„Gute Bildung braucht gute Rahmenbedingungen – damit das gelingt, arbeiten Bund, Land und Kommunen an vielen Stellen zusammen, so auch bei Schulsanierungen. Das Sondervermögen des Bundes im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ermöglicht dabei zusätzliche Spielräume für finanzschwache Kommunen, um die Schulträger vor Ort bei anstehenden Baumaßnahmen zu unterstützen – neben dem Schulbauprogramm des Landes, für das wir im Haushalt 2022 über 62 Millionen Euro aufbringen“, erklärte Ministerin Hubig.
Als Träger der Grundschule investiert die Stadt die nun bewilligten Fördermittel in Modernisierungsmaßnahmen, die die Gesamtsanierung nach dem Brand ergänzen. So soll die Fensteranlage im Erd- und Obergeschoss sowie in der Bibliothek energetisch saniert werden. Die Pausenhalle wird mit einer neuen Notausgangstür ins Treppenhaus abgetrennt. Im Außenbereich errichtet die Schule einen Unterstellplatz für Fahrräder auch zum Zwecke der Verkehrserziehung und neue Spielgeräte laden zukünftig zum Toben und Spielen in den Pausen ein.
Die Bewilligungen erfolgen im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes „KI 3.0 Kapitel II“.
2017 hat die Bundesregierung das bestehende Kommunalinvestitionsförderungsgesetz um ein Sondervermögen von insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Schulinfrastruktur erweitert und um ein zweites Kapitel ergänzt. Analog stockte auch Rheinland-Pfalz das Kommunale Investitionsprogramm 3.0 um rund 256,6 Millionen auf. Gefördert werden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen finanzschwacher Kommunen.