Allgemeines Stellen- und Anforderungsprofil für die Studiendirektorin und den Studiendirektor als regionale Schulberaterin und regionaler Schulberater für die berufsbildenden Schulen

Die Studiendirektorin oder der Studiendirektor als regionale Schulberaterin oder regionaler Schulberater übernehmen im Auftrag des fachlich zuständigen Ministeriums und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Informations-, Beratungs- und Fort- und Weiterbildungsaufgaben für Beratungsbereiche. Die Beratungstätigkeit orientiert sich an den aktuellen Beratungsbedürfnissen der Schulen sowie den bildungspolitischen, berufspädagogischen und strukturellen Entwicklungen in der beruflichen Bildung und zielt darauf ab, die berufsbildenden Schulen bei der Bewältigung ihrer schulischen Kernaufgaben fachlich, organisatorisch und prozessbegleitend in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen.

Die Schulberaterinnen und Schulberater der einzelnen Beratungsbereiche arbeiten dabei in enger Kooperation. Zu den Kernaufgaben, die in Koordination mit dem fachlich zuständigen Ministerium, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und der Koordinierungsstelle beim Pädagogischen Zentrum wahrgenommen werden, gehören:

  • Abstimmung im Schulberatungsteam und gemeinsame Entwicklung eines Beratungskonzeptes für den Beratungsbereich,
  • Entwicklung und Formulierung von zeitbefristeten Beratungsprojekten in Abstimmung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,
  • Systematisches Vernetzen der verschiedenen Beratungsbereiche und Beratungsprojekte,
  • Kontinuierliche Beobachtung des zu verantwortenden Beratungsbereiches und dessen zukunftsorientierte Weiterentwicklung im Hinblick auf bildungspolitische, berufspädagogische und strukturelle Innovationen,
  • Systematische Ermittlung der aktuellen Beratungsbedürfnisse,
  • Information und Beratung in Fragen des Beratungsbereiches,
  • Organisation und Leitung von Veranstaltungen im Beratungsbereich, auch in Zusammenarbeit mit den Fortbildungsinstituten,
  • Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung schuleigener Aktivitäten (z.B. Evaluationsdesigns, Fortbildungskonzepte, Förderplanung, Organisationskonzepte) sowie deren Durchführung und Auswertung,
  • Beratung der Fortbildungsinstitutionen bei der Programmgestaltung und der Durchführung von Fort- und Weiterbildung.

Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden insbesondere folgende fachliche Kompetenzen erwartet:

  • Aktuelle Innovationsbereiche erschließen und deren Umsetzung im schulischen Alltag begleiten,
  • Konzepte und Elemente eines systemischen Qualitätsmanagements soweit möglich auf vorliegende Problemstellungen der Beratungsbereiche anwenden,
  • Veranstaltungen planen, durchführen und begleiten:
    • Studientage
    • Pädagogische Konferenzen
    • Kooperationsveranstaltungen.

Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden folgende persönliche Kompetenzen erwartet:

  • Fach- und Sachkompetenz in dem regional zu verantwortenden Beratungsbereich,
  • Unterrichtskompetenz (mehrjährige Unterrichtserfahrung in möglichst allen Schulformen; Erfahrung im Einsatz unterschiedlicher handlungs- und erfahrungsorientierter Unterrichtsmethoden),
  • Beratungskompetenz (Wissen über didaktische, methodische und rechtliche Grundlagen der Lehrtätigkeit; Kenntnisse über Aufgaben, Möglichkeiten und Ziele der Schulberatung; Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zur Förderung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität),
  • Kommunikations- und Teamkompetenz (Fähigkeiten zur Förderung fachlicher und fachübergreifender Kommunikation und Kooperation der Kolleginnen und Kollegen, Umgang mit administrativen Gremien, Kritik- und Konfliktfähigkeit),
  • Leitungskompetenz (vor allem die Fähigkeit, selbständig Arbeitssitzungen angemessen vorzubereiten, zu moderieren und zu leiten sowie Fachkollegien für anstehende Prozesse und Maßnahmen zu gewinnen),
  • Entwicklungs- und Steuerungskompetenz (vor allem die Fähigkeit, fachliche Entwicklungen zu beobachten, mitzugestalten und sie reflektierend und evaluierend zu begleiten),
  • Bereitschaft zu Mobilität und flexibler Zeiteinteilung,
  • Medienkompetenz (vor allem die Fähigkeit, Medien und Technologien zum Zweck der Information, Beratung und Weiterbildung sowie zur effizienten Erledigung anstehender Aufgaben einzusetzen).