Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche und / oder motorische Entwicklung sind sich ihres Auftrags bewusst, Eltern in besonderem Maß zu unterstützen. Denn Kinder und Jugendliche an diesen Förderschulen bedürfen häufig aufgrund von komplexen Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen des besonderen Schutzes.
Diese Förderschulen sind daher in engem Austausch mit den Eltern, der Schulbehörde, den Trägern der Schülerbeförderung und den Gesundheitsbehörden. Die Schulbehörde hat mit allen Schulen Kontakt aufgenommen und zusammen mit dem zuständigen Gesundheitsamt über die notwendigen Standards im Zusammenhang mit der Infektionshygiene beraten. Die Schulen haben bei allen Eltern die jeweiligen Bedarfe einer Notbetreuung erfragt und sie gleichzeitig über die Organisation der Notbetreuung an ihrer Schule informiert. Diese umfasst den gesamten Schultag und findet in entsprechend kleinen Gruppen statt, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Auf dieser Grundlage können Eltern unter Berücksichtigung der Bedürfnisse ihres Kindes über die Wahrnehmung der Notbetreuung entscheiden.
Auch wenn alle Lehrkräfte weiter dienstverpflichtet sind: die Sicherheit der Lehrkräfte an allen unseren Schulen ist uns ein großes Anliegen. Der Einsatz in der Notbetreuung wird von den Schulleitungen sehr verantwortungsbewusst zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen organisiert. Bewährt hat sich an vielen Schulen die Zusammenstellung kleiner multiprofessioneller Teams, die flexibel und entsprechend der Nachfrage eingesetzt werden. .Viele Träger der Schülerbeförderung unterstützen die Schulen durch entsprechende Flexibilität bei Busfahrten zur Förderschule. Die Rückmeldungen der Schulen zeigen, dass die Eltern sehr verantwortungsvoll entscheiden und ihre Kinder so weit wie möglich zu Hause betreuen.
„Alle sind sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst. Alle sind gefragt, verantwortungsvoll zu handeln und die Krise gemeinsam zu meistern und das Ihrige dazu zu tun.“