| 1 Jahr Kita-Zukunftsgesetz

Mehr Geld, mehr Stellen und mehr Gebührenfreiheit für Kitas. Hubig: Der Anfang ist geschafft. Gemeinsam mit allen an Kita-Beteiligten arbeiten wir weiter an guter frühkindlicher Bildung für unsere Kleinsten.

„Vor einem Jahr sind wir angetreten, um unserer rheinland-pfälzischen Kita-Landschaft ein modernes Gesetz zu geben, das den aktuellen Ansprüchen von allen an Kita Beteiligten Rechnung trägt: Den Eltern, die sich beispielsweise auf eine siebenstündige Betreuung am Stück ihrer Kinder verlassen können, den Kita-Leiterinnen und Leitern, die seitdem erstmals über gesetzlich verankerte Leitungszeit verfügen, den Erzieherinnen und Erziehern, die mehr Unterstützung bekommen, sei es durch mehr Personal, Wirtschaftskräfte oder Fort- und Weiterbildungen, sowie den Trägern der Einrichtungen, die moderne Rahmenbedingungen erhalten“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig bei einem Pressegespräch am Mittwochvormittag.

Sie betonte: „Wichtig war uns immer, dass wir überall im Land vergleichbar gute Rahmenbedingungen schaffen und die Personalausstattung verbessern. Bereits nach einem Jahr zeigt sich, dass wir rund 1.600 weitere Stellen durch das Gesetz schaffen konnten. Dazu kommen noch die Stellen aus dem rund 52 Millionen Euro umfassenden Sozialraumbudget. 2022 stehen mehr als 900 Millionen Euro für frühkindliche Bildung im Landeshaushalt bereit. Zum Vergleich: Im Jahr 2006 waren es noch 240 Millionen Euro.“

„Wir haben mit unserem Gesetz den Rechtsanspruch auf eine siebenstündige Betreuung so präzisiert, dass er nun für sieben Stunden am Stück gilt. Das entspricht den Lebensrealitäten moderner Familien, ist aber gleichzeitig ein ganz wichtiger Beitrag zur Chancengerechtigkeit. Denn: Nahezu jedes Vorschulkind in Rheinland-Pfalz besucht eine Kita und das ist vor dem Hintergrund der vergangenen beiden Corona-Jahre besonders wichtig. Kita, das zeigt sich immer wieder, geht nur gemeinsam und ich danke allen Beteiligten und vor allem auch unseren Erzieherinnen und Erziehern, die täglich hervorragende Arbeit für unsere Kleinsten leisten“, so Hubig.

Sie betonte: „Wir haben aber auch noch ein gutes Stück Weg vor uns: Das Kita-Zukunftsgesetz ist ein großer Transformationsprozess, in dem zum Teil ganz bewusst lange Übergangsfristen bis 2028 vorgesehen sind. Unser Kita-System wird von einer Verantwortungsgemeinschaft getragen, die gemeinsam daran arbeitet, Kita so zu gestalten, dass frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung modern und im Sinne unserer Kleinsten und ihrer Bedürfnisse umgesetzt werden. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir heute gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Landesamts für Jugend, Soziales und Versorgung (LSJV), der Verbandsgemeinde Weißenthurm, dem Landeselternausschuss sowie der Kita-Regenbogenland in Kastellaun auf ein Jahr Kita-Zukunftsgesetz zurückschauen können.“

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) hat das Kita-Zukunftsgesetz von Anfang an begleitet. Dazu erklärte die stellvertretende Leiterin der Abteilung „Landesjugendamt“ Iris Egger-Otholt: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Kita-Referates haben bisher 3.858 Betriebserlaubnisse nach dem neuen KiTa-Gesetz erlassen. Alle Kindertagesstätten wurden vor der Erteilung umfassend beraten. Durch die grundlegende Neuausrichtung gab es viele Fragen aus der Praxis, die wir in unseren Beratungen, auf Fortbildungsveranstaltungen, Fachtagungen und bei Einrichtungsbesuchen aufgegriffen haben. Für uns im Landesamt ist es von großer Bedeutung, diese Fragen der Einrichtungen, Träger und der Jugendämter zu beantworten, ihnen die Sorgen zu nehmen und ihnen bei der Umsetzung des Gesetzes zu helfen. Und das machen wir nach wie vor, solange es gebraucht wird.“

Kindertageseinrichtungen werden in Rheinland-Pfalz von verschiedenen Trägern unterhalten, dazu gehören unter anderem Kommunen, Kirchen, aber auch weitere freie Träger. Auch die Verbandsgemeinde Weißenthurm ist seit vielen Jahren Träger von Kindertagesstätten: „Als Verbandsgemeinde Weißenthurm sind wir seit vielen Jahren engagiert, um die Strukturen im Kitabereich fortzuentwickeln. Zu diesem Engagement gehört auch, dass die Aufgabe ‚Kindertagesbetreuung‘ auf der Ebene der Verbandsgemeinde angesiedelt ist. Dies hat es uns ermöglicht, im Zuge der Gesetzesentwicklung auch bereits unsere Planungen und Vorbereitungen zur Umsetzung vor Ort auf den Weg zu bringen. Diese ganzheitliche Verantwortung nutzten wir, auch in enger Zusammenarbeit mit dem vor Ort engagierten freien Träger der Jugendhilfe, um die Strukturen in den einzelnen Einrichtungen zu betrachten und die Betriebserlaubnisse im Sinne von guten Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsbedingungen in allen Kitas anzupassen. Im Rahmen unserer Gesamtverantwortung haben wir in diesen Prozessen nicht nur frühzeitig die Küchen- und Essenssituationen in den einzelnen Einrichtungen analysiert und in der Folge baulich und personell angepasst, sondern auch die Chance genutzt über die Regelungen des neuen Kitagesetztes eine Vergleichbarkeit der räumlichen Ressourcen in unseren umfangreichen aktuellen Kitabauprojekten und unseren Bestandseinrichtungen zu ermöglichen“, sagte VG-Bürgermeister Przybylla.

Fachbereichsleiter Sven Normann ergänzte: „In Hinblick auf unsere Familien und die uns anvertrauten Kinder, nehmen wir neben der Betreuungssicherheit vor allem auch die pädagogischen Prozesse in unseren Einrichtungen kontinuierlich in den Blick und richten diese auf die sich wandelnden Herausforderungen aus. Gute Kitaqualität entsteht durch gute räumliche Bedingungen, aber insbesondere auch durch eine gute personelle Qualität. Trägerverantwortung bedeutet für uns in diesem Sinne auch, durch feste und zusätzliche Vertretungskräfte in den Kitas die Personalsituation kontinuierlich zu sichern. Mit dem Kitagesetz konnten wir in unseren Kitas die Personalisierung durchweg verbessern. Zusätzliche Möglichkeiten eröffnet uns auch der Einsatz der über das Sozialraumbudget des Kitagesetzes finanzierten Kitasozialarbeiter*innen. Die Arbeit unseres ‚Elternstützpunktes‘ unterstützt und entlastet unsere Eltern aber auch die Erzieher*innen in unseren Einrichtungen und verbessert damit zusätzlich die Qualität der Kindertagesbetreuung“


Die frisch gewählte Vorsitzende des Landeselternausschusses Karin Graeff betonte die Bedeutung der Elternmitwirkung: „Die Eltern haben das letzte Jahr bereits sehr aktiv genutzt, um ihre neuen Rechte und Pflichten kennen zu lernen und mit Leben zu füllen. Der tatsächlichen Umsetzung aller Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, stehen jedoch noch einige Hürden im Weg. Allen voran der Fachkräftemangel. Hier ist es wichtig, dass alle Beteiligten Verantwortung übernehmen, pragmatische Lösungen finden und ins Handeln kommen.“
 

Die evangelische Kita Regenbogenland in Kastellaun gehört zu den landesweit elf Konsultationskitas. Diese Kitas haben sich einen pädagogischen Schwerpunkt ausgesucht, bei dem sie sowohl Vorreiter als auch Ansprechpartner und Hospitationskita für andere Einrichtungen sind. In Kastellaun liegt der Schwerpunkt auf dem Thema Mittagessen, was für Kinder und Jugendliche ganz zentral ist, wenn sie über Mittag in der Kita sind. Dazu erläuterte Leiterin Sabrina Kutscher: „In unserer Kita betreuen wir 125 Kinder von einem Jahr bis Schuleintritt. Die Themen Essen, Nachhaltigkeit, Partizipation und gesunde Ernährung sind grundlegende Aspekte unserer pädagogischen Arbeit. Da wir in unserer Einrichtung schon immer eine hohe Anfrage an Ganztagsplätzen hatten, haben wir bereits vor Umsetzung des neuen Kitagesetzes 70 Ganztagsplätze angeboten. Entsprechende Räumlichkeiten konnten wir aufgrund der Rahmenbedingungen vorhalten. Deswegen war die Umsetzung des neuen Kitagesetzes in unserer Einrichtung kein Problem. Mittlerweile essen in unserem Haus täglich bis zu 115 Kinder zu Mittag. Dabei erleben die Kinder ein Essen in gemütlicher, familiärer Atmosphäre. Denn Essen hat ganz viel mit Vertrauen und Wohlfühlen zu tun.“

„Heute zeigt sich, von wie vielen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren unser Kita-System getragen wird. Alle wurden im Gesetzgebungsverfahren gehört und mit ihren Perspektiven wahrgenommen. Das Kita-Gesetz hat für uns alle sichtbar gemacht, welche Bedarfe für eine zeitgemäße frühkindliche Bildung erfüllt werden müssen. Dabei ist uns vollkommen bewusst, dass dieser Prozess dauern wird und auch immer wieder mit Herausforderungen vor Ort verbunden ist und unterschiedlich schnell ablaufen wird. Wichtig ist uns aber, dass wir uns gemeinsam mit allen Beteiligten auf dem Weg gemacht haben – und wir erste Erfolge sehen. Und so machen wir weiter“, so Ministerin Hubig.

Ein weiteres großes Thema im Bereich der frühkindlichen Bildung sei die Fachkräftesicherung. „Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte für unsere Kleinsten. Auch das sieht die Verantwortungsgemeinschaft Kita als eine gemeinsame Aufgabe an. Das neue Kita-Gesetz bietet auch hier Möglichkeiten und Gestaltungsspielräume, so können Träger beispielsweise Vertretungspools vorhalten, wie zum Beispiel Weißenthurm dies tut. Als Land haben wir die Ausbildungskapazitäten in der Vergangenheit enorm erhöht. Aktuell befinden sich mehr als 5.600 angehende Erzieherinnen und Erzieher in Ausbildung. Darüber hinaus bereiten wir aktuell eine Fachkräftekampagne vor“, kündigte Bildungsministerin Hubig abschließend an.

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