Bereits jetzt werden 95 Prozent der Vertretungslehrkräfte, die vor den Sommerferien einen Vertretungsvertrag haben und im neuen Schuljahr weiterbeschäftigt werden, auch während der Sommerferien bezahlt. Läuft ein Vertrag zum Schuljahresende jedoch aus und die Lehrkraft hat im neuen Schuljahr keinen Vertrag, gilt bisher, dass die Ferien nicht durchbezahlt werden. Das ändert sich nun. Die neue Regelung gilt ab dem kommenden Schuljahr und greift erstmals in den Sommerferien 2019. Davon werden bis zu 1.000 Vertretungslehrkräfte direkt profitieren. Das Bildungsministerium rechnet mit jährlichen Kosten von rund 2,5 Millionen Euro.
„Der Vertretungsvertrag bleibt die Ausnahme, die Planstelle ist die Regel: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend – das heißt deutlich über 90 Prozent – von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Außerdem ist uns wichtig, dass den Vertretungslehrkräften mit voller Lehramtsbefähigung der Sprung auf die Planstelle besser gelingt. Zeiten als Vertretungslehrkraft können zu einem Bonus von bis zu einer Notenstufe bei der Einstellungsrunde führen. Und wir haben einen eigenen Einstellungskorridor für Vertretungslehrkräfte eingerichtet. Das heißt, dass mindestens 20 Prozent der Planstellen in jedem Jahr für Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die davor in einem Vertretungsverhältnis standen“, so die Bildungsministerin abschließend.
Zum Hintergrund:
Sämtliche Vertretungsverträge, die spätestens am letzten Tag des Februars eines Jahres beginnen und mindestens bis zum Ende des Schuljahres laufen, werden künftig bis zum letzten Tag der Sommerferien abgeschlossen. Dadurch ist die Bezahlung der jeweiligen Vertretungskraft über die Sommerferien hinweg sichergestellt. Das gilt auch für Verträge mit Personen, die im Anschluss eine unbefristete Tätigkeit beim Land aufnehmen oder während der Ferien mit dem Vorbereitungsdienst beginnen.