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Hubig: Erste-Hilfe-Kurse in der Lehramtsausbildung ermöglichen / Unfallkasse zahlt Lehrgänge für alle Lehrkräfte an Schulen

„Im Notfall gilt es, schnell und kompetent zu helfen. An unseren Schulen in Rheinland-Pfalz sind wir hierbei bereits heute sehr gut aufgestellt: Rund 70 Prozent aller Lehrerinnen und Lehrer sind in Erster Hilfe geschult. Bei der Ausbildung der Lehrkräfte ist die Unfallkasse unser wichtigster Partner. Ich freue mich deshalb, dass ich bei der Unfallkasse gleich auf offene Ohren gestoßen bin und wir gemeinsam eine gute Lösung finden konnten, was die Erste-Hilfe-Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter im Vorbereitungsdienst angeht. Ich bedanke mich bei der Unfallkasse, dass die Kosten hierfür künftig übernommen werden“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.

Seit Jahren übernimmt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz für alle Lehrkräfte, PES-Kräfte und die pädagogischen Fachkräfte einer Schule die Kosten einer Ersten-Hilfe Ausbildung. Damit ist durch die Finanzierung der Unfallkasse eine im Bundesvergleich beispielhafte Sicherung der Erstversorgung in rheinland-pfälzischen Schulen gewährleistet. Das gemeinsame Ziel von Bildungsministerium und Unfallkasse ist, dass perspektivisch alle Lehrkräfte zu Ersthelferinnen und Ersthelfern ausgebildet werden können.

„Auch wenn wir deshalb angesichts des aktuellen Urteils des Bundesgerichthofes zur Ersten-Hilfe-Pflicht von Lehrerinnen und Lehrern im Sportunterricht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf haben, wollen wir ein Signal setzen und ab sofort auch die Kosten der Erstversorgungslehrgänge für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter übernehmen,“ sagt Manfred Breitbach, Geschäftsführer der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Man sei sich der Bedeutung der Ersten-Hilfe-Ausbildung sehr bewusst. Die Unfallkasse will mit dieser Maßnahme dazu beitragen, dass eine Erstversorgungslücke in Schulen nicht an der Finanzierung der Kurse scheitert. Die Unfallkasse ist die einzige bundesweit, die 100 Prozent der Erste-Hilfe-Lehrgänge für alle Lehrkräfte zahlt. Darüber hinaus sollen auch weiterhin Pädagogische Fachkräfte, Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie Hausmeisterinnen und Hausmeister, sofern sie in die Erste Hilfe-Organisation der Schule eingebunden sind, ebenfalls qualifiziert sein.

 

 

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