Durch die Gesetzesänderung werden die Anerkennungsvoraussetzungen vereinfacht: Die internationalen Unterschiede in den Ausbildungen zur Lehrkraft können künftig in einem maximal dreijährigen Anpassungslehrgang sowie einer Eignungsprüfung kompensiert werden.
„Auch wenn wir es in den letzten Jahren immer geschafft haben, alle Planstellen mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften zu besetzten, spüren wir in Rheinland-Pfalz den bundesweit zunehmenden Fachkräftemangel. Mit dem neuen Gesetz können zugewanderte Lehrkräfte schneller und einfacher, aber bei gleichbleibender Unterrichtsqualität in unser Bildungssystem integriert werden und so zügig als Lehrkräfte arbeiten. Durch den jetzt gestarteten Online-Dienst „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation Lehrer/in“ wird die Anerkennung noch simpler: Interessierte Lehrkräfte können ihren Antrag auf Anerkennung sowie die dazugehörigen Dokumente online einreichen“, erläuterte Hubig.
Interessierte Lehrkräfte haben die Möglichkeit, über das Portal https://www.anerkennung-in-deutschland.de/ ihren Antrag auf Anerkennung der Ausbildung zu stellen. Das Portal steht in elf Sprachen zur Verfügung, darunter unter anderem Arabisch, Ukrainisch und Türkisch, sodass die Lehrkräfte von morgen den Antrag auf Anerkennung auch in ihrer Muttersprache stellen können. Auf der Seite des Ministeriums für Bildung gibt es zusätzliche Informationen zu Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen der Anerkennung, außerdem werden die interessierten Lehrkräfte auf den Online-Dienst „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation Lehrer/in“ hingewiesen und weitergeleitet. https://bm.rlp.de/schule/lehrerinnen-und-lehrer/lehrerin-oder-lehrer-werden/auslaendische-lehramtsqualifikation
Ausländische Lehrkräfte erhalten weiterhin auf der Seite des BUS-Portals Rheinland-Pfalz (Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz) umfangreiche Informationen zum Verfahren sowie zu den Ansprechpartnerinnen und -partnern. Daneben werden sie über die Möglichkeit informiert, ihre Anerkennung als Lehrkraft für den rheinland-pfälzischen Schuldienst online zu beantragen:
- Informationen für Lehrkräfte mit Berufsqualifikation aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz: https://bus.rlp.de/detail?searchtext=lehrer&infotype=0&area=Mainz&areaId=8955651&pstId=246721815&ags=07315000#result
- Informationen für Lehrkräfte mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten: https://bus.rlp.de/detail?searchtext=lehrer&infotype=0&area=Mainz&areaId=8955651&pstId=199637126&ags=07315000#result
Voraussichtlich ab Ende des Jahres soll die erleichterte Anerkennung auch für Fachkräfte in den Kitas zur Verfügung stehen, dies wird derzeit erarbeitet. „Auch hier müssen wir alle Potenziale nutzen, gut qualifizierte Fachkräfte in ausreichender Zahl zu finden. Einen wichtigen Schritt gehen wir deshalb auch im Kita-Bereich mit der vereinfachten Anerkennung“, so die Ministerin abschließend.