„Das vorbehaltlose Wahlrecht der Eltern von Kindern mit Behinderung zwischen einer inklusiven Schwerpunktschule und einer Förderschule steht im Mittelpunkt des rheinland-pfälzischen Inklusionskonzeptes. Die sonderpädagogische Kompetenz der Förderschulen ist dabei nicht nur wegen ihres speziellen Unterrichtsangebots unerlässlich, sondern auch für die Unterstützung anderer Schulen bei der Gestaltung von inklusivem Unterricht“, sagte die Bildungsministerin. Deshalb werde das bewährte schulische Inklusionskonzept auch unter ihrer Leitung weiter umgesetzt und entsprechend Förderschulen an geeigneten Standorten als Förder- und Beratungszentren beauftragt.
Die Förderschulen, denen die Aufgabe als Förder- und Beratungszentren übertragen wird, bieten einerseits – wie bisher – ihren spezialisierten Unterricht an und wirken andererseits als sonderpädagogische Unterstützungssysteme. Auf diese Weise werde sonderpädagogisches Fachwissen verlässlich überall dort verfügbar, wo es erforderlich ist, sagte Stefanie Hubig.
Der Aufbau eines Netzes von Förder- und Beratungszentren erfolgt schrittweise und im Zusammenwirken von Schulen, Schulträgern und Schulaufsicht. Grundlage dafür ist ein von den Förderschulen der Region gemeinsam erarbeitetes pädagogisches Konzept. Die Förderschulen kooperieren auf Basis einer geschlossenen Vereinbarung und tragen gemeinsam zum Gelingen des inklusiven Unterrichts bei. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass Regelschulen eine qualifizierte sonderpädagogische Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung inklusiven Unterrichts erhalten – beispielsweise zur Förderplanung, zur Differenzierung im Unterricht oder zum Nach-teilsausgleich. Zugleich werden damit Kooperationsstrukturen in den Regionen aufgebaut und unterstützt, die die Voraussetzungen dafür verbessern, dass Eltern von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zwischen inklusivem Unterricht und Unterricht in der Förderschule wählen können.
Die neu beauftragten Förder- und Beratungszentren in der Übersicht:
Kinzing-Schule (Förderschule) Neuwied – für den Landkreis Neuwied
Das Förder- und Beratungszentrum übernimmt die Aufgabe in enger Kooperation mit der Paul-Schneider-Schule Neuwied, der Brüder-Grimm-Schule Neuwied, der Maximilian-Kolbe-Schule Rheinbrohl, der Carl-Orff-Schule Neuwied, der Christiane-Herzog-Schule Neuwied, Albert-Schweitzer-Schule Asbach und der Gustav-W.-Heinemann-Schule Raubach.
Medard-Schule (Förderschule) Trier – für die Stadt Trier
Das Förder- und Beratungszentrum übernimmt die Aufgabe in enger Kooperation mit der Treverer-Schule Trier, der Privatschule St. Josef Trier, der Martin-Luther-King-Schule Traben-Trabach/Wolf und der Valdocco-Schule Welschbillig.
Gottlieb-Wenz-Schule (Förderschule) Haßloch – für den Landkreis Bad Dürkheim
Das Förder- und Beratungszentrum übernimmt die Aufgabe gemeinsam mit der Förderschule St. Rafael in Altleiningen und in Kooperation mit der Hans-Zulliger-Schule Grünstadt, der Limburgschule Bad Dürkheim, der Käthe-Kollwitz-Schule Grünstadt und der Siegmund-Crämer-Schule Bad Dürkheim.
Windmühlenschule (Förderschule) Mainz – für die Stadt Mainz
Das Förder- und Beratungszentrum übernimmt die Aufgabe in enger Kooperation mit der Peter-Jordan-Schule Mainz, der Astrid-Lindgren-Schule Mainz, der Liesel Metten Schule Nieder-Olm und der Augustin-Violet-Schule Frankenthal.
Das schulische Inklusionskonzept des Landes in Stichworten:
Basis sind die derzeit 277 Schwerpunktschulen, die im Grundschulbereich und in weiterführenden Schularten Konzepte für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern umsetzen. Zur weiteren Umsetzung der Inklusion im Schulbereich soll die Zahl der Schwerpunktschulen entsprechend dem Bedarf schrittweise erhöht werden. Elf weitere Schwerpunktschulen kommen zum Schuljahr 2016/2017 hinzu.
Dabei werden die Regelschullehrkräfte unterstützt von Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften. Aktuell stehen für die Umsetzung der Inklusion Lehrkapazitäten im Umfang von 734 Vollzeitstellen bereit. Mit der Schulgesetznovelle haben die Eltern seit dem Schuljahr 2014/2015 ein vorbehaltloses Wahlrecht erhalten zwischen einem inklusiven Unterrichtsangebot für ihr Kind in einer Schwerpunktschule und dem Angebot einer Förderschule. Die Eltern entscheiden über das Ausbautempo der Inklusion.
Inklusion ist zudem bereits Bestandteil aller Lehramtsausbildungen an Universitäten und in Studienseminaren. Durch zusätzliche Zuweisungen von sonderpädagogisch ausgebildetem Personal an die Studienseminare ist dieser Ausbildungsbestandteil zum 1. August 2014 in der Referendarausbildung noch intensiviert worden. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften“ vom 27. November 2015 ist für alle angehenden und für die bereits ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer im Land die Qualifizierung für den inklusiven Unterricht per Gesetz festgelegt und ausgeweitet worden.