Allgemeines Stellen- und Anforderungsprofil für die Studiendirektorin und den Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben mit dem Aufgabengebiet MSS-LEITUNG

Die Studiendirektorin oder der Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben übernehmen im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters Führungsaufgaben, die sich aus dem Auftrag der Schule und der aktuellen schulischen Situation ergeben. Dabei gibt es Kernaufgaben, die allen Studiendirektorinnen und Studiendirektoren zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben und den didaktischen und pädagogischen Koordinatorinnen und Koordinatoren übertragen werden, und spezielle Zuständigkeiten.

Zu den Kernaufgaben gehören insbesondere:

  • Übernahme von Leitungs- und Steuerungsaufgaben,
  • Beratung, Unterstützung und Führung der Lehrkräfte,
  • Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern mit den Schwerpunkten: 
    • Information der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern über die Struktur und Rechtsgrundlagen der MSS und der Abiturprüfung,
    • Beratung der Schülerinnen und Schüler bei Kurswahl, Notenauswertung, Abiturprüfung sowie Studien- und Berufswahl,
    • Beratung und Aufnahme der Schülerinnen und Schüler, die in die gymnasiale Oberstufe eintreten wollen,
  • Konfliktregelung im eigenen Aufgabenbereich,
  • Übernahme von Verwaltungsaufgaben mit dem Schwerpunkt der Verwaltung der gymnasialen Oberstufe einschließlich der Mitarbeit bei der Erstellung des Stundenplans,
  • Mitarbeit am pädagogisch-didaktischen Konzept der Schule und an dessen Umsetzung,
  • organisatorische und konzeptionelle Fragen der gymnasialen Oberstufe in Zusammenarbeit und Absprache mit der Schulleitung.

Durch die Aufzählung der Kernaufgaben ist keine Priorität festgelegt.

Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden folgende Kompetenzen erwartet:

  • Fach- und Sachkompetenz (vor allem fundierte Kenntnisse über die Qualität von Unterricht, über angemessenes erzieherisches Handeln und über den zugewiesenen speziellen Aufgabenbereich; Fähigkeit, diesen Aufgabenbereich zu gestalten und zu verwalten),
  • Sozial- und Kommunikationskompetenz (vor allem die ausgeprägte Fähigkeit zum Kommunizieren und Kooperieren mit schulischen und außerschulischen Gremien sowie Institutionen; Kritik- und Konfliktfähigkeit),
  • Führungskompetenz (vor allem die Fähigkeit, zu moderieren und Entscheidungsprozesse geeignet vorzubereiten und zu begleiten),
  • Prozess-, Teamentwicklungs- und Steuerungskompetenz (neue und bekannte Abläufe und Prozesse innerhalb des Aufgabenbereiches unter Berücksichtigung neuer Prinzipien selbstständig und sachgerecht steuern und gestalten; Fähigkeit zu strategischem Denken und Handeln),
  • Medienkompetenz (insbesondere in den Bereichen der informations- und kommunikationstechnologischen Anwendungen, Schulverwaltungssoftware und Unterrichtssoftware).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Direktionsrechts der Schulleitung die Aufgaben unter den Studiendirektorinnen und Studiendirektoren in angemessenen Abständen neu aufgeteilt werden können.

Die Aufgabenbereiche werden bei einem Wechsel in der Person oft neu geschnitten. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich die Aufgabenbereiche der ausscheidenden Lehrkraft übernommen werden.