Die Landesregierung hat sich in den vergangenen Jahren für eine kontinuierliche Ausweitung und Verbesserung der Elternrechte eingesetzt und beschreitet diesen Weg auch weiter. Der Elternwille zählt: So entscheiden die Eltern in Rheinland-Pfalz etwa frei über die Schullaufbahn ihrer Kinder. Die Empfehlung der Grundschule am Ende der 4. Klasse für den Besuch einer weiterführenden Schule ist nicht bindend und muss der weiterführenden Schule auch nicht vorgelegt werden. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können entweder eine allgemeinbildende Schule – meist eine Schwerpunktschule – oder auch eine Förderschule besuchen. Die Eltern haben also ein uneingeschränktes Wahlrecht, ob ihr Kind inklusiv unterrichtet wird oder nicht. Der Landeselternbeirat und die im rheinland-pfälzischen Bildungsministerium angesiedelte „Koordinationsstelle für Elternarbeit“ stehen den Eltern als Ansprechpartner bei allen offenen Fragen zur Verfügung.
„Wenn wir über die Zukunft der Schule sprechen, dann sprechen wir auch über die Zukunft der Elternmitwirkung. Den Dialog mit Elternvertreterinnen und Elternvertretern vertiefen, die vorhandenen Beteiligungsrechte weiter bekannt machen, so dass sie vor Ort an den Schulen selbstverständlich sind und gelebt werden, darin sehe ich eine wichtige Aufgabe“, so Dr. Stefanie Hubig.
In der Diskussion setzten sich die Gäste des Landeselterntags mit Zukunftsfragen von Schule auseinander und beleuchteten etwa die Möglichkeiten digitaler Medien im Unterricht, die Bedingungen für eine gelingende Inklusion oder wie man dem Anspruch „Lernen für’s Leben“ in der Schule gerecht werden kann.