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Hubig: Altersteilzeit für Lehrerinnen und Lehrer soll verlängert werden.

Die regierungstragenden Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben am Mittwoch einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der vorsieht, dass die Altersteilzeitregelungen für Lehrkräfte um fünf Jahre verlängert wird.

Dazu erklärt Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig: „Seit vielen Jahren ist die Altersteilzeitregelung für beamtete Lehrerinnen und Lehrer ein Erfolgskonzept in Rheinland-Pfalz. Es trägt der beruflichen Lebensrealität Rechnung und ermöglicht es älteren Lehrkräfte gleitend aus dem Berufsleben ausscheiden. Wenn diese Möglichkeit nun um fünf weitere Jahre verlängert wird, begrüße ich dies sehr, denn es ist auch ein Zeichen der Anerkennung und der Wertschätzung gegenüber der Leistung unserer Pädagoginnen und Pädagogen.“

In der Vergangenheit hatten viele Lehrkräfte das Angebot der Altersteilzeit angenommen. Der Gesetzgeber ermöglicht ihnen, entweder ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder in einem sogenannten Blockmodell ihre aktive Tätigkeit vorzeitig zu beenden.

Weitere Informationen zur Altersteilzeit
Die Altersteilzeit (ATZ) ist für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis im rheinland-pfälzischen Landesbeamtengesetz geregelt. Danach kann ATZ bewilligt werden, wenn die Person

  • zu Beginn der ATZ das 56. Lebensjahr vollendet hat.
  • in den letzten fünf Jahren vor der ATZ drei Jahre mindestens teilzeitbeschäftigt war.
  • dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.

Altersteilzeit kann im Teilzeitmodell oder im Blockmodell beantragt werden. Beim Teilzeitmodell ist der Beamte beziehungsweise die Beamtin während der gesamten Altersteilzeit im Dienst mit der Hälfte der bisherigen Arbeitszeit. Beim Blockmodell ist der Beamte beziehungsweise die Beamtin in der ersten Hälfte der Altersteilzeit (Arbeitsphase) im bisherigen Umfang im Dienst und in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit (Freistellungsphase) vollständig freigestellt. 
 

Während der gesamten Altersteilzeit erhält die Person eine Besoldung entsprechend dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung sowie einen Altersteilzeitzuschlag. Die ATZ endet in der Regel mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Sie kann jedoch bis drei Jahre über die Regelaltersgrenze hinaus beantragt werden. 

Sie wird immer zu Beginn des Schuljahres bewilligt. Der Zeitraum im Teilzeitmodell muss mindestens ein Schuljahr, im Blockmodell mindestens zwei Schuljahre umfassen.

 

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