Lehramt des Fachlehrers mit beratenden Aufgaben für den praktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen

Die rechtliche Grundlage für diese Prüfung ist die Landesverordnung über die Prüfung von Lehrern für das Lehramt des Fachlehrers mit beratenden Aufgaben für den praktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen.

Rechtshinweis

Bei den hier abrufbaren Landesverordnungen handelt es sich nicht um amtliche Fassungen der Rechtsvorschriften, sondern um Internet-Fassungen, die das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz über diese Homepage zur Verfügung stellt: Landesrecht online.  

Die amtlichen Fassungen erschließen sich vielmehr aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) für das Land Rheinland-Pfalz (Herausgeber und Verleger: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz; Auslieferung von Einzelstücken durch das Landeshauptarchiv, Karmeliterstraße 1-3, 56068 Koblenz) oder aus der Sammlung des bereinigten Landesrechts Rheinland-Pfalz - BS -, die in Rheinland-Pfalz bei kommunalen und staatlichen Behörden eingesehen werden kann.