten für eine zielgerichtete Vorbereitung und einen erfolgreichen Prüfungsabschluss zu besprechen.

Derzeit besteht Bedarf in den Schwerpunkten sonderpädagogischer Förderung (=Förderschwerpunkte) „Lernen“ und „Sozial-Emotionale Entwicklung“. Eine Prognose ist jedoch nicht möglich.

Die Vorbereitung erfolgt auf mehreren Ebenen:

  • Teilnahme an den Veranstaltungen einer Hochschule mit dem Studiengang „Sonderpädagogik“ von je zwei Modulen der gewählten Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung, in denen die Wechselprüfung IV abgelegt wird. Die von Ihnen gewählten Module müssen den Anforderungen für eine Anerkennung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen in Rheinland-Pfalz entsprechen. Der Nachweis über den Besuch ist dem Zulassungsantrag beizufügen.
  • Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme: „Erwerb sonderpädagogischer Kompetenzen für Lehrkräfte“. Die Qualifizierungsmaßnahme beinhaltet 16 ausgewählte berufsbegleitende Veranstaltungsmodule am Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen:
    • Einblicke in zwei verschiedene Förderschwerpunkte durch Teilnahme an jeweils sechs Seminarmodulen pro Förderschwerpunkt,
    • pro Förderschwerpunkt eine unterrichtspraktische Übung mit anschließender Beratung,
    • zwei Module im Berufspraktischen Seminar.

Im Fortbildungsportal des Pädagogischen Landesinstituts sind die aktuelle Ausschreibung sowie alle wesentlichen Informationen zur Qualifizierungsmaßnahme hinterlegt. Der Nachweis über die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme und den absolvierten Veranstaltungsmodulen an der Universität sind dem Antrag auf Zulassung zur Wechselprüfung IV beizufügen.

  • Erwerb der erforderlichen fachwissenschaftlichen Kenntnisse in den Grundlagen sonderpädagogischer Förderung und den beiden gewählten Schwerpunkten sonderpädagogischer Förderung, in der Regel durch Selbststudium der fachwissenschaftlichen Grundlagenliteratur sowie durch Nutzen entsprechender Fortbildungsangebote, z.B. des Pädagogischen Landesinstitutes.

Sie müssen an einer Hochschule, die den entsprechenden Studiengang für das Lehramt an Förderschulen anbietet, je zwei Module der von Ihnen gewählten Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung studieren. Nähere Inhalte zu den inhaltlichen Anforderungen der zu wählenden Module ergeben sich aus der Anlage Nr. 28.2 der Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter vom 12. September 2007 (GVBl. S. 152) in der jeweils gültigen Fassung.

In Rheinland-Pfalz bietet der Campus Landau der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau den Studiengang für das Lehramt an Förderschulen an. Von der Hochschule können Sie zu den Veranstaltungen zugelassen werden; die Hochschule entscheidet, ob eine Einschreibung erfolgt.

Bitte wenden Sie sich wegen der Auswahl der für Sie geeigneten Veranstaltungen an das Landesprüfungsamt oder an das:

Zentrum für Lehrerbildung
Campus Landau
Fortstraße 7, Gebäude K, Raum 3.23 und 3.24,
76829 Landau
06341 280-32430
zlb(at)rptu.de

Ein Studium an einer Hochschule außerhalb von Rheinland-Pfalz, die den Studiengang für das Lehramt an Förderschulen anbietet, ist möglich. Bitte achten Sie darauf, dass die von Ihnen gewählten Module den Anforderungen für 3 eine Anerkennung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen in Rheinland-Pfalz entsprechen.

Die Staatlichen Studienseminare weisen die Veranstaltungen aus, die im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme „Erwerb sonderpädagogischer Kompetenzen für Lehrkräfte“ geeignet sind, um sich hinreichend auf die Wechselprüfung IV sowie eine spätere erfolgreiche Tätigkeit als Förderschullehrkraft vorzubereiten.

Erforderlich sind insgesamt mindestens 16 Veranstaltungsmodule (d.h. 14 Seminartage und 2 unterrichtspraktische Übung mit anschließender Beratung).

Bitte senden Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Unterlagen gem. Zulassungsantrag sowie den Formblättern auf dem Dienstweg (über die Schule und die zuständige Schulaufsicht) an:

Ministerium für Bildung
Landesprüfungsamt, Ref. 9224
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz

Grundsätzlich ja (nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen).

Für das Verfassen der Hausarbeit (Bearbeitungsdauer: vier Monate) und ihre Begutachtung sowie die praktischen und mündlichen Prüfungen ist ein Gesamtzeitraum von etwa acht Monaten erforderlich. Für diesen Zeitraum muss ein Beschäftigungsverhältnis als Lehrkraft bestehen.

Gefordert wird eine „hinreichende“ Vorbereitung auf die Wechselprüfung IV. Verpflichtend nachzuweisen sind:

  • Teilnahme an je zwei Modulen der gewählten Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung an einer Hochschule, an der die Ausbildung für das Lehramt an Förderschulen erfolgt
  • Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme „Erwerb sonderpädagogischer Kompetenzen für Lehrkräfte“. Die Teilnahmebestätigung über die besuchten Module sind dem Antrag auf Zulassung zur Wechselprüfung IV beizufügen.

Darüber hinaus können ggf. Teilnahmebestätigungen (Kopien) über den Besuch von weiteren, einschlägigen Fortbildungsangeboten (z.B. des Pädagogischen Landesinstitutes) vorgelegt und Angaben zu den im Selbststudium erarbeiteten Kenntnissen gemacht werden.

Ja, wenn sie geeignet sind, folgende Inhalte zu vermitteln:

  • Kompetenzen in der Unterrichtspraxis in beiden oder einem gewählten Schwerpunkt sonderpädagogischer Förderung, inklusive deren Didaktik und Methodik
  • die Durchführung von besonderen Fördermaßnahmen
  • die praktische Umsetzung bildungswissenschaftlicher Aspekte und Schulrecht für das Lehramt an Förderschulen.

Fachliche Vorbereitung

Zur Vorbereitung auf die Wechselprüfung IV bieten die Staatlichen Studienseminare für das Lehramt an Förderschulen u.a. die erforderlichen Veranstaltungsmodule im Rahmen der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahme „Erwerb sonderpädagogischer Kompetenzen für Lehrkräfte“ an. Die Qualifizierungsmaßnahme startet mit Beginn des Vorbereitungsdiensts am jeweiligen Standort.

Hausarbeit

Das Thema der Hausarbeit ist mit der Fachleiterin bzw. dem Fachleiter des zuständigen Studienseminars zuvor zu besprechen; die Fachleiterin bzw. der Fachleiter begutachtet anschließend die Hausarbeit, die Zweitgutachterin bzw. der Zweitgutachter wird von der Leiterin oder dem Leiter des zuständigen Studienseminars bestellt.

Beratung und Prüfung

Die Organisation der praktischen und mündlichen Prüfungen erfolgt durch das zuständige Studienseminar. Die Staatlichen Studienseminare beraten und unterstützen Sie zudem in vielfältiger Weise bei Vorbereitung und Durchführung der Wechselprüfung IV.

Als Ersatz für die Hausarbeit kann auf Antrag eine von einer wissenschaftlichen Hochschule angenommene Dissertation, eine Diplomarbeit, eine Magisterarbeit, eine Masterarbeit oder eine entsprechende wissenschaftliche Arbeit anerkannt werden, sofern die Abhandlung nach ihrem Gegenstand und Methode als Masterarbeit für das Lehramt an Förderschulen angesehen werden kann und nicht älter als 10 Jahre ist. Über die Anerkennung entscheidet das Landesprüfungsamt. Die wissenschaftliche Prüfungsarbeit aus einem Ersten Staatsexamen für ein Lehramt oder eine Masterarbeit für ein Lehramt kann nicht als Ersatz für die Hausarbeit für die Wechselprüfung IV anerkannt werden

In der Hausarbeit (Bearbeitungsdauer: vier Monate) ist u.a. ein Förderplan für eine ausgewählte Schülerin/ einen ausgewählten Schüler unter Berücksichtigung des gewählten Schwerpunkts sonderpädagogischer Förderung zu erstellen, umzusetzen und zu evaluieren. Die Auswahl der Schülerin oder des Schülers bzw. des Themas ist mit der Fachleiterin oder dem Fachleiter des zuständigen Studienseminars zu vereinbaren.

Nein, die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt neben dem Schuldienst, daher besteht kein Anspruch auf Beurlaubung.

Die Wechselprüfung IV sollte i.d.R. innerhalb von zwei Jahren nach Zulassung abgeschlossen werden.

Nichtbestehensgründe sind u.a. eine mit „ungenügend“ bewertete Hausarbeit, die Bewertung einer Hausarbeit mit „mangelhaft“, sofern auch die erneut zu schreibende Hausarbeit ebenfalls mit „mangelhaft“ bewertet wird, sowie 6 die Bewertung der beiden praktischen Prüfungen mit „mangelhaft“ oder einer praktischen Prüfung mit „ungenügend“. Die Wechselprüfung IV kann einmal wiederholt werden; das Landesprüfungsamt bestimmt nach welcher Frist die Wechselprüfung IV erneut abzulegen ist.

Mit erfolgreichem Ablegen der Wechselprüfung IV erwerben Sie - zusätzlich zu Ihrem Lehramtsabschluss - die Lehrbefähigung für das Lehramt an Förderschulen. Mit dieser Lehrbefähigung können Sie sich auf eine Planstelle als Förderschullehrkraft bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier bewerben. Lehrkräften im Beamtenverhältnis steht mit der zusätzlichen Lehrbefähigung für das Lehramt an Förderschulen das Tätigkeitsfeld der sonderpädagogischen Förderung an Förderschulen und im inklusiven Unterricht (z. B. an Schwerpunktschulen) offen.

Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit dem Landesprüfungsamt in Verbindung (Kontaktdaten s.u.). Nach Zulassung zur Wechselprüfung IV ist ein Rücktritt von der Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit Genehmigung des Landesprüfungsamtes möglich; dieser wichtige Grund ist zu benennen und zu belegen. Die Wechselprüfung gilt dann als nicht unternommen.

Wenn ein Rücktritt ohne Genehmigung unternommen wird, ein Prüfungstermin ohne ausreichende Entschuldigung nicht eingehalten oder eine Prüfungsleistung verweigert wird, gilt die Wechselprüfung IV als nicht bestanden.

Bei weiteren Fragen zur Wechselprüfung IV informieren und beraten wir Sie gerne:
Ministerium für Bildung
Landesprüfungsamt, Referat 9224
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Jan Wenzel
Jan.Wenzel(at)bm.rlp.de
06131-16-5477

Bei Fragen zum Besuch von Hochschulveranstaltungen der Universität Koblenz-Landau und bei der Auswahl der angebotenen Module wenden Sie sich bitte an:
Zentrum für Lehrerbildung
Campus Landau
Fortstraße 7, Gebäude K, Raum 3.23 und 3.24
76829 Landau
06341 280-32430
zlb(at)uni-landau.de

Für die ADD-Aufsichtsbezirke Koblenz und Trier

Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen Neuwied
Am Weiser Bach 3
56566 Neuwied
02622-972111
foes(at)studsem-neuwied.de 

Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen Neuwied
Teildienststelle Trier
Schulstraße 21
54293 Trier
0651-44922
sekretariat-tds(at)foes-nr.semrlp.de 

Für den ADD-Aufsichtsbezirk Neustadt an der Weinstraße

Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen Kaiserslautern
Pirmasenser Str. 65
67655 Kaiserslautern
0631-696061
info(at)foeseminar-kl.de

Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen Kaiserslautern
Teildienststelle Wallertheim (Rheinhessen)
Bahnhofstraße 33
55578 Wallertheim
06732-6088050
​​​​​​​info-tds(at)foes-kl.semrlp.de​​​​​​​