Wechsel in das Lehramt an Grundschulen
Sie haben Interesse, künftig als Lehrerin oder Lehrer an einer Grundschule tätig zu sein? Sie können sich vorstellen, eine zusätzliche Lehrbefähigung zu Ihrem Lehramtsabschluss zu erwerben?
Ansprechpartner
Nadja Nikolaus
06131 / 16-4529
nadja.nikolaus(at)bm.rlp.de
Florian Riederer
06131 / 16-4590
florian.riederer(at)bm.rlp.de
Das Land Rheinland-Pfalz bietet eine berufsbegleitende Qualifizierung zur Vorbereitung auf die Wechselprüfung in das Lehramt an Grundschulen an. Die Qualifizierungsmaßnahme richtet sich an ausgebildete Lehrkräfte anderer Lehrämter, die bereits an einer Grundschule in Rheinland-Pfalz tätig sind.
Was sind die Voraussetzungen für einen Wechsel?
- Sie sind in Ihrem Lehramt bereits an einer Grundschule tätig
- Sie sind Lehrerin oder Lehrer an einer Realschule, an einer Realschule plus, an einer Förderschule, an einem Gymnasien oder an einer berufsbildenden Schule und unterrichten in einem der folgenden Fächer: Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Bildende Kunst, Ethik, Musik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre oder Sport
Oder: - Sie sind schwerpunktmäßig in den Fächern Deutsch oder Mathematik an einer Grundschule eingesetzt
Qualifizierungsmaßnahmen für die Wechselprüfung III
Wir bieten – alternativ zum Studium der Module 7, 8, 9 und 10 an der Universität – eine Qualifizierungsmaßnahme über ein staatliches Studienseminar für das Lehramt an Grundschulen in Rheinland-Pfalz für die Wechselprüfung in das Lehramt an Grundschulen an.
Sie werden zur Wechselprüfung zugelassen, wenn Sie:
- die Qualifizierungsmaßnahme absolviert haben.
- mindestens ein Jahr und sechs Monate nach dem Vorbereitungsdienst an einer Grundschule gearbeitet haben.
- ein Gutachten der Schulleitung, das mit mindestens "ausreichend" abschließt, vorweisen können.
Mit Bestehen der Wechselprüfung in das Lehramt an Grundschulen erhalten Sie die Lehrbefähigung in diesem Lehramt.
FAQ
Wechselprüfung für das Lehramt an Grundschulen
Auf einen Blick
Details zur Qualifiziering und Wechselprüfung
Download
Antrag zur Wechselprüfung III
Wo finde ich die nächste Qualifizierungsmaßnahme?
Sie können sich etwa vier Monate vor Beginn für eine Qualifizierungsmaßnahme anmelden. Die einzelnen Ausschreibungen finden Sie auf der Fortbildungplattform des Pädagogischen Landesinstituts unter www.evewa.bildung.rp.de (Suchbegriff: Wechselprüfung III).
Aktuelle Maßnahme: "Erwerb grundschulpädagogischer Kompetenzen"
Beginn der Qualifizierungsmaßnahme | ||||
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01.08.2024 | Kaiserslautern | Simmern | Trier | Kusel |
15.01.2025 | Mainz | Neuwied | Trier | |
01.08.2025 | Kusel | Rohrbach | Westerburg |
Bewerbungsfristen
- Qualifizierung beginnend im Januar: 1. Dezember des Vorjahres.
- Qualifizierungen beginnend im August: 1. Juni des laufenden Jahres.
Hinweis zum Anmeldungszeitpunkt
Bei der Entscheidung zu welchem Zeitpunkt eine Anmeldung zur Qualifizierungsmaßnahme sinnvoll ist, möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben: Nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme können Sie zur Wechselprüfung zugelassen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Zulassung 18 Monate an einer Grundschule tätig gewesen sein müssen. Sollten Sie gleichzeitig mit Beginn der Qualifizierungsmaßnahme erstmalig in den Grundschuldienst eingestellt werden (Zeiten während des Studiums oder zwischen Studium und Vorbereitungsdienst zählen nicht) kann es mit Blick auf die unterschiedlichen Standorte sinnvoll sein, wenn Sie zunächst ein halbes Jahr an einer Grundschule arbeiten und sich erst anschließend zur Qualifizierungsmaßnahme anmelden. Ein weiterer Punkt für die Entscheidung über den Zeitpunkt der Anmeldung sollte der Ort Ihrer Einsatzschule sein.
Zu den Ausschreibungen
www.evewa.bildung.rp.de