| Ganztagsschule

Weiter im selben Takt: Bundesverband der freien Musikschulen und Bildungsministerium setzen erfolgreiches Zusammenspiel fort

Ein gutes Orchester zeichnet sich aus durch das perfekte Zusammenspiel aller Instrumente und Musiker. Auch der Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm) und das rheinland-pfälzische Ministerium für Bildung spielen harmonisch im selben Takt – und zwar schon seit 2016 in Ganztagsschulen des Landes. Dort bringen Fachkräfte des Verbands ihr Knowhow ein und gestalten den Ganztag mit musikalischen Aktivitäten, zum Beispiel für Instrumentalmusik, Gesang, Rhythmik oder Percussion.

Das Zusammenspiel von Musikverband und Ministerium wird nun auf der Grundlage einer neuen Rahmenvereinbarung fortgesetzt. Darauf haben sich Staatssekretärin Bettina Brück und der Landesdelegierte des bdfm, Gerd Wagner, verständigt.

„Musik in der Ganztagsschule ist nicht nur eine willkommene Abwechslung, die den Kindern und Jugendlichen viel Spaß macht“, erklärt Gerd Wagner dazu. „Gemeinsames Musizieren fördert nachweislich kognitive Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit und Gedächtnis, soziale Fähigkeiten wie Teamgeist und Empathie sowie motorische Fähigkeiten wie Koordination und Körpergefühl. Selbstverständlich sind unsere Musikschulen auch in Zukunft gerne bereit, ihren Beitrag hierzu zu leisten.“

Staatssekretärin Bettina Brück freut sich über das fortgesetzte Engagement von Musikschulen des bdfm: „Rheinland-Pfalz hat schon heute ein breites und hochwertiges Ganztagsangebot, und Musik ist darin ein ganz zentraler Bestandteil. Uns ist wichtig, dass dieses Angebot auch weiter zur Verfügung steht, weil Musik Kindern und Jugendlichen nicht nur viele wichtige Kompetenzen vermittelt, sondern auch ganz viel Spaß macht. Die Arbeit des Verbands und seiner Musikschulen erhält mit der jetzt unterzeichneten Rahmenvereinbarung eine neue Rechtsgrundlage, über die alle Ganztagsschulen informiert werden. Wir wünschen uns, dass das Angebot ausgebaut und die Kooperation mit unseren Ganztagsschulen intensiviert wird.“

Die Rahmenvereinbarung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Sie ist Bestandteil aller zwischen Musikschulen des bdfm und Ganztagsschulen geschlossenen Projektverträge. Detailbestimmungen in Rahmenvereinbarung und Projektvertrag beziehen sich unter anderem auf Laufzeiten, auf zur Verfügung stehende Personalstrukturen, auf die Organisation des Vertretungsbedarfs sowie auf die Honorarsätze.

Von der Rahmenvereinbarung können alle Interessierten Kenntnis nehmen. Sie ist auf der Ganztagsseite des Ministeriums für Bildung ganztagsschule.bildung-rp.de/kooperationspartner.html einzusehen.

Teilen

Zurück