Allgemeines Stellen- und Anforderungsprofil

für die Rektorin und den Rektor an einer Integrierten Gesamtschule oder die Studiendirektorin und den Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben an Integrierten Gesamtschulen als Organisationsleiterin oder Organisationsleiter

Im Auftrag der Schulleiterin oder des Schulleiters sind Führungsaufgaben zu übernehmen, die sich aus dem Auftrag der Schule und der aktuellen schulischen Situation ergeben. Je nach Zuständigkeitsbereich sind Verwaltungs- und Organisationsaufgaben zu erledigen, Aufgaben der Beratung und Unterstützung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Eltern sowie der Kooperation mit außerschulischen Partnern.

Zu den Kernaufgaben gehören insbesondere:

  • die Unterrichtsorganisation in Sekundarstufe I und II zu koordinieren,
  • Stundenpläne zu erstellen und zu pflegen,
  • die Vertretungsplanung zu organisieren, Zusatz- und Sonderpläne aufzustellen,
  • die Raumnutzung zu koordinieren.

Durch die Aufzählung der Kernaufgaben ist keine Priorität festgelegt.

Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden folgende Kompetenzen erwartet:

  • Fach- und Sachkompetenz (vor allem fundierte Kenntnisse über Unterrichtsorganisation, über angemessenes organisatorisches Handeln und über den zugewiesenen speziellen Aufgabenbereich; Fähigkeit, diesen Aufgabenbereich zu gestalten und zu verwalten),
  • Sozial- und Kommunikationskompetenz (vor allem die ausgeprägte Fähigkeit zum Kommunizieren und Kooperieren mit schulischen und außerschulischen Gremien sowie Institutionen; Kritik- und Konfliktfähigkeit),
  • Kooperations- und Entscheidungsfähigkeit,
  • EDV-und Medienkompetenz (insbesondere in den Bereichen der informations- und kommunikationstechnologischen Anwendungen, Schulverwaltungssoftware und Stundenplanprogramme).