In der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (Landkreis Neuwied) profitiert die Grundschule Straßenhaus von Förderungen in Höhe von 157.500 Euro. Hier wird das Schulgebäude saniert. Zusätzlich werden durch den Umbau alter Mietwohnungen Funktionsräume geschaffen. Dabei werden die Innenwände neu errichtet, die Elektronik erneuert sowie eine Anbindung an die Heizungsanalage vorgenommen. Im Rahmen einer verbesserten Energieeffizienz werden neue Fenster eingebaut und die Dämmung der obersten Geschossdecke vorgenommen.
Im Landkreis Mayen-Koblenz, erhält die Verbandsgemeinde Pellenz für die Grundschule Saffig Bundesfördermittel in Höhe von 402.552 Euro. Auch hier werden Maßnahmen finanziert, die die Energieeffizienz steigern. So wird die Heizungsverteilung im Anbau umfassend erneuert. Zusätzlich wird die Dämmung der obersten Geschossdecke vorgenommen. Für die verbesserte Sicherheit aller Mitglieder der Schulgemeinschaft wird der Einbau von Brandschutztüren sowie die Erneuerung des Treppengeländers durchgeführt. Daneben werden Instandsetzungsarbeiten an Türzargen, Wänden und Heizkörpern erledigt. Zur Schaffung einer angenehmen Raumakustik in den Klassenräumen und Fluren werden Akustikdecken eingebaut. Die Klassenzimmer erhalten zusätzlich Wandelemente als Absorber.
Für die Grundschule Roßbach in der Verbandsgemeinde Hachenburg (Landkreis Westerwaldkreis) erhält 367.878 Euro aus dem Bundesförderprogramm. Davon wird der Anbau eines weiteren Klassenraums im Obergeschoss finanziert. Zusätzlich wird ein Betreuungsraum im Erdgeschoss errichtet der im Rahmen des Ganztagsschulangebots genutzt wird.
Bereits 2017 hat die Bundesregierung das bestehende Kommunalinvestitionsförderungsgesetz um ein Sondervermögen von insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Schulinfrastruktur erweitert. Auf Rheinland-Pfalz entfallen daraus rund 256 Millionen Euro. Bei den Investitionen stehen finanzschwache Kommunen im Fokus. Alle Bewilligungen erfolgen im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes „KI 3.0 Kapitel II“.