Allgemeine Bewerberinformationen

Vorbemerkungen zu den Stellenausschreibungen im Schulbereich, an Studienseminaren und in der Schulaufsicht 

Um Funktionsstellen an Schulen und Studienseminaren können sich nur Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für ein entsprechendes Lehramt und einer mindestens vierjährigen Berufserfahrung im Schuldienst nach Erwerb einer Lehrbefähigung (in einem unbefristeten Beschäftigtenverhältnis oder im Beamtenverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von jeweils mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes) bewerben.

Um Stellen in der Schulaufsicht können sich nur Lehrkräfte bewerben, welche die gemäß § 27 Satz 1 Nummern 1 und 2 Schullaufbahnverordnung vom 15. August 2012 und die in der konkreten Stellenausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllen.

Die Bewerbungsunterlagen sind innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes auf dem Dienstweg einzureichen; das Bewerbungsschreiben und die Personalunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, letzte dienstliche Beurteilung) bitte geheftet vorlegen. Hinweise auf bereits vorgelegte Bewerbungsunterlagen oder die Personalakten genügen nicht.

Bei der Besetzung von Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter werden im Rahmen der Benehmensherstellung nach § 26 Abs. 5 Schulgesetz sowohl der Schulträger als auch der Schulausschuss einbezogen.

Personalangelegenheiten der Schulleiterinnen und Schulleiter, Seminarleiterinnen und Seminarleiter sowie deren ständige Vertreterinnen und Vertreter unterliegen gemäß § 81 Landespersonalvertretungsgesetz nicht der Mitbestimmung. Die zur Besetzung der Funktionsstelle vorgeschlagene Bewerberin bzw. der zur Besetzung der Funktionsstelle vorgeschlagene Bewerber hat nach der vorgenannten Vorschrift jedoch die Möglichkeit, die Mitbestimmung der Personalvertretung zu beantragen; bitte ggfls. den Antrag mit der Bewerbung einreichen.

Die Schulleiterinnen und die Schulleiter, denen erstmals diese Funktionsämter übertragen wurden, sind nach § 9 Abs. 2 des Landesgesetzes zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften (IKFWBLehrG) vom 27. November 2015 verpflichtet, an den entsprechenden modular gestalteten Fortbildungsreihen teilzunehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten und bei mitbestimmungspflichtigen Stellenbesetzungen auch den zuständigen Personalvertretungen vorgelegt werden. Soweit die entsprechenden Voraussetzungen für schwerbehinderte Menschen vorliegen, wird auch die zuständige Schwerbehindertenvertretung beteiligt.

Rheinland-Pfalz fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen; daher sind ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität erwünscht.

Das Land Rheinland-Pfalz möchte auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen nachhaltig entgegenwirken. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass sich Frauen auch im Schulbereich verstärkt bewerben. Aus diesem Grunde sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Soweit bei der einzelnen Stelle nichts anderes angegeben ist, werden die Stellen in Vollzeitform und in Teilzeitform ausgeschrieben. Bei der Bewerbung ist anzugeben, ob die Vollzeitform oder die Teilzeitform angestrebt wird, im letzten Fall auch, welcher Beschäftigungsumfang gewünscht wird.

Grundlagen für die Auswahlentscheidungen für die Besetzungen von Stellen im Schulbereich und im Bereich der Studienseminare sind die folgenden veröffentlichten Stellen- und Anforderungsprofile:

  • Allgemeine Stellen- und Anforderungsprofile für Funktionsstellen im Bereich Schulen, GAmtsbl. Nr. 1 vom 26. Januar 2005, S. 16 ff.,
  • Allgemeines Stellen- und Anforderungsprofil für die Studiendirektorin und den Studiendirektor als regionale Schulberaterin und regionaler Schulberater für die berufsbildenden Schulen, GAmtsbl. Nr. 5 vom 23. Mai 2006, S. 186 ff.,
  • Allgemeines Stellen- und Anforderungsprofil für die pädagogische Koordinatorin und den pädagogischen Koordinator an der Realschule plus, Amtsblatt Nr. 3 vom 24. März 2009, S. 102,
  • Allgemeines Stellen- und Anforderungsprofil für die Oberstudienrätin oder den Oberstudienrat als Koordinatorin oder Koordinator an einer Realschule plus mit organisatorisch verbundener Fachoberschule, Amtsblatt Nr. 8 vom 27. August 2010, S. 255,
  • Allgemeines Stellen- und Anforderungsprofil für die didaktische Koordinatorin und den didaktischen Koordinator an der Realschule plus, GAmtsbl. Nr. 7 vom 25. November 2016, S. 157,
  • Allgemeines Stellen- und Anforderungsprofil für die Rektorin und den Rektor an einer Integrierten Gesamtschule oder die Studiendirektorin und den Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben an Integrierten Gesamtschulen als Organisationsleiterin oder Organisationsleiter, GAmtsbl. Nr. 8 vom 21. Dezember 2016, S. 175.
  • Allgemeine Stellen- und Anforderungsprofile für Funktionsstellen im Bereich der Studienseminare, GAmtsBl.
    Nr. 4 vom 27. April 2020, S. 100 ff.

Bei der einzelnen Funktionsstellenausschreibung finden Sie ggfls. einen Hinweis über mögliche Ergänzungen und Erweiterungen des allgemeinen Stellen- und Anforderungsprofils, die im Internet veröffentlicht werden (https://bm.rlp.de/de/service/stellenangebote/) sowie bei der Schule oder Schulaufsicht eingesehen werden können.

Für die Besetzung von Stellen in der Schulaufsicht sind Grundlagen für die Auswahlentscheidung das im Amtsblatt Nr. 4 vom 26. April 2013, S. 96 veröffentlichte Stellen- und Anforderungsprofil sowie die in der konkreten Stellenausschreibung genannten Voraussetzungen.

Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, können bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt werden.

Querschnittsaufgabe für alle Stellen ist die Umsetzung der Strategie Vielfalt der Landesregierung und des Prinzips des Gender Mainstreaming in der Schule. Voraussetzung für die sachgerechte Wahrnehmung dieser Aufgaben sind Diversitäts- und Genderkompetenz. Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Lage sein, wertschätzend, anerkennend und vorurteilsfrei mit gesellschaftlicher Vielfalt umzugehen und diese zu gestalten. Sie müssen relevante Geschlechterverhältnisse und -strukturen erkennen und in der Lage sein, diese zu reflektieren, gleichstellungsorientiert zu arbeiten und dabei gendersensible und gendergerechte Ansätze umzusetzen.

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