„Wir haben in den vergangenen Wochen deutlich sinkende Inzidenzen in Rheinland-Pfalz verzeichnet. Das hat an den Schulen eine Lockerung bei der Maskenpflicht im Unterricht sowie eine Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht erlaubt. Aber die Pandemie ist noch nicht vorbei, wir müssen aufmerksam und umsichtig bleiben. Das Testen leistet hier einen wichtigen Beitrag und hat sich inzwischen sehr gut eingespielt. Deshalb wollen wir bis zu den Sommerferien an der Testpflicht festhalten. Darüber haben wir die Schulen gestern in einem Schreiben informiert“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.
Die Testpflicht wird in der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) festgeschrieben. Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, die als geimpft oder genesen gelten.
„Nachdem sich das Testen sehr gut eingespielt hat, ist grundsätzlich auch eine individuelle Testung zu Hause möglich, wenn die Schülerinnen und Schüler den Test unter Aufsicht der Erziehungs- oder Sorgeberechtigte durchführen und diese dann eine qualifizierte Erklärung über das negative Testergebnis abgeben“, so Hubig weiter. „Es ist also nicht mehr erforderlich, dass die gesamte Schulgemeinschaft der häuslichen Testung zustimmt. Der Nachweis eines negativen Tests durch eine zertifizierte Teststelle wird ebenfalls weiter anerkannt.“