„Es ist gut, dass sich auch der aktuelle Beschluss weitestgehend den Empfehlungen der KMK anschließt. Frühkindliche und schulische Bildung sind von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft. Deshalb müssen wir alles dafür tun, dass unsere Kinder und Jugendlichen möglichst lange in ihre Kita und in ihre Schule gehen können. Unsere Schutzmaßnahmen haben wir dafür hochgefahren, die Hygieneregeln wirken, wie unsere Erhebungen des Landesuntersuchungsamts und Studien aus anderen Bundesländern zeigen. Gerade die Maskenpflicht im Unterricht hat sich hier signifikant sehr positiv ausgewirkt, deswegen verlängern wir diese Maßnahme an allen weiterführenden Schulen ab Klasse 5. In Gebieten mit Inzidenzen von mehr als 200 Neuinfektionen pro Woche können darüber hinaus nach Rücksprache mit der Schulaufsicht nun weitere Maßnahmen, wie etwa das Wechselmodell ab Klassenstufe 8, ergriffen werden, wenn die Abstandsregeln in den Klassen nicht eingehalten werden können. Abschlussklassen bleiben davon ausgenommen. Darüber haben wir die Schulen heute informiert, sodass genügend Zeit für die Prüfung mit der Schulaufsicht und die Organisation vor Ort bleibt.“
Folgende Regelungen wurden den Schulen heute übersandt:
1. Grundsätzlich sollen möglichst alle Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen. Unsere Schulen in Rheinland-Pfalz sind dafür gut gerüstet. Die Hygienekonzepte wirken.Ab der fünften Klasse haben wir bereits eine Maskenpflicht an allen weiterführenden Schulen eingeführt und unsere Schulen wurden mit Reservemasken ausgestattet. Für Grund- und Förderschulen gibt es zusätzlich zur Maske Face Shields, FFP2-Masken für alle Schulen werden in den kommenden Tagen ausgeliefert und auch neue Alltagsmasken für Lehrkräfte haben wir bestellt.
2. Die für die Grundschulen mit Schreiben vom 4. November 2020 zunächst befristeten Regelungen, etwa zur Bildung fester Lerngruppen, haben bis zum Ende des ersten Halbjahres weiterhin Gültigkeit.
3. In der aktuellen Situation besteht an weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 sowie für Lehrkräfte weiterhin in ganz Rheinland-Pfalz die Maskenpflicht im Unterricht. Maskenpausen sind zu ermöglichen, dabei ist das Abstandsgebot einzuhalten.
4. In besonderen Situationen können Schulen in Abstimmung mit der Schulaufsicht vom Präsenzunterricht zeitlich befristet in den Wechselbetrieb (Präsenz-/Fernunterricht) umgestellt werden. Diese Möglichkeit besteht in Landkreisen und kreisfreien Städten oberhalb einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche ab der Jahrgangsstufe 8, sofern dies mit Blick auf die allgemeine Infektionslage sowie die Situation an der jeweiligen Schule geboten erscheint. Auch dabei soll der Fokus weiterhin auf die höheren Jahrgänge gelegt werden. In den Schulen sind bei Bedarf Lernräume für Schülerinnen und Schüler vorzusehen, denen es zuhause aufgrund räumlicher und sonstiger Gegebenheiten an der nötigen technischen Ausstattung bzw. erforderlichen Lernumgebung fehlt.
Dauerhaft in Präsenz sind zu unterrichten:
- Schülerinnen und Schüler einschließlich der Jahrgangsstufe 7,
- Schülerinnen und Schüler im BVJ und BF 1,
- Abschlussklassen in den Bildungsgängen der berufsbildenden Schulen sowie die Jahrgangsstufe 12 in den G8-GTS Gymnasien und die Jahrgangsstufe 13 in den G9 Gymnasien sowie Integrierten Gesamtschulen.
5. Schutzmaßnahmen des Gesundheitsamtes (Quarantäne oder Isolierung) bleiben unbenommen.