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Hubig: Alle Lehramtsanwärterinnen und –anwärter werden ihre Prüfungen in diesem Schuljahr ablegen können – Lehrkräftenachwuchs sichergestellt

„Unsere Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden ihr 2. Staatsexamen in diesem Schuljahr ablegen können. Wenn die Schulen wieder öffnen, dann finden die Prüfungen planmäßig statt. Für den Fall, dass die Schulen noch länger für den regulären Betrieb geschlossen bleiben, sind alternative Prüfungsformate vorgesehen. ...

So stellen wir sicher, dass alle Nachwuchslehrkräfte im kommenden Schuljahr als examinierte Lehrerinnen und Lehrer für den Schuldienst zur Verfügung stehen“, erklärte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig am Donnerstagvormittag und betonte: „Die Länder haben sich darüber hinaus auf Ebene der Kultusministerkonferenz darüber verständigt, dass den Anwärterinnen und Anwärtern durch die aktuelle Situation kein Nachteil entstehen soll. Deshalb werden die Abschlüsse der Anwärter gegenseitig anerkannt. Das gibt unseren angehenden Lehrkräften zusätzlich Sicherheit.“ 

Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter absolvieren einen achtzehnmonatigen Vorbereitungsdienst. Dieser findet am Studienseminar und in Ausbildungsschulen statt. Am Ende des Vorbereitungsdienstes findet das Zweite Staatsexamen statt, das aus praktischen und mündlichen Prüfungen besteht.

Sollte es zu längeren Schulschließungen kommen, werden noch ausstehende praktische Prüfungen durch sogenannte Unterrichtsprüfungen ersetzt. Dabei müssen die angehenden Lehrkräfte eine geplante Unterrichtsstunde vorstellen, im Anschluss daran findet ein Prüfungsgespräch statt. 

„Ich weiß, dass sich alle – die Prüferinnen und Prüfer sowie die angehenden Lehrerinnen und Lehrer - das Ende ihres Vorbereitungsdienstes anders vorgestellt hatten. Wichtig ist, dass wir – unabhängig davon, wie es mit den Schulschließungen weitergeht – allen Anwärterinnen und Anwärtern ermöglichen, ihre Ausbildung erfolgreich zu beenden. Ich danke allen Beteiligten sehr für ihr Verständnis und ihr großes Engagement. Allen Prüflingen wünsche ich für die Examensprüfungen alles Gute und viel Erfolg“, so die Bildungsministerin abschließend.

Gleiche Regelungen gelten für die Lehrkräfte im Seiteneinstieg, Lehrkräfte in der Ausbildung zur Fachlehrerin/lehrer oder zum Lehrer für Fachpraxis.

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