„Das inklusive Unterrichtsangebot wird bedarfsgerecht ausgebaut. Dementsprechend wachsen auch die zur Verfügung gestellten Personalressourcen an. Im aktuellen Schuljahr 2016/2017 werden die Regelschullehrkräfte an Schwerpunktschulen von Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften im Umfang von rund 800 Vollzeitstellen unterstützt. Auch standortbezogene Besonderheiten können bei der Zuweisung von Personalressourcen berücksichtigt werden“, so das Bildungsministerium.
Für alle neuen Schwerpunktschulen gibt es jährlich eine Startveranstaltung, die gemeinsam vom Pädagogischen Landesinstitut und dem Bildungsministerium durchgeführt wird. Hier werden die Schulen über ihren erweiterten pädagogischen Auftrag und das Unterstützungsangebot informiert. „Zu diesem Unterstützungsangebot gehören auch die Beraterinnen und Berater für Inklusion des Pädagogischen Landesinstituts. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage wurde deren Budget 2013 dauerhaft um 40 Prozent erhöht. Aktuell sind 30 Beraterinnen und Berater für Inklusion im Einsatz“, erklärte das Ministerium.
Seit der Schulgesetzänderung 2014 unterstützen mittlerweile 16 Förder- und Beratungszentren (FBZ) den inklusiven Unterricht. Diese beraten die Schulen in ihrer Region bei sonderpädagogischen Fragen wie beispielsweise dem Umgang mit Lernstörungen oder der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit auffälligem Verhalten. Die FBZ übernehmen auch Aufgaben, die bislang in der jeweiligen Schule selbst zu leisten waren. Mit diesem System erhalten die Schulen zielgenau die Unterstützung, die sie benötigen.
„So findet auch an Grundschulen, die keine Schwerpunktschulen sind, bei Bedarf verlässlich sonderpädagogische Förderung statt“, so das Ministerium. Diese sei wichtig, denn sie wirke präventiv und trage dazu bei, die Verfestigung von Lernstörungen zu vermeiden.
Im inklusiven Unterricht lernen die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf grundsätzlich innerhalb ihrer vertrauten Lerngruppe, in ihrem eigenen Tempo und nach individuellen Lernzielen. Auch andere Organisationsformen sind zulässig, so können beispielsweise zeitweise Fördergruppen gebildet werden. Die Entscheidung über die Verteilung der Schülerinnen und Schüler und der Lehrerwochenstunden trifft die Schule in eigener pädagogischer Verantwortung.
Inklusion ist inzwischen auch bei der Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst fest verankert. Für die Lehrkräfte, die sich bereits im Schuldienst befinden, wird ein vielfältiges Fortbildungsangebot vom Pädagogischen Landesinstitut angeboten. Darüber hinaus haben alle Schwerpunktschulen ein Fortbildungsbudget von 1.500 Euro pro Jahr, auf das sie zurückgreifen können. „Es gibt einen Bedarf an Förderschulkräften. Deshalb wirbt das Ministerium gezielt bei Abiturientinnen und Abiturienten für das Lehramt an Förderschulen. Zudem gewinnt das Ministerium Lehrkräfte anderer Schularten für das Lehramt an Förderschulen: In diesem und im vergangenen Schuljahr haben 21 Lehrerinnen und Lehrer die Wechselprüfung für das Lehramt an Förderschulen abgelegt. Aktuell befinden sich 40 weitere Lehrkräfte im Prüfungsverfahren. Auch ein Quereinstieg ist in diesem Bereich möglich“, erklärte das Ministerium.
„Inklusion gelingt im Miteinander, wenn Förderschullehrkräfte und Regelschullehrerinnen und -lehrer gut zusammenarbeiten. Das belegt auch die Studie der Universität Koblenz-Landau „GeSchwind“ (Gelingensbedingungen des gemeinsamen Unterrichts an Schwerpunktschulen in Rheinland-Pfalz)“, so das Bildungsministerium abschließend.