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75 Jahre Grundgesetz – ein Grund zu Feiern / Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig startet Schulwettbewerb

„Am 23. Mai 2024 wird das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 75 Jahre alt. Dass wir in einer Demokratie und in Frieden leben, unsere Meinung ausdrücken und unsere Persönlichkeit frei entfalten können, ist keine Selbstverständlichkeit – es ist ein Geschenk. Kindern und Jugendlichen müssen wir genau das vermitteln und gleichzeitig zeigen, dass wir jeden Tag etwas dafür tun müssen. In unseren Schulen wird das getan: Demokratie wird gelebt in Schülervertretungen, Klassenräten, im Unterricht und im täglichen Miteinander. Und das ist, wenn man sich mal vergegenwärtigt, wie Schule vor 75 Jahren aussah, eine hervorragende Entwicklung“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig am Freitagvormittag und kündigte einen ganz besonderen Wettbewerb an.
Zu sehen ist Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. Sie hält ein mit Schleife umwickeltes Grundgesetz in die Kamera.

„Der 75. Geburtstag unserer Verfassung ist eine willkommene Gelegenheit, das Grundgesetz auch einmal zu feiern. Dazu möchte ich unsere Schulgemeinschaften im Land ermuntern. Sie sollen sich mit dem Grundgesetz auseinandersetzen und sich gemeinsam mit ihrer Schule, im Klassen- oder Kursverbund darüber Gedanken machen, wie man dieses Jubiläum feiern kann. Dabei sind der Kreativität unserer Schülerinnen und Schüler keine Grenzen gesetzt. Vielleicht wollen sie ein Ständchen singen, eine Gratulationskarte fertigen, eine Torte backen oder einfach eine kleine Feier veranstalten, bei der man bespricht, ob und wie dieses 75 Jahre alte Gesetz heute unseren Alltag beeinflusst“, so die Ministerin.

Klassen, Kurse oder Schulgemeinschaften aller Schularten können ihre Idee per Bild oder Video festhalten und das Ganze bis zum 28. Juni 2024 an das Bildungsministerium (presse@bm.rlp.de) senden. Die besten Ideen werden von einer Jury ausgewählt und mit tollen Preisen bedacht.

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