| Förderung / KI 3.0 Kapitel II

Mehr als 2,5 Millionen Euro für Sanierung von Schulgebäuden

Bildungsministerin Stefanie Hubig hat drei Schulbauprojekten Fördermittel in Höhe von insgesamt 2.519.135 Euro aus dem zweiten Kapitel des Kommunalen Investitionsprogramms 3.0 (KI 3.0) bewilligt. „Mit diesen Fördermitteln können die Schulträger nun ihre Bauvorhaben starten und vorantreiben. Konkret fließt die Förderung in die Sanierung des Schulgebäudes der Berufsbildenden Schule Wirtschaft in Neuwied sowie in Sanierungsmaßnahmen an den Sporthallen in Hamm (Sieg) und Bruchmühlbach-Miesau“, so die Ministerin.

„Das Bundesprogramm schafft zusätzliche Spielräume für finanzschwache Kommunen, um die Schulträger vor Ort bei anstehenden Baumaßnahmen zu unterstützen – neben dem Schulbauprogramm des Landes, für das wir im Haushalt 2022 über 62 Millionen Euro aufbringen“, erklärte Ministerin Hubig.

149.779 Euro fließen in die Sanierung der Sporthalle der Realschule plus in Bruchmühlbach-Miesau Adam-Müller-Schule im Landkreis Kaiserslautern. Hier soll der Sockelputz instandgesetzt werden.

Auch die mit der IGS Hamm gemeinsam genutzte Sporthalle der Grundschule Hamm im Landkreis Altenkirchen wird umfassend modernisiert. So plant die Schule die energetische Sanierung von Fenster- und Türanlagen. Die Beleuchtung der Halle soll auf LED umgestellt werden und ein zweiter Rettungsweg entstehen. Geplant sind auch unter anderem Maßnahmen für die Barrierefreiheit, eine neue Deckenbekleidung, Prallwände sowie moderne sanitäre Anlagen. Für die Sanierungsmaßnahmen stehen der Schule 1.469.605 Euro aus dem KI 3.0 Kapitel II zur Verfügung.

Mit 899.751 Euro wird die Sanierung der Klassenräume und eine teilweise Erneuerung der Fenster in den Obergeschossen und dem Treppenhaus in der Berufsbildenden Schule Wirtschaft Neuwied (Ludwig-Erhard-Schule,Landkreis Neuwied) unterstützt. Das Bauvorhaben umfasst unter anderem neue Böden und Decken. Die einzelnen Räume sollen neu verkabelt und energieeffiziente Fenster eingebaut werden.

Die Bewilligungen erfolgen im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes „KI 3.0 Kapitel II“.

2017 hat die Bundesregierung das bestehende Kommunalinvestitionsförderungsgesetz um ein Sondervermögen von insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Schulinfrastruktur erweitert und um ein zweites Kapitel ergänzt. Analog stockte auch Rheinland-Pfalz das Kommunale Investitionsprogramm 3.0 um rund 256,6 Millionen auf. Gefördert werden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen finanzschwacher Kommunen.  

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