„Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe und fällt damit originär in den Aufgabenbereich der Kommunen. Dennoch hat das Land die Kommunen dabei immer unterstützt und tut dies nun in noch größerem Umfang“, sagte sie. Die neue Landesförderung ist besonders wirksam und zielgerichtet, weil neben sozialen Indikatoren auch die jeweilige Finanzstärke der Kommunen berücksichtigt wird. Insgesamt können an mehr als jeder zehnten Grundschule im Land zusätzliche Stellenanteile geschaffen werden. Welche Grundschulen davon konkret profitieren, entscheiden die örtlichen Träger der Jugendhilfe, also die Jugendämter der Kreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte. Die Ministerin führte weiter aus: „Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter haben an unseren Grundschulen eine wichtige Rolle. Ganz egal, ob sie Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, ihre Persönlichkeit zu entfalten, das soziale Miteinander stärken oder in persönlichen und gesellschaftlichen Krisen beraten – sie haben für die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Familien stets ein offenes Ohr und helfen ihnen, ihre Potenziale bestmöglich zu entfalten. Als Teil der multiprofessionellen Teams bereichern sie das gemeinsame Lehren und Lernen im schulischen Alltag und haben vor allem die Kinder im Blick, die besondere Unterstützung benötigen.“
An vielen Grundschulen im Land gibt es bereits Schulsozialarbeit – auch landesgeförderte. Der im Schulgesetz veranlagte Unterstützungsfonds des Landes im Umfang von jährlich zehn Millionen Euro hilft den Kommunen unter anderem dabei, Integrationshelferinnen und -helfer wie auch Schulsozialarbeit zu finanzieren. Die Entscheidung über die Verwendung dieser Landesmittel liegt auch hier bei den Kommunen. Weitere mehr als elf Millionen Euro stellt das Land jährlich für die Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen und an allgemeinbildenden Schulen, die den Abschluss der Berufsreife anbieten, zur Verfügung, sodass insgesamt mehr als 21 Millionen Euro bereitstehen.
„Mehr Schulsozialarbeit, dort wo sie gebraucht wird, das leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit. Jedes Kind – egal, woher es kommt, was es mitbringt und welchen Weg es später einmal einschlägt – soll in Rheinland-Pfalz die beste Förderung erhalten“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig abschließend.
Die Förderungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
Region | Förderung in Euro
| Förderung |
Städte | ||
Bad Kreuznach | 30.600 € | 1,00 |
Frankenthal | 30.600 € | 1,00 |
Kaiserslautern | 61.200 € | 2,00 |
Koblenz | 61.200 € | 2,00 |
Ludwigshafen | 61.200 € | 2,00 |
Neuwied | 45.900 € | 1,50 |
Pirmasens | 30.600 € | 1,00 |
Trier | 61.200 € | 2,00 |
Worms | 61.200 € | 2,00 |
Landkreise | ||
Ahrweiler | 45.900 € | 1,50 |
Altenkirchen | 61.200 € | 2,00 |
Alzey-Worms | 61.200 € | 2,00 |
Bad Dürkheim | 61.200 € | 2,00 |
Bad Kreuznach | 45.900 € | 1,50 |
Bernkastel-Wittlich | 45.900 € | 1,50 |
Cochem-Zell | 30.600 € | 1,00 |
Donnersbergkreis | 45.900 € | 1,50 |
Eifelkreis Bitburg-Prüm | 30.600 € | 1,00 |
Germersheim | 61.200 € | 2,00 |
Kaiserslautern | 61.200 € | 2,00 |
Kusel | 30.600 € | 1,00 |
Mayen-Koblenz | 61.200 € | 2,00 |
Rhein-Hunsrück-Kreis | 45.900 € | 1,50 |
Rhein-Lahn-Kreis | 61.200 € | 2,00 |
Rhein-Pfalz-Kreis | 61.200 € | 2,00 |
Südliche Weinstraße | 45.900 € | 1,50 |
Südwestpfalz | 45.900 € | 1,50 |
Trier-Saarburg | 45.900 € | 1,50 |
Westerwaldkreis | 61.200 € | 2,00 |