| Kita

Zu den Ergebnissen des Bertelsmann-Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme 2022 erklärt Staatssekretärin Bettina Brück:

„Die Kita-Landschaft in Rheinland-Pfalz verändert sich. Im Vergleich zu 2013 hat sich der Personalschlüssel in Kindergarten- und Krippengruppen in Rheinland-Pfalz verbessert. Damit sind wir auf dem richtigen Weg. Die Auswirkungen des neuen Kita-Gesetzes sind dabei aufgrund des Erhebungszeitpunktes noch gar nicht im Ländermonitor abgebildet.[1] Wir sind überzeugt, dass sich der Personalschlüssel durch das Gesetz weiter verbessern wird und wir so dafür sorgen, dass es künftig überall in Rheinland-Pfalz einheitliche und gute Personalstandards geben wird."

„Gleichzeitig stellt uns der Fachkräftemangel vor große Herausforderungen. Das Ländermonitoring der Bertelsmann Stiftung bestätigt, dass wir gute Lösungsansätze gewählt haben: So hat sich beispielsweise die Zahl der Auszubildenden, u.a. auch durch die attraktive berufsbegleitende Ausbildung, deutlich erhöht und wir haben die Möglichkeit geschaffen, das pädagogische Personal durch Hauswirtschafts- und Verwaltungsfachkräfte zu entlasten. Wir werden mit einer professionellen Fachkräftekampagne gezielt für das Berufsfeld Kindertagesbetreuung werben, darüber hinaus werden wir mit der gesamten Verantwortungsgemeinschaft Kita im Aktionsforum zur Fachkräftesicherung und -gewinnung über weitere Maßnahmen beraten, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Es muss das Ziel der gesamten Verantwortungsgemeinschaft im Kita-Bereich sein, den Rechtsanspruch jedes Kindes ohne Einschränkungen zu erfüllen. Das Land unterstützt die Kommunen seit vielen Jahren bei dieser ihnen originären Pflichtaufgabe, u.a. durch die Investitionskostenförderung für den Ausbau von Kitaplätzen. Die Investition in die örtliche Kita ist auch im Interesse der Kommunen, weil dies dazu beiträgt, dass die jeweilige Gemeinde gerade auch für junge Familie ein attraktiver Lebens- und Wohnort ist. Nur mit einer guten Kindertagesbetreuung ermöglichen wir Kindern eine gute frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung und jungen Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

 


[1] Erhebungszeitpunkt 1. März 2021; vollständiges Inkrafttreten KiTaG 1. Juli 2021

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