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Zweimal pro Woche testen bis zu den Sommerferien

Am 30. Juni 2021 tritt die sogenannte „Bundes-Notbremse“, die auch zahlreiche den Schulbereich betreffende Regelungen getroffen hat, außer Kraft. Die Bundesregelung sah unter anderem eine Testpflicht an Schulen vor. Um allen an Schule Beteiligten weiterhin Sicherheit zu geben, wird Rheinland-Pfalz die bestehende Regelung des zweimaligen Testens pro Woche an den Schulen bis zum Beginn der Sommerferien am 19. Juli fortführen.

„Wir haben in den vergangenen Wochen deutlich sinkende Inzidenzen in Rheinland-Pfalz verzeichnet. Das hat an den Schulen eine Lockerung bei der Maskenpflicht im Unterricht sowie eine Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht erlaubt. Aber die Pandemie ist noch nicht vorbei, wir müssen aufmerksam und umsichtig bleiben. Das Testen leistet hier einen wichtigen Beitrag und hat sich inzwischen sehr gut eingespielt. Deshalb wollen wir bis zu den Sommerferien an der Testpflicht festhalten. Darüber haben wir die Schulen gestern in einem Schreiben informiert“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.

Die Testpflicht wird in der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) festgeschrieben. Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, die als geimpft oder genesen gelten.

„Nachdem sich das Testen sehr gut eingespielt hat, ist grundsätzlich auch eine individuelle Testung zu Hause möglich, wenn die Schülerinnen und Schüler den Test unter Aufsicht der Erziehungs- oder Sorgeberechtigte durchführen und diese dann eine qualifizierte Erklärung über das negative Testergebnis abgeben“, so Hubig weiter. „Es ist also nicht mehr erforderlich, dass die gesamte Schulgemeinschaft der häuslichen Testung zustimmt. Der Nachweis eines negativen Tests durch eine zertifizierte Teststelle wird ebenfalls weiter anerkannt.“

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