Die Zwei-Personen-Regelung, die die Ansammlung von mehr als zwei Personen außerhalb der Kernfamilie im öffentlichen Raum untersagt, greift hier nicht. Der entsprechende Abstand zwischen den an der Prüfung Beteiligten sowie die entsprechenden Hygienevorgaben sind einzuhalten.
Mündliche Abiturprüfungen können durchgeführt werden
Trotz der verschärften Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus können schulische Prüfungen, das heißt ausdrücklich auch die derzeit laufenden mündlichen Abiturprüfungen in Rheinland-Pfalz, durchgeführt werden.
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