Allgemeines Stellen- und Anforderungsprofil für die Studiendirektorin und den Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben

Im Auftrag und in Abstimmung mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter übernehmen die Studiendirektorin oder der Studiendirektoren zur Koordination schulfachlicher Aufgaben abgegrenzte Führungsaufgaben, die sich aus schulischen Aufgabenfeldern ergeben. Dabei gibt es Kernaufgaben, die von allen Studiendirektorinnen oder Studiendirektoren zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben erwartet werden und darüber hinaus spezielle Zuständigkeitsbereiche.

Zu den Kernaufgaben gehören insbesondere:

  • Initiierung, Umsetzung und Evaluation einzelner schulischer Entwicklungsprozesse, z.B. im Rahmen des schulischen Qualitätsprogramms,
  • Moderation und Steuerung von Prozessen in einem abgegrenzten Aufgabenbereich,
  • Beratung, Unterstützung und Führung der Lehrerinnen und Lehrer in einem abgegrenzten Aufgabenbereich,
  • Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern in einem abgegrenzten Aufgabenbereich,
  • Konfliktregelung in einem abgegrenzten Aufgabenbereich,
  • Verwaltungshandeln in einem abgegrenzten Aufgabenbereich.

Durch die Aufzählung der Kernaufgaben ist keine Priorität festgelegt.

Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden folgende Kompetenzen erwartet:

  • Fach- und Sachkompetenz (vor allem fundierte Kenntnisse über die Qualität von Unterricht, über angemessenes erzieherisches Handeln und über den zugewiesenen speziellen Aufgabenbereich; Fähigkeit, diesen Aufgabenbereich zu gestalten und zu verwalten),
  • Sozial- und Kommunikationskompetenz (vor allem die ausgeprägte Fähigkeit zum Kommunizieren und Kooperieren mit schulischen und außerschulischen Gremien sowie Institutionen; Kritik- und Konfliktfähigkeit),
  • Führungskompetenz (vor allem die Fähigkeit, zu moderieren und Entscheidungsprozesse geeignet vorzubereiten und zu begleiten),
  • Prozess-, Teamentwicklungs- und Steuerungskompetenz (neue und bekannte Abläufe und Prozesse innerhalb des Aufgabenbereiches unter Berücksichtigung neuer Prinzipien selbstständig und sachgerecht steuern und gestalten; Fähigkeit zu strategischem Denken und Handeln),
  • Medienkompetenz (insbesondere in den Bereichen der informations- und kommunikationstechnologischen Anwendungen, Schulverwaltungssoftware und Unterrichtssoftware).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Direktionsrechts der Schulleitung die Aufgaben unter den Studiendirektorinnen und Studiendirektoren in angemessenen Abständen neu aufgeteilt werden können.

Die Aufgabenbereiche werden bei einem Wechsel in der Person oft neu geschnitten. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich die Aufgabenbereiche der ausscheidenden Lehrkraft übernommen werden.