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Mittel konzentrieren und gezielt investieren – Zukunftsfähigkeit durch strukturelle Weiterentwicklung des Bildungsangebotes

Wie alle Bereiche der Landesverwaltung muss auch das Bildungsministerium unter dem Gesichtspunkt der Effizienz und des Prinzips des zielgenauen Ressourceneinsatzes seinen Verantwortungsbereich untersuchen. Knapp 39.000 Stellen verwaltet das Ministerium, die meisten davon entfallen auf Lehrerinnen und Lehrer, aber auch auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium selbst sowie auf pädagogische und andere Fachkräfte. 310 Stellen sollen ab dem Schuljahr 2017/18, verteilt auf vier Schuljahre, eingespart werden, dies aber nicht im laufenden Betrieb, sondern als Effekt struktureller Veränderungen.

Neben strukturellen Stelleneinsparungen im Ministerium, wird geprüft, ob im Schulsystem bestimmte Strukturen noch zeitgemäß und die Ressourcen effektiv eingesetzt sind. Nicht gespart werden soll ausdrücklich an der Unterrichtsversorgung. Hier bleibt es beim Koalitionsvertrag: Das Bildungsministerium strebt weiterhin eine hundertprozentige Unterrichtsversorgung in dieser Legislaturperiode an. Sollten die Schülerzahlen es erfordern, werden auch künftig neue Stellen geschaffen. 

„Wir tun das, was strukturell geboten, pädagogisch sinnvoll und in einem Flächenland demografisch nachhaltig und effizient ist“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. Der Koalitionsvertrag gebe dabei den Handlungsrahmen vor. „Wichtig ist, dass das Ziel der hundertprozentigen Unterrichtsversorgung weiterhin höchste Priorität hat. Deshalb haben wir auch dieses Jahr reagiert und 270 Lehrerstellen neu geschaffen. Auch künftig bleiben die Schülerzahlen die Grundlage für die Versorgung der Schulen mit Lehrkräften, darauf haben die Strukturmaßnahmen keinen Einfluss.“

Bei den berufsbildenden Schulen (BBS) sollen insbesondere die höheren Berufsfachschulen (HBF) auf der Basis der Empfehlungen der Expertenkommission aus dem Jahr 2014 weiterentwickelt werden. Derzeit gibt es an den HBF 19 verschiedene Fachrichtungen mit teilweise weiteren Schwerpunkten. Die stark ausdifferenzierten Strukturen sollen konsolidiert und so die Ressourcen effizienter eingesetzt werden. 

Bei den Realschulen plus wird die demografische Entwicklung in einigen Regionen voraussichtlich zu sehr kleinen Schulen führen. Diese sehr kleinen Realschulen plus werden weiterhin gemäß der „Leitlinien für ein wohnortnahes Angebot an Realschulen plus“ geprüft und laufen aus, wenn sie eine bestimmte, für ein pädagogisch sinnvolles Unterrichtsangebot notwendige Mindestgröße unterschreiten.

Ähnliche Fragen stellen sich auch an Kleinstgrundschulen. Der Landesrechnungshof hatte ihre Überprüfung gefordert. Entsprechend des Koalitionsvertrages erarbeitet das Bildungsministerium derzeit gemeinsam mit der Schulaufsicht „Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot“. Jede dieser Schulen soll einzeln darauf geprüft werden, ob eine Schließung pädagogisch-organisatorisch erforderlich ist. Stefanie Hubig: „Der Grundsatz ‚Kurze Beine, kurze Wege‘ gilt nach wie vor – wir wollen unsere Grundschulen möglichst wohnortnah erhalten und gleichzeitig langfristig demografiefeste und pädagogisch durchdachte, für alle Seiten tragfähige Lösungen entwickeln.“ 

Wie im Koalitionsvertrag verankert, soll auch ein Konzept für die Kooperation gymnasialer Oberstufen erarbeitet werden. Stefanie Hubig: „Markenzeichen der Mainzer Studienstufe ist neben dem hohen Qualitätsanspruch, dass sie Schülerinnen und Schülern viele Fächerwahlmöglichkeiten zur eigenen Profilbildung offen lässt. Diese Wahlmöglichkeiten wollen wir langfristig auch bei kleiner werdenden Schulen sicherstellen und dafür Kooperationen benachbarter Oberstufen ermöglichen.“ Für solche Oberstufenkooperationen wird abgestimmt mit den Betroffenen ein Konzept erarbeitet. 

Zudem werden die Strukturen des Pädagogischen Beratungssystems geprüft, um die Unterstützungsangebote für Schulen effizienter, flexibler und passgenauer gestalten zu können.

„Wir werden selbstverständlich alle Maßnahmen offen mit den Betroffenen besprechen. Unser Ziel ist es, langfristig sicherzustellen, dass junge Menschen in Rheinland-Pfalz gut ausgebildet werden. Es ist unbestritten ein Spannungsfeld, in die Bildung junger Menschen heute zu investieren und gleichzeitig die Zukunftschancen künftiger Generationen nicht aus den Augen zu verlieren. Bildung ist ein Bereich, in den man immer Geld investieren muss. Das tut die Landesregierung auch. Deshalb macht der Bildungshaushalt in Rheinland-Pfalz auch rund ein Viertel des gesamten Landeshaushaltes aus. Und deshalb werden wir eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich starten, damit der Bund einen Beitrag zur Bewältigung aktueller bundesweiter Herausforderungen leisten kann. Nichtsdestotrotz sind wir verpflichtet, die in der Landesverfassung aus Verantwortung gegenüber künftigen Generationen verankerte Schuldenbremse einzuhalten“, unterstrich Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. 

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