| Schulsozialarbeit

Wichtige Unterstützung für unsere Schulgemeinschaften: Rund 8,5 Millionen Euro für Schulsozialarbeit bewilligt

„Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter haben an unseren Schulen eine wichtige Rolle. Sie ergänzen die Teams und unterstützen die gesamte Schulgemeinschaft, vor allem unsere Schülerinnen und Schüler. Auch 2023 beteiligt sich das Land deshalb mit insgesamt knapp elf Millionen Euro an der Finanzierung der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen“, kündigte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig in Mainz an.

Für die Schulsozialarbeit an Berufsbildenden Schulen und hier insbesondere im Berufsvorbereitungsjahr wurden zusätzlich Mittel von rund zwei Millionen Euro für rund 60 Vollzeitstellen an 54 Schulen bewilligt. Die Bewilligungen für die Schulsozialarbeit an den Berufsbildenden Schulen haben die Träger Ende 2022 erhalten. Weitere Bewilligungen folgen, wenn zum Schuljahr 2023/2024 die zweite Ausbaustufe des im Vorjahr begonnenen Förderprogramms „Schulsozialarbeit im BVJ“ startet.

Schulsozialarbeit gehört zur Kinder- und Jugendhilfe und fällt damit in den Aufgabenbereich der Kommunen. Insgesamt unterstützt das Land diese bei der Finanzierung der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen (8 Mio. Euro) sowie an berufsbildenden Schulen (knapp 2,5 Mio. Euro). Darüber hinaus gibt es den Unterstützungsfonds des Landes von jährlich zehn Millionen Euro, über den die Kommunen unter anderem Integrationshelferinnen und -helfer und Schulsozialarbeit finanzieren können, das sind insgesamt also mehr als 20 Millionen Euro jedes Jahr, die Kommunen und Lehrkräfte vor Ort entlasten.

Außerdem beschäftigt das Land noch eigene sozialpädagogische Fachkräfte (rund 18 Vollzeitäquivalente), die an Berufsbildenden Schulen sowie Integrierten Gesamtschulen zum Einsatz kommen. Darüber hinaus werden auch bis längstens 31. Mai 2023 noch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter über das Landesprogramm CHANCEN@lernen.rlp finanziert. CHANCEN@lernen.rlp ist das rheinland-pfälzische Programm, in das die vom Bund im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche in den Jahren 2021 und 2022“ zur Verfügung gestellten Mittel eingeflossen sind. Damit konnten sozialpädagogische Angebote im schulischen und außerschulischen Bereich umgesetzt werden, unter anderem Schulsozialarbeit, aber auch Gruppenangebote für Schülerinnen und Schüler, Elternarbeit oder die Begleitung und Vermittlung von Schülerinnen und Schülern in eine Ausbildung.

Die Förderungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte der Tabelle auf den folgenden Seiten. Die Förderungen für die Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen, die den Abschluss der Berufsreife anbieten, finden sich in den Spalten 2 und 3. Die Förderungen für Schulsozialarbeit an Berufsbildenden Schulen und hier insbesondere im Berufsvorbereitungsjahr finden sich in den Spalten 4 und 5.

 

Region

Förderung in Euro

(ABS)

Förderung
in Stellen /
Vollzeitäquivalente (ABS)

Förderung
in Euro

(BBS + BVJ)

Förderung
in Stellen /
Vollzeitäquivalente (BBS + BVJ)

Kreisfreie Städte

Frankenthal

91.800 €

3,00

-

-

Kaiserslautern

191.250 €

6,25

61.200,00 €

2,00

Koblenz

214.200 €

7,00

164.414,46 €

3,50

Landau

91.800 €

3,00

30.600,00 €

1,00

Ludwigshafen

306.000 €

10,00

128.826,00 €

4,44

Mainz

313.650 €

10,25

97.538,00 €

3,5

Neustadt/Weinstraße

68.850 €

2,25

-

-

Pirmasens

117.810 €

3,85

63.000,00 €

0,88

Speyer

114.750 €

3,75

91.800,00 €

3,00

Trier

198.900 €

6,50

45.900,00 €

1,50

Worms

168.300 €

5,50

61.200,00 €

2,00

Zweibrücken

53.550 €

1,75

72.426,00 €

1,00

Große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt

Andernach

61.200 €

2,00

15.300,00 €

0,50

Idar-Oberstein

21.726 €

0,71

-

-

Mayen

45.900 €

1,50

45.900,00 €

1,50

Neuwied

168.300 €

5,50

-

-

Landkreise

Ahrweiler

76.500 €

2,50

91.800,00 €

3,00

Altenkirchen

221.850 €

7,25

84.150,00 €

2,75

Alzey-Worms

252.450 €

8,25

58.698,00 €

0,75

Bad Dürkheim

145.350 €

4,75

30.600,00 €

1,00

Bad Kreuznach
(einschl. Stadt Bad Kreuznach)

280.500 €

9,16

43.350,00 €

1,50

Bernkastel-Wittlich

198.900 €

6,50

30.600,00 €

1,00

Birkenfeld

107.100 €

3.50

30.600,00 €

1,00

Cochem-Zell

122.400 €

4,00

30.600,00 €

1,00

Donnersbergkreis

137.700 €

4,50

61.302,00 €

1,35

Eifelkreis Bitburg-Prüm

198.900 €

6,50

53.550,00 €

1,75

Germersheim

206.550 €

6,75

61.200,00 €

2,00

Kaiserslautern

183.600 €

6,00

30.600,00 €

1,00

Kusel

122.400 €

4,00

30.600,00 €

1,00

Mainz-Bingen

275.400 €

9,00

88.128,00 €

2,88

Mayen-Koblenz

221.850 €

7,25

-

-

Neuwied

175.950 €

5,75

85.017,00 €

1,75

Rhein-Hunsrück-Kreis

175.950 €

5,75

68.850,00 €

2,25

Rhein-Lahn-Kreis

168.300 €

5,50

30.600,00 €

1,00

Rhein-Pfalz-Kreis

153.000 €

5,00

-

-

Südliche Weinstraße

168.300 €

5,50

30.600,00 €

1,00

Südwestpfalz

141.177 €

4,61

26.088,00 €

0,87

Trier-Saarburg

160.650 €

5,25

64.302,00 €

2,00

Vulkaneifel

114.750 €

3,75

30.600,00 €

1,00

Westerwaldkreis

283.050 €

9,25

114.750,00 €

3,75

 

Teilen

Zurück